Verbandkasten neu genormt

WerkstattMit einem Verbandkasten kann man Leben retten. Deshalb ist er in jedem Fahrzeug Vorschrift. Gut, dass er nicht oft gebraucht wird. Gerade deshalb fristet er allerdings in vielen Autos ein Schattendasein. Eine Kontrolle tut jetzt in zweifacher Hinsicht Not.

Seit Anfang des Jahres gilt für das Erste-Hilfe-Material die neugefasste Norm 13164, die laut Bundesverband Medizintechnologie den aktuellen notfallmedizinischen Erkenntnissen entspricht.

Zum Inhalt gehören jetzt ein 14-teiliges Pflasterset mit zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstripps und -kuppenverbänden, Hautreinigungstücher und ein Verbandpäckchen in Kindergröße. Andere Teile wie Mullbinden wurden dafür gestrichen.

Was viele Autobesitzer nicht wissen: Teile des Notfallmaterials haben ein Verfallsdatum und müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Da lohnt sich der Kauf eines aktuellen Verbandkastens allemal.

Ansprechpartner sind Automobilhandel und Apotheken. Verbandkästen nach alter Norm dürfen noch bis Ende des Jahres verkauft werden und gelten bis zu ihrem Verfallsdatum.

Wichtig ist: Fehlt er an Bord, riskieren Autofahrer nicht nur ihr Leben, sondern bei einer Verkehrskontrolle fünf Euro Verwarnungsgeld und während der Hauptuntersuchung einen geringen Mangel. Auch die europäischen Nachbarn empfehlen oder schreiben den Verbandkasten an Bord vor.

Das Erste-Hilfe-Material sollte übrigens immer griffbereit unter den Vordersitzen oder in gut erreichbaren Seitenfächern deponiert werden. Nur wenn er schnell zur Hand ist, kann man mit ihm Leben retten.

– ProMotor Presseinformation des ZDK Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe –