GTÜ-Ratgeber: Richtiges Verhalten bei einem Unfall

Foto: GTÜ.
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Am kommenden Wochenende startet der Urlaubsreiseverkehr in die heiße Phase. In ganz Deutschland sind die Schulen dicht und auf den Autobahnen wälzt sich die Blechkolonne Richtung Süden. Die Gefahr, in diesen Tagen in einen Unfall verwickelt zu werden, ist hoch. Die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung gibt Tipps, wie Sie sich im Falle eines Falles am Unfallort richtig verhalten.

Ob Sie an einem Unfall schuld sind oder nicht – in jedem Fall sorgt die erste Aufregung oder sogar ein Schock häufig für eine unbesonnene Reaktion. Doch gerade die ersten Minuten nach einem Crash können entscheidend sein. Umso wichtiger ist es, auf die richtige Vorgehensweise vorbereitet zu sein.

Auf den Ernstfall vorbreitet – GTÜ-Checkliste
Nach einem Unfall sollten Sie in folgender Reihenfolge vorgehen:

  1. Unfallstelle absichern: Warnblinkanlage einschalten und das Warndreieck aufstellen. Abstandsempfehlungen: Landstraße 100 m, Autobahn 200 m vom Unfallort entfernt.
  2. Alle Unfallbeteiligten aus dem Gefahrenbereich retten.
  3. Bei schweren Unfällen und wenn es Verletzte gibt, die Polizei (Ruf 110) oder die Rettungsleitstelle (Ruf 112) informieren.
  4. Erste Hilfe leisten.
  5. Machen Sie Fotos von der Unfallstelle.
  6. Bei Bagatellschäden sollten Sie zuerst die Fahrzeugstellungen mit Kreide markieren und dann möglichst schnell die Fahrbahn räumen.
  7. Notieren Sie Fahrzeugkennzeichen, Name, Anschrift und Telefonnummern von Zeugen.
  8. Machen Sie keine Aussagen unter Druck oder unterschreiben Sie keinesfalls ein Schuldanerkenntnis. Die Versicherung könnte sonst später Zahlungen verweigern.
  9. Wenn der Unfallgegner seine Versicherung nicht mitteilt, kann man diese beim Zentralruf der Autoversicherer erfragen. Service-Nummer: 0180 25026.
  10. Denken Sie daran, umgehend Ihre Versicherung zu benachrichtigen.

Richtiges Verhalten rettet Leben
Häufig stehen Unfallteilnehmer unter Schock und sind nicht in der Lage, zu helfen. Reden Sie mit den Beteiligten und verteilen Sie Aufgaben. Denken Sie daran, regelmäßig Ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse aufzufrischen. Denn die Ersthilfe am Unfallort kann Leben retten!

GTÜ-Unfall-Ratgeber
Als Geschädigter haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz, d.h. auf Wiederherstellung des Zustands vor dem Schaden. Sie können einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Erstellung eines Schadengutachtens beauftragen. Die GTÜ hält einen Unfall-Ratgeber für Sie bereit, in den Sie die wichtigsten Daten nach einem Unfall eintragen können. Der Ratgeber kann kostenlos angefordert werden, per Post unter: GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung, Stichwort: Unfall-Ratgeber, Vor dem Lauch 25, 70567 Stuttgart, per E-Mail unter presse@gtue.de. Zudem steht der Unfall-Ratgeber im Internet zum Download und Ausdruck unter https://ratgeber.gtue.de bereit.

– Presseinformation und Ratgeber der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH –