News: Archiv 2008

- Neuigkeiten aus dem Bereich Automobil, Technik und Unfallforschung -

 
 

Unfallersatzwagen
Mietwagenpreise vergleichen

Nach einem Unfall sollte sich ein geschädigter Autofahrer nicht allzu leichtfertig den erstbesten Mietwagen nehmen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BGH) scheiterte ein Mann mit seiner Klage: Er hatte von 2.200 Euro Mietwagenkosten für zwölf Tage nur 1.500 Euro von der gegnerischen Versicherung erstattet gekriegt. Die nicht unerhebliche Differenz musste der Geschädigte selbst tragen.

Seinen Tagestarif von 181 Euro für einen Subaru Impreza hatte der Vermieter mit der Schwacke-Mietpreisliste untermauern wollen. Der in Sachen Mietwagen unerfahrene Autofahrer hatte aber dort übersehen, dass die Mietwagenpreise zwischen 87 und 176 Euro pro Tag schwankten. Die Spanne für eine wöchentliche Miete lag zwischen 345 und 1.200 Euro. Außerdem hatte der Vermieter in seinem eigenen Interesse nur auf Unfallersatztarife hingewiesen, nicht aber auf die deutlich günstigeren Normaltarife für Selbstzahler.

Ein geschädigter Autofahrer ist nach neuerer Rechtsprechung dazu verpflichtet, die Kosten möglichst niedrig zu halten und aktiv nach einem günstigen Ersatzwagen  zu  gucken. (Az: VI ZR 210/07 vom 14. Oktober 2008)

© Dezember 2008, Petra Grünendahl

nach oben
 

Es wird kälter
Rechtzeitig Winterreifen aufziehen

Es wird wieder kälter – und damit Zeit, auf Winterreifen umzurüsten. Winterreifen haben nicht nur bei Schnee und Eis klare Vorteile gegenüber Sommerreifen, auch bei Temperaturen knapp über dem Gefrierpunkt bieten die Pneus mehr Grip und Seitenführung! Schon bei Temperaturen von unter sieben Grad Plus werden die Gummimischungen von Sommerreifen deutlich härter.

Das von Umrüstmuffeln immer noch ins Feld geführte Argument des erhöhten Rollwiderstands ist schon lange kein Thema mehr: Dank der verwendeten Materialien, eines möglichst geringen Gewichtes und eines ausgefeilten Profildesigns stehen moderne Winterreifen ihren sommerlichen Brüdern um nichts nach. Damit erreichen sie die ähnliche, zum Teil sogar bessere Komfort- und Verbrauchswerte wie Sommerreifen.

Dass viele Personenkraftwagen im Winter trotz des verbesserten Rollwiderstands einen höheren Kraftstoffdurst entwickeln, dafür hat Dr. Burkhard Wies, Leiter Pkw-Reifenentwicklung bei Continental, eine einfache Erklärung: Die Warmlaufphase des Motors ist im Winter zwangsläufig etwas länger als im Sommer. Dadurch ist ein etwas höherer Kraftstoffverbrauch unumgänglich.

Bei der Umrüstung sollte man überprüfen, ob das Profil noch ausreichend ist. Unter vier Millimetern ist kein optimaler Halt mehr gegeben, auch wenn der Gesetzgeber bis zu 1,6 toleriert. Die Lamellen bei Winterreifen haben nämlich nicht mehr genug Grip. Zu wenig Profil gefährdet die Sicherheit, die Reifen sollten ausgetauscht werden. Auch nach sechs Jahren Nutzung ist ein Wechsel fällig, das im Alter die Elastizität der Gummimischung nachlässt und entsprechend die Bodenhaftung zu wünschen übrig lässt. Beim Neukauf ist auf das Schneeflocken-Symbol zu achten: Nur diese garantiert Wintertauglichkeit auf Schnee. Das immer noch gängige „M+S“-Symbol hingegen tragen auch Offroad-Reifen, die auf matschigen Untergrund ausgelegt sind.

Wer noch mit Sommerreifen bei Kälte und glatter Fahrbahn überrascht wird, sollte ausreichend Abstand halten, heftige Lenkbewegungen und starkes Beschleunigen oder Bremsen vermeiden. Bei Glätte ist der Bremsweg länger, mit Sommerreifen noch etwas mehr. Bei Schneefall werden Autobahnen und Hauptverkehrsstraßen immer zuerst geräumt. Wer auf Sommerpneus von Schnee überrascht wird, sollte auf großen Straßen bleiben – und möglichst schnell umrüsten.

