Tuning und technische Abnahme: Bei Verlust der Betriebserlaubnis droht Verlust des Versicherungsschutzes

lupoViel Geld und Arbeit stecken manche Leute in die Individualisierung und Leistungssteigerung ihres Autos. Zu blöd, wenn bei der nächsten Hauptuntersuchung der prüfende Sachverständige den Wagen wegen nicht genehmigungsfähiger Bauteile und Umbauten stilllegt. Das kann man vermeiden, wenn man schon im Vorfeld seine Umbauwünsche mit den Sachverständigenorganisationen bespricht und abklärt, was machbar und erlaubt ist und wo die Grenzen liegen.

Beratung und Hilfeangebote finden Tuningfreunde bei einigen Organisationen auch im Internet. So hat der TÜV Rheinland unter dem Motto „Entdecke die Möglichkeiten“ ein Tuning-Portal eingerichtet. Neben Bildergalerien, Knowhow und Tuningtipps kann man auch konkrete Fragen an die Experten des TÜV stellen. Auch der TÜV Süd setzt auf Informationen im Vorfeld und bietet Tunern Vorabgespräche über geplante Umbaumaßnahmen an.

4.1.1Gut informiert wird am auch beim AvD (Automobilclub von Deutschland), einem der Partner in der Kampagne Tune it! Safe! Auf den Seiten des AvD steht – ebenso wie auf den Seiten von Tune it! Safe! – „Mr. Safe T“ für Tuningfragen zur Verfügung. Grundsätzlich Wissenswertes gibt es auch beim Verband der Automobil Tuner e. V. (VDAT). Sicheres Tuning bedeutet nicht nur Sicherheit für den Tuner, sondern auch für die anderen Verkehrsteilnehmer!

Bei unsachgemäß getunten Fahrzeugen erlischt die Betriebserlaubnis. Diese Ordnungswidrigkeit zieht eine Anzeige nach sich (mit Bußgeld und ggf. Punkten in Flensburg); der Versicherungsschutz erlischt ebenfalls. Das lässt sich vermeiden, wenn man im Vorfeld mit Experten abklärt, was erlaubt ist. Man kann auch bei einem Prüfingenieur vor Ort vorsprechen und seine Pläne auf Machbarkeit und technische Abnahme hin überprüfen lassen. Und das besser vor dem Umbau, damit der Abnahme und Eintragung in die Wagenpapiere hinterher nichts mehr im Weg steht.

© Februar 2009, Petra Grünendahl, Fotos: TÜV Rheinland, AvD

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