Lebenswichtige Erste Hilfe im Straßenverkehr

  • Gesetzliche Verpflichtung, Hilfe zu leisten
  • Richtiges Absichern der Unfallstelle und Rufen des Rettungsdienstes
  • Wichtiger Grundsatz: Sicherheit geht vor

Der Erste-Hilfe-Kurs liegt bei den meisten Verkehrsteilnehmern lange zurück. Dennoch ist jeder gesetzlich verpflichtet, bei Unglücksfällen Hilfe zu leisten. Außerdem können gerade die ersten Minuten nach einem Unfall über Leben und Tod entscheiden. Worauf es ankommt, daran erinnert der ARCD.

Wichtig ist, dass Ersthelfer zunächst die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern. Foto: ARCD.
Wichtig ist, dass Ersthelfer zunächst die Unfallstelle mit einem Warndreieck sichern. Foto: ARCD.
Fast jeder zweite Autofahrer (45 Prozent) zögert laut einer DEKRA-Umfrage bei Erste-Hilfe-Maßnahmen am Unfallort aus Angst, etwas falsch zu machen. Wie wichtig Erste Hilfe sein kann, zeigt schon, dass das Thema in verschiedenen Gesetzen aufgegriffen wird. Das Straßenverkehrsgesetz (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 StVG) legt fest, dass nur derjenige eine Fahrerlaubnis bekommen darf, „der Erste Hilfe leisten kann“. Eine Unterweisung in lebensrettende Sofortmaßnahmen ist deshalb für diejenigen, die einen Pkw-Führerschein erwerben wollen, laut § 19 der Fahrerlaubnisverordnung vorgeschrieben. Was Führerscheinneulinge noch wissen, ist bei vielen Verkehrsteilnehmern jedoch in Vergessenheit geraten, auch wenn jeder zur Hilfeleistung laut § 323c des Strafgesetzbuchs verpflichtet ist. Wer bei Unglücksfällen keine Hilfe leistet, dem droht demnach eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Doch worauf muss man achten, wenn man zu einem Unfall kommt?

Unfallstelle absichern
Erreicht man als Ersthelfer eine Unfallstelle, hält man möglichst 20 Meter vorher und schaltet die Warnblinkanlage ein, um nachfolgende Fahrzeuge zu warnen und Auffahrunfälle zu vermeiden. „Die Mitführpflicht von zumindest einer Warnweste pro Fahrzeug gilt in Deutschland schon seit dem 1. Juli 2014. Aber damit man von anderen besser gesehen wird, sollten alle Fahrzeuginsassen noch im Auto ein Exemplar anlegen“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Dann sichert man die Unfallstelle mit einem Warndreieck am rechten Fahrbahnrand ab – in einer Entfernung von 50 Metern im Stadtverkehr, mindestens 100 Metern auf der Landstraße und 200 Metern auf der Autobahn. Hat sich der Unfall hinter einer Kurve, einer Kuppe oder einer anderen unübersichtlichen Stelle ereignet, platziert der Ersthelfer das Dreieck entsprechend davor. „Wichtig ist, dass man sich selbst nicht in Gefahr bringt“, sagt Harrer.

Hilfe anfordern
Erst jetzt sollte man sich einen Überblick über die Unfallstelle verschaffen und Menschen, die sich auf der Fahrbahn aufhalten, hinter die Leitplanke bringen, sofern vorhanden. Sind mehrere Ersthelfer vor Ort, können sich andere bereits darum kümmern, während man selbst noch mit der Absicherung der Unfallstelle beschäftigt ist. Verletzte spricht man laut und deutlich an, versucht sie zu beruhigen und sagt ihnen, was man tut. Dann ruft man die Rettungsleitstelle unter der europaweit einheitlichen Nummer 112 und beantwortet die fünf W-Fragen: Wo ist der Unfall? Was ist genau geschehen? Wie viele sind zu versorgen? Welche Verletzungen? Das fünfte W besagt, dass man auf Rückfragen der Rettungsleitstelle warten muss.

Erste Hilfe leisten
Sobald der Notruf abgesetzt ist, beginnt man mit Erste-Hilfe-Maßnahmen, kontrolliert Bewusstsein und Atmung der Verunglückten und deren Verletzungen. Damit die Sofortmaßnahmen nicht in Vergessenheit geraten, sollte man regelmäßig Auffrischungskurse besuchen. Nur so ist man für den Ernstfall gerüstet. Was viele nicht wissen: Die Erste-Hilfe-Maßnahmen, wie Herz-Lungen-Wiederbelebung, muss man so lange fortführen, bis die Rettungskräfte eintreffen und übernehmen.

Wichtig ist außerdem, dass man den Verbandkasten regelmäßig auf sein Verfallsdatum überprüft. Bei allen Maßnahmen muss man bedenken, dass es niemandem hilft, wenn man sich selbst in Gefahr bringt. Erste Hilfe kann lebensrettend sein, aber Sicherheit geht vor!

– Presseinfo und Foto: ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. –