AvD gibt Tipps zur Parkhausbenutzung

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  • Der Autofahrer sollte sich an die Vorgaben des Betreibers halten
  • Es gilt in jedem Fall der Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme
  • Mit Schrittgeschwindigkeit und bremsbereit fahren

In Innenstädten kommt man kaum an ihnen vorbei: Parkhäuser. Viele nutzen sie ungerne, auch weil sie zusätzlich Kosten verursachen. Der AvD gibt Tipps zur richtigen Benutzung eines Parkhauses.

Der Autofahrer, der mit seinem Wagen in ein Parkhaus fährt, parkt und sich zu Fuß dort bewegt, darf in jedem Fall erwarten, dass er das ohne Gefahr für Leib, Leben und Eigentum tun kann. Die Betreiber von Parkhäusern sind rechtlich immer für den ordentlichen Betriebszustand verantwortlich. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht besteht unabhängig davon, ob das Bauwerk in Privateigentum oder im städtischen Eigentum steht.

Man muss sich an den Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme halten
Jeder, der ein Ticket zieht und in das Parkhaus einfährt, nutzt eine öffentliche Verkehrsfläche. Grundsätzlich gilt dann aber auch die StVO, denn sie ist grundsätzlich überall dort anwendbar, wo allgemeiner Verkehr stattfindet – auch ohne besondere Beschilderung.

Der AvD rät jedoch achtsam und jederzeit bremsbereit zu fahren (Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Regeln der Straßenverkehrsordnung werden von der Rechtsprechung teilweise nur sinngemäß angewandt und häufig wird von Gerichten vor allem nach dem Grundsatz der gegenseitigen Rücksichtnahme geurteilt. Parkhäuser sind für Richter zuallererst Sonderflächen. Sie entscheiden über die Verkehrssituation im Einzelfall.

Der AvD rät, Richtungspfeile immer zu beachten. Sie zeigen an, wie der Eigentümer oder Betreiber die Verkehrsfläche genutzt haben will. Wer das nicht befolgt, hält sich nicht an die Weisung und haftet im Schadenfall – unabhängig davon, ob die StVO gilt.

AvD Tipps bei der Parkhausbenutzung
Beim Einfahren sollten auf die Hinweise und Beschilderung bei der Suche nach einem Parkplatz geachtet werden. Zu berücksichtigen ist unbedingt die ausgewiesene Einfahrthöhe. Gerade bei Parkhäusern aus den siebziger und achtziger Jahren ist nicht gesichert, dass moderne Hochdachfahrzeuge, insbesondere aus der Kategorie der SUV, die Einfahrt und die Rampen ohne Gefahr für Lack und Blech passieren können. Vorsichtshalber immer das Licht einschalten. Langsam und bremsbereit fahren und nicht auf rechts vor links verlassen. Auch bei Beschilderung Blickkontakt mit anderen Fahrern aufzunehmen. Bei der Benutzung immer eine angemessene Geschwindigkeit einhalten. Gibt der Betreiber durch Schilder keine Geschwindigkeit vor, sollten Autofahrer im Schritttempo unterwegs sein, also maximal 5 bis 7 km/h fahren.

Nur innerhalb der Parkmarkierungen stehen. Angeordnetes Schrägparken befolgen. Sie erleichtern sich und anderen das Rangieren in und aus den Parklücken. Gerade bei breiten Fahrzeugen darauf achten, ob die Parklücke durch Säulen und sonstige Begrenzungen verengt ist: in diesem Fall einen anderen Stellplatz aufsuchen. Parkticket aus dem Auto mitnehmen, das erspart vor dem Zahlen einen unnötigen Zusatzweg. Standort des Fahrzeuges merken und aufschreiben. Zum Bezahlen vorsichtshalber Bargeld in Münzen bereithalten. Die meisten Automaten sind mittlerweile aber in der Lage, Kartenzahlungen zu verarbeiten.

Verhalten nach einem Unfall
Kommt es doch einmal zu einem Unfall, sollten die Beteiligten die üblichen Regeln nach einem Unfall beachten: Unfallstelle sichern, sich um Verletzte zu kümmern (bei Parkplatz- bzw. Parkhausunfällen selten), Daten austauschen. Dazu den Europäischen Unfallbericht benutzen. Der AvD empfiehlt bei nennenswerten Schäden am Blech die Polizei zu rufen.

Die nach dem Zahlen eingeräumte Karenzzeit zum Verlassen des Parkhauses gibt der Betreiber in seinen Nutzungsbedingungen vor. Diese sind ausgehängt und am Kassenautomaten zu finden, man akzeptiert sie mit Ziehen des Tickets. Die Karenzzeit wird nach der Größe der Anlage eingestellt. In Großanlagen wie am Frankfurter Flughafen ist die Zeitvorgabe anders als im Einzelparkhaus mit drei Ebenen. Häufig sind mindestens 15 Minuten zum Verlassen vorgegeben.

Geht einmal das Ticket verloren, richtet sich der dann zu zahlende Betrag nach den Nutzungsbedingungen des Betreibers. Oft ist das eine 24h-Tagesmiete. Der AvD weist darauf hin, es einen Unterschied macht, ob sofort beim Betreiber reklamiert wird oder erst am nächsten Tag, bei über Nacht geschlossenem Parkhaus.

Informationen zum Verhalten nach Unfällen sind auf der AvD Homepage zusammengestellt:
AvD: Unfalltipps

– Presseinfo des AvD Automobilclub von Deutschland e. V. –