Bei Wintereinbruch Räumpflicht ernst nehmen

Ob Streusalz erlaubt ist, regelt die Ortssatzung, erinnert der ACE Auto Club Europa. ACE kritisiert Verkaufspraxis von Baumärkten und Discountern. Foto: Petra Grünendahl.
Ob Streusalz erlaubt ist, regelt die Ortssatzung, erinnert der ACE Auto Club Europa. ACE kritisiert Verkaufspraxis von Baumärkten und Discountern. Foto: Petra Grünendahl.
Der ACE Auto Club Europa hat angesichts aktueller Wettervorhersagen Städte und Gemeinden aufgerufen, sie sollten zur Vermeidung von Unfällen bei Eis und Schnee ihrer Verkehrssicherungspflicht uneingeschränkt nachkommen. Haus- und Wohnungseigentümern sowie Mietern legte der ACE ans Herz, beim Kauf von Streugut darauf zu achten, dass es sich um Produkte handelt, die keine Umweltschäden verursachen.

Bis zu 10.000 Euro Strafe bei falschem Streumittel
Kritik übte der ACE am Angebot vieler Baumärkte und Discounter-Ketten. „Sie offerieren den Konsumenten im Winter palettenweise Streusalz und vermitteln damit den falschen Eindruck, dass Streusalz unschädlich und deshalb erlaubt ist“, sagte ein ACE-Sprecher. Viele Käufer seien sich des von nahezu allen deutschen Kommunen verhängten Verbots von Streusalz zudem gar nicht bewusst. Der ACE fordert den Einzelhandel eindringlich auf, verstärkt alternative Streumittel in sein Verkaufsprogramm aufzunehmen. Immerhin drohen Streupflichtigen, die Auftausalze verwenden, Bußgelder in Höhe von bis zu 10.000 Euro. Mittlerweile bieten mehr als 30 Hersteller Streumittel an, die mit der Umweltzertifizierung „RAL-ZU 13“ gekennzeichnet sind, teilte der ACE mit.

Schneeräumen ist was für Frühaufsteher
Während sich die Winterdienste von Städten und Kommunen mit dem Räumen von Anliegerstraßen Zeit lassen können, bis die stärker befahrenen Durchgangsstrecken von Eis und Schnee befreit worden sind, müssen Anlieger bei winterlichen Wetterverhältnissen ziemlich früh zur Schaufel greifen. Selbst nach Schneefall während der Nacht müssen Gehwege bis um 7.00 Uhr morgens so weit geräumt sein, dass eine gefahrlose Benutzung möglich ist. Die Räumpflicht der Anlieger dauert bis abends um 20.00 Uhr an. Fällt also tagsüber erneut Schnee, muss geschippt werden, betont der ACE.

Für die Freihaltung der Gehwege sind die Grundstückseigentümer zuständig. Wurde im Mietvertrag die Räumpflicht auf einen oder mehrere Mieter übertragen, müssen diese sich um die Beseitigung von Eis und Schnee kümmern. Geräumt werden muss der Gehweg über die gesamte Länge des Grundstücks. Je nach Gemeindesatzung auf einer Breite bis zur Mitte oder 1,50 Meter, in Höhe von Fahrbahnquerungen sogar bis zur Bordsteinkante. Ist kein Gehweg vorhanden, sind die Anlieger verpflichtet, den Straßenrand auf einen Meter Breite begehbar zu halten.

Gegen Glätte helfen Sand & Co.
Während sich zur Beseitigung von Schnee entsprechende Schieber und Schaufeln anbieten, kommen für die Beseitigung der Rutschgefahr durch festgetretene Schnee- oder Eisflächen nur abstumpfende Mittel wie Sand, Split oder Granulat infrage. Die meisten kommunalen Winterverordnungen untersagen die private Verwendung von Auftausalzen. Manche Städte erlauben nur in speziell definierten Ausnahmenfällen den Einsatz von Salz. Streusalz kann beispielsweise dann vom Gebrauchsverbot ausgenommen werden, wenn es sich um gefährlichen Eisregen handelt oder um prekäre Wegstrecken wie Treppen oder Rampen.

ACE-Ratgeber Räumpflicht: Wer Schnee schippen muss
Für die Räumung von Schnee und Eis auf Straßen ist die Kommune zuständig. Die Pflicht, Fußwege begehbar zu halten, wird den Grundstückseigentümern auferlegt. Diese können die Räumpflicht auf einen oder mehrere Mieter übertragen.

– Presseinformation des ACE Auto Club Europa –
Foto: Petra Grünendahl