Kindersicherheit im Auto – kinderleicht

Kinder sind im Auto grundsätzlich mit geeigneten Sicherunssystemen zu sichern. Foto: Huk-Coburg.
Kinder sind im Auto grundsätzlich mit geeigneten Sicherunssystemen zu sichern. Foto: Huk-Coburg.
In Deutschland müssen Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in einem für das Kind geeigneten Kindersitz im Auto gesichert werden. Fast alle Kinder fahren heute gesichert mit, Untersuchungen zeigen jedoch, dass nur 35 Prozent der Kinder richtig im Kinderrückhaltesystem gesichert sind. Eine neue Broschüre der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gibt einen aktuellen Überblick über die verschiedenen Systeme.

Grundsätzlich dürfen Kinder nur in zugelassenen Kindersitzen mitgenommen werden. Gültig sind derzeit die UNECE-Regelung 44/03 oder 44/04 und die UNECE-Regelung 129. Eine entsprechende Kennzeichnung muss am Kindersitz angebracht sein.

IsoFIX-Verankerungen erleichtern den Einbau von Kindersitzen im Fahrzeug. IsoFIX ist eine starre Verbindung von Kinderrückhaltesystem und Fahrzeug über zwei genormte Befestigungspunkte.

Mit der UNECE-Regelung 129 wurde die Anwendung von Kindersitzen weiter vereinfacht, um das Risiko durch eine falsche Benutzung zu minimieren. Es werden sogenannte Universal-IsoFix-Systeme (genannt „i-Size“) eingeführt.

Jede „i-Size“-Kinderrückhalteeinrichtung kann auf jedem „i-Size“ geeigneten Fahrzeugsitz verwendet werden. „i-Size“-Kindersitze und -Fahrzeugsitze sind mit einem neuen Symbol gekennzeichnet.

Neben der vereinfachten Nutzung der Kinderrückhalteeinrichtungen wurde auch die passive Sicherheit verbessert. So bieten Kinderrückhaltesysteme zugelassen nach UNECE-Regelung 129 ein höheres Schutzpotenzial, da mit dieser Regelung beispielsweise ein dynamischer Test des Seitenaufpralls vorgeschrieben ist. Die neue, größenbasierte Einteilung der Kindersitze erleichtert (den Eltern) die Wahl eines geeigneten Kinderrückhaltesystems.

Weitere Informationen
Die Broschüre „Kindersicherheit im Auto“ kann kostenfrei bezogen werden:
Bundesanstalt für Straßenwesen
Brüderstraße 53, 51427 Bergisch Gladbach
Telefon 02204 43-273, Fax 02204 43-694, eMail info@bast.de
oder als Download: Broschüre (PDF, 1MB)

– Pressemitteilung der BASt Bundesanstalt für Straßenwesen –
Foto: HUK-Coburg.