Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei und was nicht?

Verkehrskontrolle: Was darf die Polizei und was nicht?

  • Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. zeigt in einer neuen Infografik was Polizisten in einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen und welche Rechte Fahrer einfordern können
  • Experten erklären, warum Verkehrsteilnehmer Atemalkohol- und Drogenschnelltests verweigern sollten

Die Biergarten- und Festival-Saison ist in vollem Gange, weshalb auch vermehrt Verkehrskontrollen der Polizei stattfinden. Schließlich besteht gerade nach einem Konzert- oder Biergartenbesuch die Gefahr, dass sich Verkehrsteilnehmer betrunken oder berauscht ans Steuer setzen. Dennoch müssen sich Fahrer bei einer Verkehrskontrolle nicht alles gefallen lassen. „Es gibt klare Regeln, die festlegen, was Polizisten während einer Verkehrskontrolle überprüfen dürfen. Dazu zählen die Feststellung der Identität des Fahrers, die Überprüfung von Warndreieck, Warnweste und Verbandskasten, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs sowie die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugführers“, erläutert Mathias Voigt, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Verbands für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) (www.bussgeldkatalog.org). Der Blick in den Kofferraum, in das Handschuhfach oder gar in mitgeführte Gepäckstücke ist Polizisten ohne Durchsuchungsbefehl hingegen nicht erlaubt!

Alkohol- und Drogentests während der Verkehrskontrolle
Um die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugführers festzustellen, greifen Polizeibeamte gern auf Atemalkohol- oder Drogenschnelltests zurück. Was vielen Autofahrern dabei allerdings nicht bewusst ist: Diese Tests dürfen sie grundsätzlich ablehnen. In einem Strafverfahren vor Gericht hätten sie ohnehin keine Beweiskraft. „Nicht der Atemalkoholwert ist nach der aktuellen Gesetzeslage entscheidend, sondern der Blutalkoholwert. Drogenschnelltests wiederum weisen erhebliche Fehlerquellen auf, wodurch die Ergebnisse zu ungenau sind, um vor Gericht Bestand zu haben. Selbst der Genuss von Mohnkuchen kann zu einem positiven Drogentest führen. Daher ist auch bei Drogen nur der Blutwert relevant.“, erklärt Voigt. Welche weiteren Fehlerquellen zu einem positiven Test führen und welche Folgen ein positiver Drogentest auch außerhalb der Verkehrskontrolle auf die Fahrerlaubnis hat, können Interessierte auf der Internetseite des VFBV bussgeldkatalog.org/drogentest-alkoholtest/ nachlesen.

Verweigern Verkehrsteilnehmer die Durchführung der Atemalkohol- oder Drogentests, liegt es im Ermessen der Beamten, ob sie einen Bluttest durchführen. Legal ist die Blutabnahme nur, wenn sie durch einen richterlichen oder staatsanwaltschaftlichen Beschluss angeordnet wird. Diesen müssen Polizisten zunächst immer anfordern. Erst nachdem sie keinen Richter oder Staatsanwalt erreichen konnten, jedoch Gefahr in Verzug besteht, dürfen sie ohne den Beschluss legal Blut abnehmen. Eine bloße Verdachtsvermutung mit Berufung auf die Arbeitserfahrung der Polizisten stellt allerdings noch lange keine Gefahr in Verzug dar! Es müssen konkrete Hinweise auf Alkohol- oder Drogenmissbrauch vorliegen! Das ist z.B. der Fall, wenn Drogenspürhunde angeschlagen haben, der Fahrer eine Alkoholfahne hat oder es im Fahrzeug nach Drogen riecht. Bei einer Blutabnahme ohne richterlichen Beschluss bzw. ohne Gefahr in Verzug machen sich Polizeibeamte der Körperverletzung im Amt strafbar.

Rechte von Verkehrsteilnehmern
Der VFBV empfiehlt Verkehrsteilnehmern daher Drogen- oder Atemalkoholtests nur dann zuzustimmen, wenn sie sicher sind, dass diese hundertprozentig negativ ausfallen. Ansonsten ist der Führerschein fast immer in Gefahr. Weiterhin sollten Fahrer, deren Wagen trotz ihrer Verweigerung durchsucht wird, auf ein Durchsuchungsprotokoll bestehen. In dem muss die Polizei dann festhalten, auf welcher gesetzlichen Grundlage die Durchsuchung stattfindet. Dieses Protokoll bietet Verkehrsteilnehmern später die Möglichkeit, Beschwerde gegen die Polizisten einzulegen. Wer zudem mit dem Verhalten der Polizei nicht einverstanden ist, hat das Recht den Dienstausweis der Beamten zu verlangen und deren Dienstnummer zu notieren.

Ausführliche Informationen über die Rechte und Pflichten von Polizeibeamten und Verkehrsteilnehmer hat der VFBV auf https://www.bussgeldkatalog.org/verkehrskontrolle/ zusammengestellt und in seiner Infografik übersichtlich zusammengefasst.

Das Infoportal Bußgeldkatalog.org bietet Verkehrsteilnehmern auf einen Blick alle wichtigen Informationen rund um Bußgelder sowie das aktuelle Verkehrsrecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das Team erfahrener Verkehrs- und Rechtsexperten ist mit der neuesten Gesetzeslage genau vertraut: Vor allem sämtliche Änderungen und Folgen der vieldiskutierten Punktereform 2014 werden im Online-Ratgeber kompakt und verständlich erklärt. Bußgeldkatalog.org wird vom Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. herausgegeben. Ziel des Verbandes ist es, praxisnahe und bürgerfreundliche Entscheidungen der Politik durch unabhängige Informationen, Studien und Analysen aktiv zu unterstützen.

– Presseinformation: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) –