Leihwagen: Im Ausland kann Kostenfalle drohen

tuev-rheinland_logoTÜV Rheinland:
Fahrzeug in Deutschland buchen
Bei Kontroversen gilt deutsches Recht
Vorsicht bei vermeintlichen Schnäppchen

Wenn Flugreisende auf das Auto nicht verzichten wollen, bleibt nur ein Leihwagen. Urlauber sollten bei der Buchung einige Punkte beachten, die sie vor bösen Überraschungen schützen. „Am besten das Fahrzeug vorab in Deutschland bei einem seriösen Verleihunternehmen buchen. Dann gilt bei eventuellen Streitigkeiten deutsches Recht“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Im Ausland sind die Verträge meistens in der Landessprache oder auf Englisch verfasst. Da ist schnell ein wichtiger Aspekt im Kleingedruckten übersehen. Das kann unter Umständen zu erheblichen Mehrkosten führen. Außerdem ist ein Rechtsstreit im Ausland oft langwierig und teuer.

Unnötige Zusatzangebote nicht aufdrängen lassen
Ein wachsames Auge und Vorsicht sind bei Leihwagenvermittlern angebracht, die im Internet mit Schnäppchenpreisen locken. Hier besteht das Risiko, dass der Vertragspartner im Ausland beim Abholen des Fahrzeugs versucht, durch überflüssige Zusatzleistungen auf seine Kosten zu kommen, um das Geschäft wieder lukrativ zu machen. Er verlangt beispielsweise eine zusätzliche Kaution oder behauptet, dass die bei der Buchung abgeschlossene Vollkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung nicht gilt oder bestimmte Fahrzeugteile ausgeschlossen sind und deshalb eine weitere Police fällig wird. Mitunter wird der volle Tank zu einem überhöhten Preis berechnet und das Fahrzeug kann mit leerem Tank wieder abgegeben werden. Alle die, die keine komplette Tankfüllung benötigen, zahlen dann für etwas, was sie nicht in Anspruch nehmen. „Da hilft nur eines: hartnäckig bleiben und auf dem vorhandenen Vertrag bestehen – selbst wenn der Verleiher droht, den Wagen nicht herauszugeben“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann.

Fahrzeug gemeinsam mit Verleiher inspizieren
Bei der Übernahme sollte der Kunde gemeinsam mit dem Verleiher das Auto inspizieren, jeden noch so kleinen Schaden schriftlich festhalten und gegebenenfalls Fotos machen. „Für die Rückgabe gilt: ebenfalls mit dem Verleiher das Fahrzeug besichtigen und sich die unfallfreie Ablieferung wiederum schriftlich bestätigen lassen“, erklärt TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander.

– Presseinformation des TÜV Rheinland –