Der Fahrer muss „Herrscher“ seines Fahrzeuges – und seiner Daten – bleiben!

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  • Verkehrsgerichtstag Ende Januar in Goslar diskutiert über automatisiertes Fahren
  • AvD sieht den Fahrer als „Herrscher“ über sein Fahrzeug und Inhaber seiner Daten
  • Halter und Fahrer müssen in die Benutzung solcher Systeme eingewiesen werden

Die rechtlichen Rahmenbedingungen des automatisierten Fahrens sind Thema im Arbeitskreis II des 53. Deutsche Verkehrsgerichtstages vom 28. Januar bis 30. Januar in Goslar.

Der AvD befürwortet die Einführung von Fahrerassistenzsysteme (FAS) sowie Fahrerinformationssysteme (FIS), welche die Verkehrssicherheit erhöhen. Wichtig ist für den AvD dabei, dass solche geprüften Systeme Fahrzeuge, Verkehrsteilnehmer sowie die Infrastruktur miteinander vernetzen. Nur so kann das Schutzniveau effektiv erhöht werden.

Nach Meinung des AvD muss der Fahrer letztlich „Beherrscher“ seines Fahrzeugs bleiben. Das gilt insbesondere für aktiv in die Fahrdynamik eingreifende Regelungen. Der Fahrer muss zumindest immer die Möglichkeit haben, automatisierte Abläufe abzubrechen und damit zu übersteuern.

Wichtig ist dem AvD, dass die Fahrer und Halter ausreichend in der Benutzung und Bedienung der Systeme geschult sind. Nicht nur in der Fahrschulausbildung sind die Benutzung und der Umgang mit FAS und FIS fest in den Lehrplan zu integrieren. Auch die Hersteller und Händler müssen hier in die einbezogen werden. Um auch Gebrauchtwagenbesitzer zu erreichen, sollte auch über Schulungskonzepte nachgedacht werden, die im Internet angeboten und frei verfügbar sind.

Nach Meinung des AvD müssen vor allem aktiv in die Fahrdynamik eingreifende Systeme, inklusive der korrespondierenden Komponenten der Infrastruktur manipulationssicher aufgebaut sein. Eine Beeinflussung von außen (z.B. durch Funk) darf nicht möglich sein. Fremdeingriffe, sonstiger Missbrauch oder Störungen können zu schweren Unfällen führen. Die Manipulationssicherheit muss verbindlich in den Prüfkatalog der Zulassungsverfahren aufgenommen werden.

Dabei müssen FAS und FIS, welche mit der Fahrzeugumwelt kommunizieren, ausreichenden Datenschutz gewährleisten, um eine persönliche Zuordnung z.B. von Bewegungs- und Fahrdynamikprofilen nicht zu ermöglichen. Der AvD tritt dafür ein, dass die erhobenen personenbezogenen Daten, unter Kontrolle des Verbrauchers bleiben müssen. Der „gläserne Autofahrer“ darf nicht das Schattenbild aller Bewegungen des Bürgers werden und schon gar nicht dessen Selbstbestimmung und Freiheit einschränken.

Auf dem Deutschen Verkehrsgerichtstag, welcher Ende Januar zum 53. Mal in Goslar stattfindet, diskutieren Experten aus Verbänden, Wissenschaft und Behörden Probleme und Fragestellungen aus allen Gebieten des Verkehrsrechts und angrenzender Fächer. Der AvD nimmt mit seinen Rechts- und Verkehrsexperten an den Arbeitskreisen teil und vertritt dort die Interessen seiner Mitglieder.

– Pressemeldung des AvD Automobilclub von Deutschland –