News: Archiv 2009

- Neuigkeiten aus dem Bereich Automobil, Technik und Unfallforschung -

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"Aktion Proficheck" des TÜV Rheinland bietet mehr Verkehrssicherheit (nicht nur) für Führerschein-Neulinge
Orientierungshilfe beim Autokauf: Experten überprüfen den ersten eigenen Wagen

 

Junge Menschen fahren meist ältere Autos. Diese Vehikel sind schließlich für vergleichsweise kleines Geld zu haben. Leider sind sie keineswegs immer sicher und technisch einwandfrei. Deshalb leistet der TÜV Rheinland mit der „Aktion Proficheck“ einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit junger Autofahrer: Nach bestandener Führerscheinprüfung erhalten Fahranfänger einen Gutschein für die kostenlose Überprüfung ihres ersten Wagens. „Bei Einlösung des Gutscheins kontrollieren und bewerten unsere neutralen Experten die wichtigsten Baugruppen des Fahrzeugs wie Lenk- und Bremsanlage, Beleuchtung, Reifen und Achsaufhängung“, erklärt Alexander Peter, Regionalleiter des TÜV Rheinland für Düsseldorf/Wuppertal. „Die mehr als 30 sicherheitsrelevanten Prüfpunkte liefern eine wichtige Entscheidungsgrundlage.“

Wer die Probefahrt für einen Besuch bei den TÜV Rheinland-Prüfstellen nutzt, geht auf Nummer sicher. Die Devise heißt: Erst checken, dann entscheiden – kauf ich oder kauf ich nicht? Wer keinen Gutschein hat, kann den Service für 14,90 Euro in Anspruch nehmen. Und das ist gut angelegtes Geld: Untersuchungen zeigten, dass bei der Unfallbeteiligung von Pkw, die älter als acht Jahre sind, doppelt so häufig technische Mängel als Ursache festgestellt wurden wie bei neueren Fahrzeugen. Ein Auto muss nicht teuer, aber sicher sein!

 

Neben der Landesverkehrswacht NRW unterstützt auch die Politik den Proficheck vom TÜV Rheinland. So erklärte Schirmherr Lutz Lienenkämper, Minister für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen: „Mit dem Proficheck hilft der TÜV Rheinland, technische Mängel rechtzeitig zu erkennen. Dadurch wird das überproportional hohe Unfallrisiko junger Fahrer verringert.“

Dr. Manfred Doerges vom TÜV Rheinland ergänzt: „Wir arbeiten systematisch an der Reduzierung der Unfälle im Straßenverkehr – insbesondere bei jungen Autofahrern wollen wir die Sicherheit erhöhen. Mit dieser hier vorgestellten Dienstleistung möchten wir erreichen, dass die jungen Leute mit sicheren und technisch einwandfreien Fahrzeugen unterwegs sind.“

 

Allein 2008 verunglückten laut Statistischem Bundesamt auf deutschen Straßen 57.426 Pkw-Insassen im Alter von 18 bis 24 Jahren – davon 653 tödlich. 2007 verzeichnete die Statistik noch knapp 63.000 Verunglückte und über 750 Tote. Von Januar bis Juli 2009 belief sich die Anzahl der jugendlichen Todesopfer in Personenkraftwagen auf 325, im gleichen Zeitraum des vergangenen Jahres waren es noch 358. Trotz dieser positiven Entwicklung ist jeder einzelne Getötete einer zu viel!

Deshalb setzt der TÜV Rheinland ebenso wie der NRW-Verkehrsminister und die Europäische Union alles daran, die Zahl der Todesopfer bei Verkehrsunfällen noch weiter zu verringern. Die EU erarbeitet derzeit einen Aktionsplan zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Zeitraum von 2011 bis 2020. Die „Aktion Proficheck“ ist mit Sicherheit ein Schritt auf dem Weg dorthin – zumindest was das Risiko technischer Mängel an verkehrssicherheitsrelevanten Teilen am Pkw anbetrifft.