© November 2008, Petra Grünendahl, Fotos: Continental

nach oben

 

DVR-Schwerpunktaktion Verkehrssicherheit
Innerorts - Raum für alle!?

Innerorts findet mit 47 Prozent ein Löwenanteil des automobilen Verkehrs statt. Auf Landstraßen sind es 17 Prozent, auf Autobahnen 36 Prozent. Bei Radfahrern und Fußgängern ist der Anteil des Innerortsverkehrs noch deutlich höher. Diese sind aufgrund ihrer schwächeren Konstitution bei Unfällen besonders gefährdet. Das schlägt sich auch in den Unfallzahlen nieder: 27 Prozent der Unfälle mit Getöteten und sogar 67 Prozent der Unfälle mit Personenschäden geschehen innerorts! – Und Unfälle mit nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmern fallen hier natürlich besonders ins Gewicht.

Das Verkehrsgeschehen innerorts erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit. Nirgends sonst treffen die unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer, Autofahrer, Pkw-, Lkw- und Busfahrer) in solch hoher Anzahl auf so engem Raum aufeinander, der unterschiedliche Wahrnehmungs- und Aktionsraum birgt erhöhtes Konfliktpotenzial.

weiter ...

© Oktober 2008, Petra Grünendahl, Fotos: DVR

nach oben

 

Kinder auf Achse
Trügerische Sicherheit im Straßenverkehr

Kinder sind die schwächsten Verkehrsteilnehmer, egal ob als Fußgänger, Radfahrer, Inline-Skater oder Mitfahrer in einem Auto. Kinder nehmen das Verkehrsgeschehen anders war und sie reagieren auch anders. Außerdem ist ein Kinderkörper im Zweifelsfalle weniger widerstandsfähig als der eines Erwachsenen, was schnell den Unterschied zwischen Leben und Tod machen kann. Verschiedene Maßnahmen haben dafür gesorgt, dass sich die Zahl der im Verkehr getöteten Kinder in den letzten 10 Jahren halbiert hat. Dennoch: Jedes Kind, das bei einem Verkehrsunfall ums Leben kommt, ist eines zu viel!

Die gemeinsame Unfallforschung der Prüforganisation Dekra und der schweizerische Versicherungsgruppe Axa Winterthur hat sich in diesem Jahr in einer Studie mit den Gefahren für Kinder im Straßenverkehr beschäftigt. Dass man Kinder nicht anbinden oder fernsteuern kann, ist klar. Aber vielfach sind es Erwachsene, die aus Gedankenlosigkeit oder Leichtsinn Kinder erst in Gefahr bringen.

Im Fahrzeug ist die Pflicht, für kleinere Kinder geeignete Rückhaltesysteme zu nutzen, schon ein richtiger Schritt in die richtige Richtung! Nur sind durch Nachlässigkeit der Eltern bei der Sicherungspflicht und durch falschen Einbau immer noch viel zu viele Kinder gefährdet. Und als Pkw-Insassen verunglücken mit 33 Prozent immerhin ein Drittel der Kinder unter 15 Jahren! Hier sind die Eltern gefordert – und hier besteht enormes Verbesserungspotenzial! Und das gilt auch für Kurzstrecken!

Beim Beladen speziell von Kombis oder Vans sollten Fahrzeugführer auf die Sicherung der Ladung achten, sonst kann bei einer Vollbremsung oder Kollision die Ladung als Geschoss durch den Innenraum fliegen bzw. mit einem vielfachen ihres Eigengewichtes in die Rückbanklehne rauschen und die Insassen auf den Rücksitzen schwer verletzen.

Gefordert sind aber auch die Autofahrer, ihr Verhalten auf das der Kinder einzustellen: Kinder vergessen beim Spielen schon mal alles um sich herum, sie laufen dann plötzlich dem Ball nach, der auf die Straße rollt. Und sie können durch ihren anderen Blickwinkel und ihr eingeengtes Geschichtsfeld Autos nicht sehen, Entfernungen und Geschwindigkeiten schlechter einschätzen. Auch ein Autofahrer sieht die Kleinen, wenn sie hinter einem Auto hervorkommen, erst spät. Hoffentlich nicht zu spät! Schon Tempo 30 kann in einer Wohnstraße zu viel sein!

