Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn haben immer Vorrang

ADAC erklärt Verhalten im Notfall

Feuerwehreinsatz. Foto: Polizei Kreis Mettmann.
Feuerwehreinsatz. Foto: Polizei Kreis Mettmann.
Wenn Polizei- und Rettungsfahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn unterwegs sind, ist höchste Eile geboten, etwa um Menschenleben zu retten, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwenden oder um flüchtige Personen zu verfolgen. In der Straßenverkehrsordnung (StVO §38) ist geregelt, dass andere Verkehrsteilnehmer dann sofort eine freie Bahn schaffen müssen. Der ADAC erklärt, worauf dabei zu achten ist.

  • Meistens wird es sich empfehlen, an den rechten Fahrbahnrand zu lenken und entweder anzuhalten oder dort nur langsam weiterzufahren, um die Einsatzfahrzeuge vorbeizulassen. Es kommt jedoch immer auf die konkrete Verkehrssituation an. Auch das Ausweichen nach links ist erlaubt. In beiden Fällen sollte der Blinker gesetzt werden, um klarzustellen, welcher Fahrbahnrand angesteuert wird. Ist ein Ausweichen gar nicht möglich, zum Beispiel, weil die Straße zu eng ist, dann ist die Durchfahrt durch kurzfristiges, zügiges Weiterfahren bis zur nächsten möglichen Ausweichstelle freizumachen.
  • Fahrzeuge, die vor einer roten Ampel warten, müssen ebenfalls Platz machen. Eventuell müssen sie dafür über die Haltelinie hinausfahren – und dabei noch die anderen Verkehrsteilnehmer beachten. Wer in diesem Fall geblitzt wird, kann gegen das Bußgeld angehen. Fußgänger und Radfahrer müssen ebenso wie Autofahrer Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte, etwa an einer grünen Ampel oder am Zebrastreifen, verzichten.
  • Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die sogenannte Rettungsgasse frei zu machen. Da- bei ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden. Bei mehrspurigen Autobahnen wird die Rettungsgasse, zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur gebildet.
  • Polizei- und Rettungsfahrzeuge im Einsatz haben immer Vorrang. Sie dürfen aber gegebenenfalls vorsichtig überholt werden, zum Beispiel, wenn ein Rettungswagen auf der Autobahn mit langsamer Geschwindigkeit auf der rechten Fahrspur unterwegs ist.

Autofahrer, die nicht sofort für freie Bahn sorgen, wenn sich ein Wagen mit Blaulicht und Martinshorn nähert, riskieren ein Bußgeld von 20 Euro. Unter Umständen müssen sie sogar mit einer Anzeige rechnen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall jede Minute zählt, um das Leben von Verunglückten zu retten.

– Presseinfo des ADAC Nordrhein –
Foto: Polizei Kreis Mettmann