© Dezember 2009

 
 

Gute Winterreifen
In der kalten Jahreszeit die beste Wahl

Die vielen Neuwagen auf deutschen Straßen brauchen jetzt auch neue Winterreifen. Größen von 14 Zoll und darunter waren allerdings im Oktober schnell vergriffen. Die Reifenhersteller hatten sich nicht wirklich darauf eingestellt, da die kleinen Größen bislang nie so gefragt waren. Der europaweit führende Reifenhersteller Continental prognostizierte zum Beispiel noch auf seiner Winter-Roadshow Anfang Oktober, dass „vor allem Winterreifen mit Größen über 15 Zoll im Handel abgefragt werden.“

Aber die Abwrackprämie führte vor allem zum Neukauf von kleineren Fahrzeugen. Und auf diese Fahrzeuge passten entweder die alten winterbereiften Felgen nicht drauf oder man wollte seinem Neuwagen doch erstmalig einen Satz Winterreifen gönnen. Schließlich sind Unfallfolgen in der Regel teurer als ein zweiter Satz Reifen. Das gilt besonders bei Neuwagen, der nach einem Unfallschaden zusätzlich an Wert verlieren.

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© November 2009, Petra Grünendahl, Fotos/Grafiken: Continental

 
 

"Auf dem Highway ist die Hölle los"
Ordentlich losheizen auf öffentlichen Straßen ...

Kürzlich erhielt ich eine Pressemeldung über die „Berlin Vice Rally“. Erinnert hat mich das Ganze an den Film „Auf dem Highway ist die Hölle los“, der freigegeben ab 6 Jahren 1981 in die deutschen Kinos kam. Damals fand ich den Film toll und sehr spaßig – mit meinen 13 oder 14 Jahren! Heute – und mit der Aussicht auf ein solches reales Rennen auf deutschen Autobahnen – packt mich das kalte Grausen!

„Die exklusivste Tour quer durch Europa geht in die erste Runde“, heißt es in der Pressemeldung, und: „Motoren an, Fuß aufs Gaspedal und ordentlich losheizen.“ Veranstalter des Rennens ist die Berlin Vice GmbH, die 50 Fahrer in 50 Luxusportwagen im Wert von insgesamt 15 Millionen Euro – 5 Städte in 5 Tagen – 20.000 PS auf einer Strecke von 3.000 km ankündigen. Die Tour führt quer durch Europa: Von Berlin über Prag, Zagreb und Monaco bis in die spanische Küstenstadt Barcelona. Als Teilnehmer vermeldet Berlin Vice „Millionäre der High Society“. Auch einige Sportler, Stars und Sternchen hätten sich, so die Organisatoren, unter die Teilnehmer gemischt. Die Fahrerliste wird erst zum Start der Rallye bekannt gegeben. Das Startgeld beträgt fast 5.000 Euro. Wer den nötigen Supersportwagen nicht in der Garage stehen hat, kann sich bei einem Kooperationspartner des Veranstalters einen mieten.

Was hier zelebriert werden soll, ist schlicht und einfach strafbar! „Die tschechische Polizei droht, die Rally an der Grenze abzufangen“, verbreiteten die Veranstalter dann in zweiten Pressemeldung. Deshalb soll der ganze Event verschoben werden (ursprünglicher Starttermin war der 1. Oktober), um eine Route jenseits der Tschechei zu suchen. Angeblich habe man die ersten Genehmigungen schon beantragt. „Jede Menge Action und Adrenalin“ verspricht Berlin Vice den Teilnehmern. Wo holt man sich eine Genehmigung dafür, „ordentlich losheizen“ zu dürfen, was zu Deutsch nichts anderes bedeutet als sich um keine Tempolimits zu kümmern? Tempolimits gibt es auf deutschen Autobahnen fast überall, was die Rallye auch hier gegen geltende Gesetze verstoßen lässt. Und das ist einfach nicht genehmigungsfähig, denn es gefährdet den Straßenverkehr und unbeteiligte Verkehrsteilnehmer! Dass die tschechische Polizei hart durchgreifen will, ist gut! Die deutsche Polizei tut es hoffentlich auch!!!

© Oktober 2009 Petra Grünendahl, Foto: Kinoplakat

 

 

 

 

Deutscher Anwaltsverein launcht schadenfix.de
Wie Unfallgeschädigte berechtigte Ansprüche durchsetzen können

Wer unschuldig in einen Unfall verwickelt und dabei geschädigt wird, muss von Schuldigen so gestellt werden, als ob der Unfall nicht geschehen wäre. Das ist der Idealfall, der aber heutzutage eher unrealistisch ist.

