Sicherheit ab dem ersten Meter: Tipps für die Probefahrt

Gebrauchtwagenkauf. Foto: ProMotor / ZDK.
Gebrauchtwagenkauf. Foto: ProMotor / ZDK.
  • Bei Probefahrten kommt in der Regel die Vollkaskoversicherung vom Händler für Schäden am Fahrzeug auf.
  • Bei einem Privatwagen sollten Verkäufer und Interessent alle Details vor der Probefahrt schriftlich festhalten.

Frisch poliert steht das Objekt der Begierde im Autohaus oder auf dem Parkplatz – die Fahrzeugdaten klingen überzeugend. Doch welches Fahrgefühl das Auto wirklich vermittelt, lässt sich erst am Steuer feststellen. „Eine Probefahrt vor dem Autokauf ist in jedem Fall empfehlenswert“, sagt Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte bei CosmosDirekt. Sein Tipp für Probefahrer: „Kaufinteressierte sollten darauf achten, dass sie auch auf der Teststrecke mit dem richtigen Versicherungsschutz unterwegs sind.“

Kosten vermeiden während der Testfahrt
Für Kaufinteressenten ist eine Probefahrt in der Regel für ein paar Stunden möglich. Doch auch über mehrere Tage kann ein Auto getestet werden, wenn es sich um ein amtlich zugelassenes Fahrzeug – zum Beispiel mit rotem Händlerkennzeichen – handelt. Hinweis: Wer die in der Probefahrtvereinbarung festgelegte Kilometerfahrleistung überschreitet, wird unter Umständen für die Mehr-Kilometer zur Kasse gebeten. Auch Verkehrsvergehen während der Probefahrt gehen immer zu Lasten des Probefahrenden.

Absicherung über den Autohändler
Ein rotes Händlerkennzeichen ist für potenzielle Kunden zugleich der Beleg, dass der Händler über eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug verfügt. Ebenso ist der Probefahrer vollkaskoversichert – sofern nicht ausdrücklich auf das Fehlen dieser Police hingewiesen wurde. „Meist ist diese Absicherung für den Kunden mit einer Selbstbeteiligung im Schadenfall verbunden. Die Versicherung des Händlers haftet jedoch bei Schäden aufgrund ‚fahrlässigen Verhaltens‘. Wird ein Unfall indes wegen grober Fahrlässigkeit verursacht – zum Beispiel beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprecheinrichtung – muss der Fahrer damit rechnen, ganz oder teilweise für Schäden aufzukommen“, so Frank Bärnhof.

Schriftliche Vereinbarungen vor dem Testen eines Privatwagens
Vor der Probefahrt mit einem privaten Gebrauchtwagen ist es ratsam, bereits bestehende Schäden zu vermerken. Denn wer bei der Probefahrt im Privatwagen einen Schaden verursacht, muss dafür aufkommen. Daher ist es wichtig, vor dem Fahrtantritt alle Details mit dem Anbieter des Autos schriftlich festzuhalten. Ist der Wagen vollkaskoversichert, zahlt der Kaufinteressent die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers. Zusätzlich kann er auch für einen entstehenden Ausfall oder eine Wertminderung des Fahrzeugs haftpflichtig gemacht werden. Tritt die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung für Schäden anderer ein, muss auch hier der Kaufinteressent die Höherstufung des Vertrags übernehmen. Tipp für den Verkäufer: „Vor der Probefahrt sollte man sich vom Interessenten auch den Führerschein zeigen lassen. Hat der potenzielle Käufer keinen Führerschein, macht man sich strafbar und kann außerdem von der Versicherung in Regress genommen werden“, sagt Frank Bärnhof.

– Presseinformation von Cosmos Direct –
Quelle: www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-schaden-probefahrt
Foto: ProMotor / ZDK