 

Gut 35 Prozent der in Deutschland verunglückten Kinder unter 15 Jahren (2006) waren mit dem Fahrrad unterwegs, als Fahrer, auf einem Kindersitz oder einem Trailerbike. Ein Trailerbike hat kein Vorderrad und wird an ein richtiges Fahrrad angehängt wie ein Trailer (Anhänger). Das auf diese Weise mitgeführte Kind kann aktive die Pedalen treten, aber es kann nicht lenken und sich unerwünscht selbstständig machen.

Auf Fahrradwegen oder verkehrsarmen Straßen ist man damit relativ sicher unterwegs, aber im normalen Stadtverkehr wird man eher als Verkehrshindernis betrachtet. Drängeln und riskante Überholmanöver können zu Auffahr- oder Abbiegeunfällen führen. Dass ohne Fahrradhelm nicht in die Pedalen getreten wird, ist hoffentlich überflüssig zu sagen. Aber dieser Helm kann nur Unfallfolgen mindern, verhindern kann er sie nicht. Eltern sollten auch darauf achten, dass das Kind auffällige, kontrastreiche Kleidung trägt und das Fahrrad verkehrssicher ist.

mehr ...

© September 2008, Petra Grünendahl, Fotos: Dekra / Axa Winterthur

nach oben
 

Achtung: Schulanfänger unterwegs!

Die Ferien sind zu Ende, die Schule beginnt jetzt wieder ... und Hunderttausende von Erstklässlern lernen außer dem ABC auch das 1x1 des Straßenverkehrs. Das verlangt aber auch von Autofahrern erhöhte Aufmerksamkeit und ganz besonders im Umkreis von Schulen und Wohngebieten heißt es: Runter vom Gas und jederzeit bremsbereit sein!

ABC-Schützen kennen die Verkehrsregeln noch nicht und bewegen sich im Straßenverkehr entsprechend unsicher, zumal sie ein eingeschränktes Gesichtsfeld haben und Entfernungen und Geschwindigkeiten nicht einschätzen können. Sie können wegen ihrer geringen Körpergröße nicht über Autos hinwegschauen, erkennen deshalb Gefahren erst spät – oder werden vom Autofahrer erst spät wahrgenommen. Außerdem lassen sie sich leicht ablenken. Als Autofahrer muss man hier also beim Vorbeifahren immer mit unkontrollierten Reaktionen der Kinder rechnen.

Verschiedene Automobilclubs und die GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) raten Eltern deshalb, den Schulweg mit den Kindern einzuüben – und das nicht erst am Tag vor der Einschulung. Risiken auf dem Schulweg sollten angesprochen und dem Kind bewusst gemacht werden. Das gilt auch für das Fehlverhalten und schlechte Vorbild, welches so mancher Erwachsener an einer roten Ampel abgibt. Der kürzeste Schulweg ist nicht immer der sicherste: Achten Sie auf möglichst wenig Verkehrskreuzungen und schlecht einsehbare Ausfahrten. Auch sollten Kinder nur an Ampeln oder Zebrastreifen die Verkehrswege kreuzen.

Keine Hektik am frühen Morgen: Kinder rechtzeitig wecken und pünktlich zur Schule schicken! Kinder in Zeitnot sind unachtsam und machen Fehler im Straßenverkehr. Helle Kleidung und reflektierende Leuchtstreifen an Kleidung und Ausrüstung sind vor allem in der kommenden dunklen Jahreszeit für Autofahrer besser zu erkennen!

Ist die Schule zu weit entfernt, dass man sein Kind mit dem Auto hinbringt bzw. sich über Fahrgemeinschaften mit anderen Eltern abwechselt, sollte darauf geachtet werden, dass bei jeder Fahrt ausreichend Kindersitze vorhanden sind. Die meisten Schulwegunfälle passieren Kindern nämlich immer noch als Beifahrer im Auto! Und knapp 60 Prozent der bei Verkehrsunfällen im vergangenen Jahr getöteten Kinder unter 6 Jahren verunglückten als Mitfahrer in einem Pkw. Sichern Sie Ihr Kind also auch auf Kurzstrecken ordentlich!

Und noch etwas: Ängste der Kinder im Verkehr zu schüren, macht keinen Sinn. Es verunsichert nur. Ein dickes Lob für richtiges Verhalten stärkt Selbstbewusstsein der Kinder und baut Ängste ab! Also loben Sie!