Rund 3,5 Mio. Haftungsfälle aus Verkehrsunfällen gibt es jährlich zu regulieren. Gute 90 Prozent davon werden zwischen der Haftpflichtversicherung des Schädigers und dem Unfallopfer direkt geregelt. Viele Geschädigte verzichten auf diesem Weg mangels Kenntnis darauf, den Schaden vollständig ersetzt zu bekommen. Mögliche Ansprüche reichen vom reinen materiellen Schadenersatz (Sach- und Personenschäden) über Ersatzwagen, Nutzungsausfall und Verdienstausfall bis hin zum Schmerzensgeld. Auch wenn dem Geschädigten eine Teilschuld zuerkannt wird, muss ihm anteilig sein Schaden in allen infrage kommenden Positionen ersetzt werden.

Gegnerische Versicherungen sind keine „Partner“ des Geschädigten, auch wenn sie mit Ihren Angeboten zur Schadenregulierung gerne als solche erscheinen möchten. Diese Versicherungen verfolgen logischerweise in erster Linie ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Diese laufen darauf hinaus, Schadenersatzzahlungen möglichst zu minimieren, um Beiträge für die eigenen Versicherten klein halten zu können. Wem die nötige Sachkenntnis fehlt, sollte sich – sofern der zu regulierende Schaden keine Bagatelle ist – als Unfallopfer an einen kundigen Anwalt wenden, damit ihm sein Schaden vollständig erstattet wird.

Unter schadenfix.de erreicht man rund 3.000 Anwälte, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben. Man kann sich dort einen in seiner Nähe aussuchen und direkt über die Plattform kontaktieren. Die Anwaltskosten muss übrigens auch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlen!

Neben seiner Anwaltsdatenbank bietet die Seite, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. eingerichtet wurde, auch Rechtstipps sowie ein Unfall-1x1.

© September 2009 Petra Grünendahl, Foto: Polizei Mettmann, Grafik: DAV

 

 

Dekra-Crashtest in Wildhaus 2009
Wie sicher sind Landstraßen?

Auf Landstraßen fühlen sich die Leute sicher. Sicherer als in der Stadt, wo mehr Autos ihren Weg kreuzen. Und sicherer als auf der Autobahn, wo das Fahrttempo mitunter deutlich höher liegt. Dies zeigt eine länderübergreifende Studie der Axa-Versicherungen. Doch der Schein trügt: außerorts kommen jedes Jahr mehr Menschen ums Leben als allen anderen Straßen zusammen. In Deutschland sterben über 60 Prozent der Verkehrstoten auf Landstraßen.

Die Landstraße verheißt ländliche Idylle. Zwischen Feldern und Wiesen, vorbei an Bauernhöfen und kleinen Dörfern, durch schattige Alleen – hier lauern Gefahren, mit denen Autofahrer nicht unbedingt rechnen. Die Idylle ist trügerisch, denn mit schnellen Autos oder Motorrädern, langsamen Mähdreschern oder landwirtschaftlichen Fahrzeugen, Transportern und Lkws, Mopeds, Fahrradfahrern und Fußgängern treffen die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmer aufeinander – und das in Kurven oder auf unübersichtlichen Streckenabschnitten allzu häufig buchstäblich und frontal!

Auch das auf der Straße liegen gebliebene Fahrzeug, welches im Dunkeln unzureichend beleuchtet und gesichert ist, wird für den arglosen Autofahrer zur tödlichen Falle. Häufigste Unfallursache auf Landstraßen ist aber der Schleuder- oder Alleinunfall: Und beim Abkommen von der Fahrbahn stehen allzu häufig Bäume, Mauern oder Masten als gefährliche Hindernisse im Weg.

Die Unfallforschungen von Dekra und AXA-Winterthur-Versicherung haben sich mit der Sicherheit im Verkehr auf Landstraßen befasst. Mehr ...

