Autokauf: Das braucht’s beim Gebrauchten

Tipps für den Autokauf im Internet, beim Händler und von privat und zeigt die größten Fallen

Gebrauchtwagen zu verkaufen. Foto: ADAC.
Gebrauchtwagen zu verkaufen. Foto: ADAC.
Frühlingszeit ist auch Autokaufzeit. Rund jeder sechste Deutsche plant laut einer Umfrage von TNS Infratest in diesem Jahr einen Autokauf. Gut die Hälfte der Kaufinteressenten liebäugelt mit einem Gebrauchten. Der ADAC nennt die wichtigsten Fakten für den Autokauf.

Je genauer der Käufer weiß, welches Fahrzeug er zu welchem Preis er erwerben will, desto geringer ist die Gefahr von Angeboten „verführt“ zu werden. Weiter gilt: Immer auf die Seriosität des Verkäufers achten; mittels ADAC-Checkliste fürs Prüfen des Fahrzeugs und mittels ADAC Kaufvertrag die größten Fehler vermeiden; nie auf eine Probefahrt verzichten; bei verlockenden Angeboten größte Vorsicht walten und sich nicht unter Druck setzen lassen; immer erst bei Fahrzeugübergabe bezahlen.

Abkürzungen in Auto-Anzeigen. Infografik: ADAC.
Abkürzungen in Auto-Anzeigen. Infografik: ADAC.
Kauf von privat: Beim Kauf von privat sollte man bedenken, dass sich in den meisten Fällen zwei Laien gegenüberstehen. Es ist also immer zu hinterfragen, ob der Verkäufer einen vertrauenswürdigen Eindruck erweckt, etwa ob er konkrete Fragen mit Floskeln beantwortet oder nicht bereit ist, mündliche Zusagen schriftlich zu bestätigen.

Auch die Fahrzeugdokumente können wichtige Hinweise auf die Seriosität des Verkäufers liefern, z.B. wenn kein oder nur ein lückenhaftes Inspektions-Scheckheft vorliegt. Beim Prüfen des Fahrzeugs sollte man bei einem Rundgang möglichen kaschierten Mängeln nachgehen. Ein nicht gewaschenes Fahrzeug erschwert die Kontrolle der Karosserie-Oberfläche. Sind etwa die Reifenflanken mit schwarzer Reifenfarbe geschwärzt, können damit Alterungsspuren der Reifen kaschiert worden sein. Glänzt im Motorraum alles wie neu, könnten Leckstellen verheimlicht werden.

Der ADAC hat dafür auf seiner Homepage eine umfangreiche Checkliste eingestellt, die dem Verbraucher Sicherheit beim Prüfen des Fahrzeugs gibt, von der ersten Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer bis zur Probefahrt.

Zudem ist es ratsam, bei der Beurteilung eine zweite kundige Person (idealerweise einen Experten) mitzunehmen. Weiter rät der ADAC, sich schon im Vorfeld eine Übersicht über alle Schwachpunkte des gewünschten Modells zu verschaffen. Dafür stellt der Club unter www.adac.de umfangreiche Informationen zur Verfügung.

Um ein Restrisiko einzuschränken, sollte der potenzielle Käufer Wert darauf legen, dass das Fahrzeug z.B. in einem der ADAC-Prüfzentren, von einem ADAC-Vertragssachverständigen oder in einer Werkstatt seines Vertrauens geprüft wird. Ein seriöser Verkäufer sollte damit kein Problem haben.

Kaufvertrag. Foto: ADAC.
Kaufvertrag. Foto: ADAC.
Ebenso wie der Händler muss ein privater Verkäufer grundsätzlich für Sachmängel haften, er kann diese Haftung im Vertrag jedoch vollständig ausschließen. Fast alle im Handel erhältlichen Vordrucke enthalten einen entsprechenden Ausschluss. Ansprüche können dann nur hergeleitet werden, wenn ein Mangel nachweislich arglistig verschwiegen wurde oder der Verkäufer (am besten schriftlich) bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs bestätigt hat (z.B. Zubehör, Unfallfreiheit). Ein solcher Haftungsausschluss ist nicht zulässig, wenn der Verkäufer ein Unternehmer ist und den Wagen an eine Privatperson verkauft. Beim Verkauf von Unternehmer an Unternehmer ist der Ausschluss erlaubt.