© August 2008, Petra Grünendahl

nach oben
 

Was tun bei Panne oder Unfall im Ausland?

Schlimm genug, wenn man in Deutschland mit einer Panne oder nach einem Unfall liegen bleibt. Aber im Ausland ist man da noch ein bisschen hilfloser ...

EU-weit gibt es aber unter der bekannten Notrufnummer 112 schnelle Hilfe. Diese Nummer kann auch von einem Handy ohne Guthaben oder SIM-Karte kostenfrei angerufen werden (einzige Ausnahme ist Bulgarien, dort ist es die 150), man erreicht dann die örtliche Polizei oder den Rettungsdienst.

Ansonsten heißt es bei Panne oder Unfall: einen kühlen Kopf bewahren, die in vielen Ländern vorgeschriebene Sicherheitsweste anlegen und die Insassen in Sicherheit bringen. Dann sollte man – wie auch in Deutschland – die Unfallstelle absichern oder das Fahrzeug abseits des fließenden Verkehrs abstellen. mehr ...

Bei einem Unfall in Deutschland ist es ratsam – und im Ausland zuweilen sogar Pflicht – die Polizei zu rufen, damit diese den Unfall richtig aufnimmt. Für die eigene Unfallmeldung bei der Versicherung sind möglichst genaue Angaben zu Unfallhergang und beteiligten Fahrzeugen erforderlich. Hier hilft der Europäische Unfallbericht sowie Fotos, die man vor Ort von Bremsspuren oder Splittern auf der Fahrbahn gemacht hat.

Der Unfallbericht ist eine objektive Darstellung des Geschehens, aber kein Schuldanerkenntis. Man sollte sich aber hüten, irgend etwas zu unterschreiben. Die eigenen Versicherungsdaten sind auf der Grünen Versicherungskarte enthalten, die der eigene Kfz-Haftpflichtversicherer kostenlos ausstellt. Es lohnt sich allein deswegen, diese Karte bei sich zu führen, auch wenn sie nicht mehr überall vorgeschrieben ist. Die Polizei vor Ort verlangt sie bei der Unfallaufnahmen schon mal zu sehen, und sie erleichtert die Schadenabwicklung.

Sinnvoll ist auch, vor der Auslandsreise bei einem Automobilclub oder der Autoversicherung einen Auslandsreise-Schutzbrief abzuschließen: Pannen- und Abschlepphilfe, Ersatzteilversand, Hotel- und Mietwagenkosten sind beispielsweise darüber gedeckt. Außerdem geben viele Kfz-Werkstätten bei der Jahresinspektion eine mehr oder weniger europaweit geltende Mobilitätsgarantie mit auf den Weg, die im Pannenfall für Hilfen wie Ersatzfahrzeug oder Übernachtung aufkommt. Die entsprechenden Hotline-Nummern gehören selbstverständlich auch ins Reisegepäck.

© Juli 2008, Petra Grünendahl

nach oben
 

Ab in den Urlaub – aber sicher!

Ferienzeit ist Reisezeit! – Und in die Ferien geht es für die meisten immer noch mit dem Auto. Vor und während der Fahrt gilt es da einiges zu beachten, um sicher ans Ziel zu kommen. Hier finden Sie das wichtigste in Kürze:

  1. Vor Fahrtantritt sollten Sie den Luftdruck prüfen und ggf. an die höhere Ladung anpassen. Der Luftdruck sollte bei kalten Reifen gemessen werden. Die vom Hersteller empfohlenen Werte stehen in der Betriebsanleitung und auf einem Aufkleber an der Karosserie, aber aus Sicherheitsgründen dürfen durchaus 0,2 bar mehr rein. Zu wenig ist dagegen gefährlich! Das gilt auch für Wohnanhänger, wobei hier auch der Zustand der Bereifung überprüft werden sollte: Bei spröden Stellen, Rissen oder zu wenig Profil gehören die Reifen besser ausgewechselt. Rissige Reifen sollten auch ausgewechselt, wenn das Profil noch gut ist: Sie haben ihre Altersgrenze erreicht, auch wenn die Verschleißgrenze noch in weiter Ferne liegt.
    Achten Sie auf das zulässige Gesamtgewicht, überladen Sie Ihr Auto nicht. Und beachten Sie: Ein voll beladenes Fahrzeug reagiert anders, schwerfälliger als ein leeres.

