Wie Unfallgeschädigte berechtigte Ansprüche durchsetzen können

davWer unschuldig in einen Unfall verwickelt und dabei geschädigt wird, muss von Schuldigen so gestellt werden, als ob der Unfall nicht geschehen wäre. Das ist der Idealfall, der aber heutzutage eher unrealistisch ist.

DORMAGEN 25.10.2008.- Gegen 13:30 Uhr Unfall mit Verletzten auf der Kreuzung L380 / L280-Franz-Gerstner-Straße  (alte Autobahnauffahrt)Rund 3,5 Mio. Haftungsfälle aus Verkehrsunfällen gibt es jährlich zu regulieren. Gute 90 Prozent davon werden zwischen der Haftpflichtversicherung des Schädigers und dem Unfallopfer direkt geregelt. Viele Geschädigte verzichten auf diesem Weg mangels Kenntnis darauf, den Schaden vollständig ersetzt zu bekommen. Mögliche Ansprüche reichen vom reinen materiellen Schadenersatz (Sach- und Personenschäden) über Ersatzwagen, Nutzungsausfall und Verdienstausfall bis hin zum Schmerzensgeld. Auch wenn dem Geschädigten eine Teilschuld zuerkannt wird, muss ihm anteilig sein Schaden in allen infrage kommenden Positionen ersetzt werden.

Gegnerische Versicherungen sind keine „Partner“ des Geschädigten, auch wenn sie mit Ihren Angeboten zur Schadenregulierung gerne als solche erscheinen möchten. Diese Versicherungen verfolgen logischerweise in erster Linie ihre eigenen wirtschaftlichen Interessen. Diese laufen darauf hinaus, Schadenersatzzahlungen möglichst zu minimieren, um Beiträge für die eigenen Versicherten klein halten zu können. Wem die nötige Sachkenntnis fehlt, sollte sich – sofern der zu regulierende Schaden keine Bagatelle ist – als Unfallopfer an einen kundigen Anwalt wenden, damit ihm sein Schaden vollständig erstattet wird.

schadenfixUnter schadenfix.de erreicht man rund 3.000 Anwälte, die sich auf Verkehrsrecht spezialisiert haben. Man kann sich dort einen in seiner Nähe aussuchen und direkt über die Plattform kontaktieren. Die Anwaltskosten muss übrigens auch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers bezahlen!

Neben seiner Anwaltsdatenbank bietet die Seite, die von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. eingerichtet wurde, auch Rechtstipps sowie ein Unfall-1×1.

© September 2009 Petra Grünendahl, Foto: Friedhelm Holleczek, Grafik: DAV

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