Kauf beim Händler: Der Kauf beim Händler bietet den Vorteil, dass dieser dem privaten Käufer gegenüber mindestens ein Jahr für Sachmängel haften muss. Die Frage der Mangelhaftigkeit muss aber immer anhand des Einzelfalls geklärt werden. Vor einer längeren Anfahrt sollte der Verkäufer schriftlich bestätigen, dass das Fahrzeug noch bei ihm steht. Ratsam ist es, die Suche nicht auf ein Wochenende oder kurz vor den Feierabend zu legen, wenn Zeitdruck herrscht.

Anzeichen für die Seriosität eines Händlers können sein, dass es sich um einen Markenhändler handelt oder er das Zusatzzeichen „Meister des ZDK“ führt. Wichtig ist, dass der Text des Inserats und die mündlichen Aussagen mit dem schriftlichen Kaufvertrag übereinstimmen. Der Käufer sollte also diesen genau lesen.

  • Händler sprechen mögliche Mängel nicht immer von sich aus an; im Vertrag sollte festhalten werden, welche Mängel vom Verkäufer behoben werden.
  • Der Käufer sollte nach fälligen Inspektionen oder anstehenden Reparaturen fragen. Er sollte nachhaken, wenn das Serviceheft nicht vorhanden oder unvollständig ist.
  • Der Käufer kann einen Ausdruck der sogenannten Fahrzeughistorie verlangen, auf die Markenhändler für Gebrauchtwagen ihrer Vertragsmarke in der Regel Zugriff haben. Sie gibt Aufschluss über Wartungs- und Reparaturarbeiten und ersetzt oft das Serviceheft, sofern die Arbeiten durchgängig beim Markenhändler erfolgt sind.
  • Der Händler muss den Bericht der Hauptuntersuchung und den Abgastest vorlegen.
  • Der Käufer sollte das Alter der Reifen überprüfen; bei Reifen, die älter als zehn Jahre sind, ist mit einer deutlichen Verschlechterung der Hafteigenschaften zu rechnen. Weiter sollte er nach kostenlosen oder preisgünstigen Zugaben fragen, wenn der Händler keinen Preisnachlass gewährt.

Vorsicht vor Händlern, die die Sachmängelhaftung umgehen wollen oder das Auto als „Bastlerauto“ verkaufen. Bedenklich ist es, wenn ein Fahrzeug als Schrottauto deklariert wurde, obwohl der Zustandsbericht das Gegenteil sagt. Eine Gebrauchtwagengarantie ist trotz Sachmängelhaftung nicht überflüssig, weil die gesetzlichen Ansprüche immer nur Mängel betreffen, die bei der Fahrzeugübergabe vorlagen.

Kauf im Internet Hier gilt es, die Homepage des Vertragspartners genau anzusehen und das Impressum zu prüfen. Seriöse Unternehmen informieren über ihre Identität. Die Postanschrift sollten angegeben und die Geschäftsbedingungen verständlich sein. Angebot und Bestellung sollten ausgedruckt werden, um beweisen zu können, was tatsächlich vereinbart worden war. Ratsam ist es also, sich schon im Vorfeld viele Informationen vom Fahrzeug schicken zu lassen. Wurde eine längere Anfahrt zum Händler fällig, besteht Anspruch auf Schadensersatz, falls sich die Angaben zum Fahrzeug als falsch erweisen. Falsche Angaben im Internet stellen eine unlautere Bewerbung dar.

Gerade im Internet versuchen Betrüger immer wieder Kaufinteressierte abzuzocken. Grundsätzlich sollte für einen Käufer gelten, dass er unter keinen Umständen Gelder an- oder überweist, bevor er nicht die Gegenleistung in Form des Kfz erhalten hat. Die Betrüger haben ihre Methoden über viele Jahre hinweg verfeinert, womit gerade für einen ungeübten Autokäufer erhebliche Gefahren bestehen, auf einen der Tricks hereinzufallen. Der ADAC hat mit den beiden Automobilbörsen AutoScout24 und mobile.de sowie der Polizei eine Aufklärungsoffensive gestartet. Unter www.sicherer-autokauf.de finden sich Informationen über aktuelle Betrugsmaschen, Tipps, wie man den Autokauf im Internet sicher abwickeln kann und woran man Betrüger erkennt.

ADAC Gebrauchtwagen-App: In der neuen ADAC Gebrauchtwagen-App für Android- und Apple-Versionen haben die Verbraucher die Möglichkeit, sich aktuelle Gebrauchtwagenpreise und andere wichtigen Informationen rund um den Gebrauchten anzeigen lassen. Aus den in Deutschland verfügbaren Modellen kann der Interessent bis zu drei Fahrzeuge in engerer Auswahl auf eine Seite stellen und somit gut vergleichen. Die App ist im Google Play Store und im iTunes Store erhältlich.

– Presseinfos und Fotos: ADAC –