  2. Klappe auf und Gepäck rein, das geht nicht! Die Ladung muss ordentlich gesichert sein, um nicht im Falle eines Unfalles zum tödlichen Geschoss zu werden. Das gilt vor allem in Vans und Kombis. Viele Autos (auch Limousinen) haben heutzutage Ösen im Laderaum, das erleichtert das Sichern der Ladung: Einfach Gepäcknetz drüber und festgezurrt; kreuzweise gespannte stabile Gepäckbänder tun es auch, einfache Schnüre jedoch nicht. Wer seinen Kombi oder Vans bis unters Dach vollpacken will, sollte ein stabiles Gepäcknetz oder Gitter („Hundegitter“) gut befestigt hinter den Sitzen haben. Am besten sind ab Werk eingebaute Gitter oder das Originalzubehör der Autohersteller. Wer nicht etwas wirklich stabiles zur Abtrennung zum Passagierraum hat, sollte zur Sicherheit nicht höher als bis zur Oberkante der Rücksitzlehnen stapeln.

  3. Der Beleuchtungscheck vor der Fahrt ist ein Muss. Unabhängig davon, dass einige Länder Ersatzlampen vorschreiben, ist es sinnvoll, die wichtigsten Lampen und Sicherungen an Bord zu haben. Sie sollten aber zum aktuellen Auto passen. Zumal vielleicht gerade im Ausland neueste Lampentypen schwer zu bekommen sind.
    In vielen Ländern ist mittlerweile das Fahren am Tag mit Licht vorgeschrieben. Wer sich nicht sicher ist, sollte stets mit Abblendlicht fahren.
  1. Sicherheitswesten sind zwar in Deutschland noch nicht vorgeschrieben, aber in vielen anderen Ländern Europas schon. Unabhängig davon macht es aber auch in Deutschland Sinn, solche Westen in ausreichender Anzahl mitzuführen.

  2. Treten Sie die Reise gut erholt an. Freitag nach Feierabend ist für den Reisestart kein guter Zeitpunkt.
    Bei Kindern an Bord sollte man auf leichte Baumwollkleidung achten, Schlafkissen, Spiele, Hörspiele und kleine Snacks parat  haben.
    Und man sollte regelmäßige Pausen einlegen, die in Begleitung von Kindern durchaus etwas länger sein dürfen, damit die sich austoben können.
  1. Man sollte aktuelles Kartenmaterial dabei haben. Es macht auch Sinn, im Internet vorher die Route zu planen und einen entsprechenden Ausdruck mit der Wegbeschreibung dabei zu haben. Und gerade wenn es am Ende der Route weitab von der nächsten Fernstraße ist, sollte man auch die Rückfahrt vor der Abfahrt am Routenplaner vorbereitet haben.

© Juni 2008, Petra Grünendahl

nach oben

 

Neues Rechtsdienstleistungsgesetz
Werkstätten dürfen bald die Unfallschaden-Abwicklung für ihre Kunden übernehmen

Rund 2,6 Mio. Pkw-Schadenfälle führt die Statistik des GDV für 2006. Gute 9,3 Mrd. Euro Entschädigungsaufwand für alle Schäden ergeben einen Durchschnitt von 3.500 Euro pro Fall. Darin enthalten sind ca. 1.500 bis 2.000 Euro für Reparaturkosten. Das Unfallschaden-Reparaturgeschäft bleibt also ein Umsatzbringer für die Werkstatt und es lohnt sich für Kfz-Betriebe, bald noch umfassender in die Schadenabwicklung einzusteigen. Dadurch gewinnt die Werkstatt auf zwei Seiten: am Unfall und beim zufriedenen Kunden.

Zum 1. Juli 2008 tritt das neue Rechtsdienstleistungsgesetz in Kraft. „Alle Berufsgruppen dürfen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit Rechtsdienstleistungen erbringen“, heißt es wörtlich im Gesetzestext. Die rechtliche Prüfung im Einzelfall bleibt zwar nach wie vor beim Anwalt (Rechtsberatung), aber die Werkstatt darf über das Reparaturgeschäft hinaus Ratschläge geben und Regulierung in die Hand nehmen (Schadenabwicklung, Schadenmanagement). Bislang war eine Unterstützung der Kunden bei der Schadenabwicklung nicht erlaubt.