© August 2009 Petra Grünendahl, Fotos, Filme und Grafik: Dekra

 
 

Statistisches Bundesamt legte neue Zahlen vor
Auch 2008 wieder weniger Verkehrstote zu beklagen

Im vergangenen Jahr sind in Deutschland 4.477 Menschen im Straßenverkehr ums Leben gekommen, 409.047 wurden verletzt. Diese Zahlen präsentierte das Statistische Bundesamt. Die Zahl der Todesopfer ist damit so niedrig wie noch nie zuvor, seit 1953 die Aufzeichnungen begannen. Gegenüber 2007 sanken die Zahlen um 472 Tote oder 9,5 Prozent. Gegenüber 2001 stellen sie eine Verbesserung um 36 Prozent dar. Die von der EU angestrebte Halbierung der Verkehrstoten um 50 Prozent bis 2010 wird aber wohl dennoch nicht zu schaffen sein.

Seit vielen Jahren sind die Zahlen rückläufig. Über 20.000 Tote waren Ende der Sechziger und Anfang der siebziger Jahre noch Jahr für Jahr auf westdeutschen (!) Straßen zu beklagen gewesen. Den Rekord lieferte das Jahr 1970 mit 21.332 Toten. Trotz steigender Verkehrsdichte ging es dank einiger Gesetzesverschärfungen (wie Gurt- und Helmpflicht) sowie Verbesserungen in der technischen Ausstattung der Fahrzeuge seitdem mehr oder weniger kontinuierlich bergab mit den Zahlen.

So positiv die Entwicklung auch ist: 12 Tote und mehr als 1.100 Verletzte pro Tag immer noch zu viel. Und nahezu unverändert hoch ist die Zahl der Schwerstverletzten: Nach Angaben des Traumaregisters der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie sind es jährlich rund 30.000 Menschen, die lebenslang mit den schwerwiegenden Folgen eines Verkehrsunfalls zurecht kommen müssen.

Besorgnis erregend ist auch die Tatsache, dass um 24,4 Prozent mehr Kinder im Auto getötet wurden als noch 2007: Eltern und Aufsichtspersonen haben hier ihre Sicherungspflicht für den Nachwuchs vernachlässigt. Das gilt sowohl für die Anschnallpflicht als auch für die Verwendung geeigneter Rückhaltesysteme für kleinere Kinder, die nachweislich optimalen Schutz bieten. Hier besteht immenser Verbesserungsbedarf: Aufklärung ist erforderlich, begleitende Kontrollen nötig, um zumindest den Status Quo zu erhalten. Das Idealziel von „Vision Zero – Null Verkehrstoten“ werden wir wohl nie erreichen, aber wir sollten ihm so nahe wie möglich kommen!

Sicherheitsreserven und Potenziale gibt es genug, die es auszuschöpfen gilt. Neben dem medizinischen Fortschritt spielen die verbesserte technische Ausstattung der Fahrzeuge, verpflichtende Maßnahmen und Verhaltensregeln zur Verletzungsprävention sowie die Qualität der Straßen und optimierte Verkehrsflüsse eine wichtige Rolle. Darüber hinaus leisten öffentlichkeitswirksame Kampagnen und Aktionen einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Insgesamt nahm die Polizei 2008 2,29 Mio. Unfälle auf. Überhöhte Geschwindigkeit, lange die Nummer Eins, war mit 14 Prozent nur noch dritthäufigste Unfallursache. Allerdings ist sie immer noch die folgenreichste: zwei von fünf Toten verloren ihr Leben wegen überhöhter Geschwindigkeit (das sind 40 Prozent!). Häufigste Unfallursache sind Fehler beim Abbiegen, Wenden, Ein- und Anfahren, gefolgt von der Missachtung der Vorfahrt.

© Juli 2009, Petra Grünendahl, Fotos: DVR (1), Polizei Mettmann (2)

 
 

Gefahren durch defekte Stoßdämpfer

Stoßdämpferverschleiß kommt nicht plötzlich, sondern schleichend – mit der Folge, dass es dem Fahrer in den seltensten Fällen auffällt. Der Wagen lenkt nicht mehr richtig? Er droht, in der Kurve auszubrechen? Er bremst nicht mehr spurtreu? Oder schwingt nach Fahrten über Unebenheiten lange nach? - Wenn tückische Lastwechselreaktionen auftreten, die man bislang nicht kannte, ist es höchste Zeit, über einen Austausch nachzudenken.

