Gefährliche Ablenkung: Smartphones dürfen auch zu Navigationszwecken während der Fahrt nicht in die Hand genommen werden

Foto: Dekra.
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Besonders in der Urlaubszeit sind Navigationsgeräte wichtige Helfer. Auch Handys werden oft für die Navigation genutzt. Das kann aber gefährlich werden: Wenn der Autofahrer das Handy während der Fahrt in die Hand nimmt, riskiert er nicht nur einen Unfall, sondern auch ein Bußgeld: 60 Euro und ein Punkt werden fällig, dazu regelmäßig 25 Euro Bearbeitungsgebühr und 3,50 Euro Zustellkosten.

Die Ablenkung vom Straßenverkehr birgt ein großes Sicherheitsrisiko: Wer bei Tempo 130 nur zwei Sekunden von der Fahrbahn wegschaut, hat mehr als 70 Meter im Blindflug zurückgelegt. Bei Tempo 50 sind es knapp 30 Meter – das entspricht in etwa der Länge von sechs geparkten Autos.

Der ADAC rät deshalb, das Ziel auf jeden Fall vor der Losfahrt zu programmieren, wenn das Smartphone auch als Navigationsgerät eingesetzt wird. Dann sollte das Handy in einer speziellen Halterung untergebracht werden. Passiert ein Unfall, weil der Fahrer abgelenkt war, kann das wegen „grober Fahrlässigkeit“ sogar den Versicherungsschutz einschränken.

Gleiches gilt übrigens auch, wenn während der Fahrt das eingebaute Navi des Autos eingestellt wird. Kommt es dabei zu einem Unfall, kann dem Autofahrer auch hier sowohl bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung als auch bei der eigenen Kaskoversicherung eine erhebliche Mitschuld angerechnet werden.

– Presseinformation des ADAC Nordrhein –
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