 

Der Kfz-Betrieb kann also ab Juli die Schadenabwicklung von Kfz-Schäden in die Hand nehmen und braucht das Feld nicht mehr den Versicherungen zu überlassen. Viele Geschädigte wollen sich gut und umfassend betreut fühlen, die Regulierung soll reibungslos ablaufen. Am besten kommt dabei alles aus einer Hand! Ihr Schadenmanagement setzten die gegnerischen Versicherer jedoch in erster Linie zur Minimierung ihrer eigenen Kosten ein, nicht aber im Interesse des Geschädigten. Wenn ein geschädigter Autofahrer die Schadenregulierung schon aus der Hand gibt, sollte er es in eine tun, die seine Interessen vertritt!

Der Geschädigte hat in der Regel wenig Ahnung, was zu tun ist. Er muss an die Hand genommen und unterstützt werden. Im Interesse des Geschädigten ist in aller Regel nicht das Schadenmanagement der Versicherer, sondern eine Schadenabwicklung über die Werkstatt. Seinen Kunden diese Schadenabwicklung anzubieten, liegt aber auch im Interesse der Werkstatt. Eine fachgerechte Reparatur ist nur zu vernünftigen Preisen möglich. Und die Reparaturen von wirtschaftlichen Totalschäden mögen im Interesse von Geschädigtem und Werkstatt liegen; die Versicherung zieht mit Sicherheit die für sie günstigere Abrechnung eines wirtschaftlichen Totalschadens vor.

Der geschädigte Werkstattkunde will, dass sein Fahrzeug fachmännisch und ordnungsgemäß repariert wird – und die Wahrscheinlichkeit ist deutlich höher, wenn die Werkstatt kostendeckend dafür bezahlt wird. Wenn ihm dabei auch die Schadenabwicklung fachmännisch von der Werkstatt aus der Hand genommen wird, fährt er deutlich besser, als wenn er sich die Abwicklung von der gegnerischen Versicherung aus der Hand nehmen lässt. Die gegnerische Versicherung ist schließlich nicht ihm, sondern ihren Kunden verpflichtet. Berechtigte Schadenersatzansprüche läuft dem Interesse der Versicherungskunden an niedrigen Prämien zuwider.

 

Wo sich der Kunde bei seiner Kfz-Haftpflichtversicherung über niedrige Prämien freut, ist er und (seine Werkstatt) im Schadenfalle als Geschädigter, dessen Unfallgegner den Schaden ersetzen muss, der Gelackmeierte. Das mag jetzt nicht für alle Versicherungen generell gelten, aber es gibt hier durchaus Beispiele für ein aggressives Schadenmanagement zuungunsten des Geschädigten.

Beim Schadenmanagement der Versicherer läuft die Reparatur häufig über eine von der Versicherung bestimmte Werkstatt. Solche Werkstätten haben eine Exklusivvereinbarung mit einer Versicherung getroffen, wobei sie die Preise der Konkurrenz natürlich deutlich unterbieten mussten, um an diesen Exklusivvertrag zu kommen. Diese Werkstätten müssen also über die Masse im Reparaturgeschäft an ihr Geld kommen, der einzelne Reparaturfall ist dabei aber so schnell und mit so wenig Aufwand wie möglich abzuhaken. Das ist nicht von Vorteil für den Geschädigten!

Das Interesse des eintrittspflichtigen Versicherers widerspricht dem des schadenersatzberechtigten Geschädigten: Die Werkstatt steht dazwischen, gewinnt aber nur dann, wenn ihr Kunde sachgerecht entschädigt wird. Das Gros der geschädigten Autofahrer verfügt aber nicht über das nötige Wissen, einen Unfallschaden in voller Höhe erstattet zu bekommen! Hier kann sich der Kfz-Betrieb künftig profilieren, seinen Kunden noch besser betreuen und ihm alles aus einer Hand anbieten. Damit hat aber auch der Kfz-Betrieb mehr Rechte, seine Interessen und die seines Kunden gegenüber der Versicherung geltend zu machen.

Die Werkstatt kann zum Beispiel eher eine Reparatur anstelle der Abrechnung auf Totalschadenbasis durchsetzen, worüber sich auch der Kunde freut, wenn er nämlich für den Restwert seines kaputten Fahrzeugs kein auch nur annähernd gleichwertiges anderes Fahrzeug mehr bekommen würde. Das gilt vor allem für die ältere Fahrzeuge privater Kfz-Besitzer, die ihr Fahrzeug ohnehin lieber reparieren lassen würden.