Stoßdämpfer reduzieren die Schwingungen gefederter Massen, die beim Überfahren von Unebenheiten über die Federung der Karosserie entsteht. Die Karosserie soll sich nicht aufschaukeln, die Reifen nicht an Bodenhaftung verlieren. Reifen können nur Antriebs-, Brems- oder Querkräfte (Seitenführung in den Kurven) übertragen, wenn alle vier Räder auf dem Untergrund haften. Stoßdämpfer sind also ein wichtiger Bestandteil, um ein Fahrzeug sicher beherrschen zu können.

Mit funktionierenden Stoßdämpfern sicher auf dem Asphalt

Defekte oder verschlissene Stoßdämpfer können diese Leistung nicht mehr erbringen. Eines oder sogar mehrere Räder stellen nicht mehr den Bodenkontakt her, der für ein Fahrmanöver gebraucht wird. Das Fahrzeug bricht aus, kommt ins Schleudern. Der Fahrer kann es nicht mehr unter Kontrolle bringen, weil die bekannten Fahrmanöver mangels Bodenhaftung nicht mehr wirken. Hier sind auch Fahrassistenzsysteme wie ABS oder ESP machtlos, denn sie sind ebenso wie der Fahrer auf optimale Bodenhaftung angewiesen.

Stoßdämpfer sollten deshalb regelmäßig in der Werkstatt überprüft und bei Bedarf ausgetauscht werden. Die Kontrolle der Stoßdämpfer im Rahmen der Hauptuntersuchung reicht nicht aus, da es sich hierbei lediglich um eine Sichtprüfung handelt. Ein regulärer Stoßdämpfertest kann allerdings auch bei der Hauptuntersuchung gegen Aufpreis mit durchgeführt werden.

Mit funktionierenden Stoßdämpfern sicher auf dem Asphalt

Zum Thema „Stoßdämpfer“ gibt es weitere Artikel: „Tiefer? – Aber sicher!“ und „Unsachgemäß tiefergelegt? – Eine Gefahr für andere!“

© Mai / Juni 2009, Petra Grünendahl (Text und Fotos)

 
 

Verkehrsverstöße und ihre Folgen

Verstöße gegen die Verkehrsregeln sind kein Kavaliersdelikt, sondern Ordnungswidrigkeiten, mitunter sogar Straftaten, die entsprechend geahndet werden. Das kann von einfachen Geldbußen über Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg („Verkehrssünderkartei“) bis hin zu Fahrverboten, Führerscheinentzug oder gar Gefängnisstrafen reichen. Mehr ...

© April 2009, Petra Grünendahl

 
 

DVR: Geschwindigkeit
Runter vom Gas!

Die Zahl der Verkehrstoten sinkt kontinuierlich: Etwas unter 5.000 waren es 2007 in Deutschland, 2008 gingen die Zahl noch weiter runter auf 4.550. Ursache für tödliche Verkehrsunfälle war 2007 in 29,2 Prozent der Fälle eine nicht angepasste, zumeist überhöhte Geschwindigkeit.
Die Schwerpunktaktion „Runter vom Gas“ geht im Frühjahr 2009 in die zweite Runde. Nach den Todesanzeigen nachempfundenen Plakaten des vergangenen Jahres kommen jetzt die Motive „Abi 2008“, „Just married!“ und „Baby an Bord“ zum Zuge: Tödliche Unfälle, bevor das Leben richtig beginnt. Mehr ...

© März 2009, Petra Grünendahl, Fotos: DVR, pet

 
 

Tuning und technische Abnahme
Bei Verlust der Betriebserlaubnis droht Verlust des Versicherungsschutzes

Viel Geld und Arbeit stecken manche Leute in die Individualisierung und Leistungssteigerung ihres Autos. Zu blöd, wenn bei der nächsten Hauptuntersuchung der prüfende Sachverständige den Wagen wegen nicht genehmigungsfähiger Bauteile und Umbauten stilllegt. Das kann man vermeiden, wenn man schon im Vorfeld seine Umbauwünsche mit den Sachverständigenorganisationen bespricht und abklärt, was machbar und erlaubt ist und wo die Grenzen liegen.