 

Werkstätten, die ihren Kunden die Schadenabwicklung anbieten wollen, brauchen professionelle Unterstützung, denn das nötige Fachwissen bringen sie ja auch nicht von Hause aus mit. Bislang bietet nur der Tüv Süd hierfür ein Programm an, „Schadenberatung aktiv“, bei dem die teilnehmenden Werkstätten professionelle juristische Fachberatung, Argumentationshilfen und Musterbriefe erhalten, um mit den Versicherern auf Augenhöhe argumentieren zu können. Allerdings hat auch die Schadenberatung der Werkstätten irgendwo Grenzen, wenn es um die juristische Beratung geht. Wenn alles nichts hilft, wird zum Wohle des Kunden ein externer Rechtsanwalt eingeschaltet.

Wer sich vorab mal informieren will: Zum Thema gibt es ein Hörbuch als mp3 sowie eine Pressemeldung  vom 2. Mai 2008.

© Mai 2008, Petra Grünendahl

nach oben

 

Nutzung alter Kindersitze ab 8. April 2008 verboten

Seit Anfang der 90er Jahre schon ist nach § 21 (1a) StVO die Nutzung von speziellen Rückhalteeinrichtungen für Kinder im Auto vorgeschrieben. Seitdem habe die Kindersitzhersteller ihre Sitze  weiterentwickelt, aber auch die Prüfnorm ECE-R Nr. 44 wurde im Laufe der Jahre immer strenger. Zum besseren Schutz der Kinder dürfen künftig nur noch Sitze mit Freigaben nach den neuesten  Normen ECE 44/03 und ECE 44/04 benutzt werden.

Das damit einhergehende Verbot alter Kindersitze betrifft solche, die vor 1995 hergestellt worden sind. Wer also mit Kindersitzen durch die Gegend fährt, die schon mehrere Generationen an Kindern sicher durch den Verkehr begleitet haben, sollte sich den weißen oder orangefarbenen Label, der an dem Kindersitz angebracht ist, mal genauer angucken. Unterhalb des schwarz umkreisten Buchstaben „E“ steht die Prüfnummer. Sitze mit „ECE 44/00“ bis „ECE 44/02“ dürfen nicht mehr verwendet und sollten dringenst ausgetauscht werden. Auch Kindersitze, die schon einmal in einem Unfall verwickelt waren, sollten nicht unbedingt weiter verwendet werden, da sie beschädigt sein könnten – eine Tatsache, die nicht unbedingt ins Auge fallen muss!

Untersuchungen belegen immer wieder, dass ungesicherte Kinder im Auto bei einem Unfall ein sieben mal höheres Risiko haben, verletzt oder getötet zu werden. Das hat sich aber wohl auch in diesem Jahrtausend noch nicht bis zu allen Eltern rumgesprochen, denn es werden immer noch viel zu viele – nämlich, das zeigen Beobachtungen und Befragungen, gut zwei Drittel aller mitfahrenden Kinder unter 12 Jahren (bis 1,50 m Körpergröße) im Auto falsch oder manchmal sogar gar nicht gesichert.

Die Unfallforschung der deutschen Versicherer hat seine Broschüre „Kinder sichern im Auto“ überarbeitet, erweitert und neu aufgelegt. Auf 42 Seiten beantwortet der Ratgeber ausführlich Fragen zur Kindersicherung im Auto, gibt eine Übersicht über die verschiedenen Systeme sowie Ratschläge und Anleitungen für den korrekten Einbau – ein sehr wichtiger Punkt übrigens, denn auch ein falsch eingebauter Kindersitz kann das Kind nicht optimal schützen!

Zu beziehen ist der Ratgeber „Kinder sichern im Auto“ bei der Unfallforschung der Versicherer (UDV) im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). In Einzelexemplaren bekommt man sie kostenlos bei Klaus Brandenstein, eMail k.brandenstein@gdv.de. Kindergärten, Horte, Hebammen und Einrichtungen der Kinderpflege können die Broschüre ebenfalls nach Bedarf bestellen. Im Internet ist sie zudem hier als Download zu haben.

© April 2008, Petra Grünendahl, Foto: GDV

nach oben