Beratung und Hilfeangebote finden Tuningfreunde bei einigen Organisationen auch im Internet. So hat der TÜV Rheinland unter dem Motto „Entdecke die Möglichkeiten“ ein Tuning-Portal eingerichtet. Neben Bildergalerien, Knowhow und Tuningtipps kann man auch konkrete Fragen  an die Experten des TÜV stellen. Auch der TÜV Süd setzt auf Informationen im Vorfeld und bietet Tunern Vorabgespräche über geplante Umbaumaßnahmen an.

Gut informiert wird am auch beim AvD (Automobilclub von Deutschland), einem der Partner in der Kampagne Tune it! Safe! Auf den Seiten des AvD steht – ebenso wie auf den Seiten von Tune it! Safe! – „Mr. Safe T“ für Tuningfragen zur Verfügung. Grundsätzlich Wissenswertes gibt es auch beim Verband der Automobil Tuner e. V. (VDAT). Sicheres Tuning bedeutet nicht nur Sicherheit für den Tuner, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer!

Bei unsachgemäß getunten Fahrzeugen erlischt die Betriebserlaubnis. Diese Ordnungswidrigkeit zieht eine Anzeige nach sich (mit Bußgeld und ggf. Punkten in Flensburg); der Versicherungsschutz erlischt ebenfalls. Das lässt sich vermeiden, wenn man im Vorfeld mit Experten abklärt, was erlaubt ist. Man kann auch bei einem Prüfingenieur vor Ort vorsprechen und seine Pläne auf Machbarkeit und technische Abnahme hin überprüfen lassen. Und das besser vor dem Umbau, damit der Abnahme und Eintragung in die Wagenpapiere hinterher nichts mehr  im Weg steht. 

© Februar 2009, Petra Grünendahl, Fotos: TÜV Rheinland, AvD

 
 

Vorsicht!
Bei Glatteis-Unfällen kann Mitschuld angerechnet werden

Man muss ja nicht selber der Unfallverursacher sein, aber: Wer auf eisglatter Fahrbahn auf ein ins Schleudern geratenes Fahrzeug auffährt, der muss sich bei der Schadenregulierung eine Teilschuld anrechnen lassen. Richter des Oberlandesgerichts Nürnberg hatten entschieden, dass sich Fahrer auf spiegelglatter Straße darauf einstellen müssten, dass ein vorausfahrender Fahrer die Herrschaft über sein Fahrzeug verliert. Außerordentliche Umstände, so das Gericht in seiner Urteilsbegründung, erforderten auch außerordentliche Vorsicht, und sie verurteilten den Führer des auffahrenden Fahrzeugs auf ein Viertel Mithaftung. Mit einer den Bedingungen angepassten Geschwindigkeit und ausreichendem Abstand lasse sich auch bei widrigen Bedingungen das Risiko minimieren, so die Richter (Az. 8 U 494/92).

Der Auto Club Europa (ACE) weist in einer Pressemeldung auf eine juristische Sichtweise hin, die sehr differenziert erscheint: Bei der Haftung für die Unfallfolgen hat zwar grundsätzlich derjenige, der auf glatter Fahrbahn ins Schleudern kommt, zunächst einmal den so genannten Anscheinsbeweis gegen sich. Er muss also seinerseits beweisen, dass ihm unter den gegebenen Umständen kein Schuldvorwurf gemacht werden kann (BGH, VI ZR 18/76). Andererseits: Ein Verkehrsrichter kann nicht einfach davon ausgehen, man sei etwa beim Überholen deshalb ins Schleudern geraten, weil man fahrlässig mit unangepasster Geschwindigkeit gefahren sei. Insbesondere darf nach einem Beschluss des Bayerischen Oberlandesgerichts (Az. 1 Ob OWi 185/92) eine pflichtwidrige Fahrweise nicht schon deshalb unterstellt werden, weil der Unfall bei einer geringeren Geschwindigkeit vermutlich hätte vermieden werden können.

© Januar 2009, Petra Grünendahl, Foto: Continental

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Der neue Bußgeldkatalog 2009
Für Raser, Drängler und Verkehrsrowdys wird's teurer

Teurer werden Verkehrsverstöße  zum 1. Februar 2009. Eine Auswahl der Änderungen haben wir für sie zusammengestellt. Mehr ... 

© Januar 2009, Petra Grünendahl

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