Reiseapotheke: Im Urlaub medizinisch gut versorgt

Schweizer Berge in Wildhaus. Foto: Petra Grünendahl.
Schweizer Berge in Wildhaus. Foto: Petra Grünendahl.
Wandern in den Bergen, Zelten am See oder Entspannen unter Palmen – von der Art des Urlaubs ist die Bestückung der Reiseapotheke abhängig. Darauf weist der ADAC vor der anstehenden Ferienzeit hin. Der Club empfiehlt eine Grundausstattung mit Mitteln gegen folgende Beschwerden: Reisekrankheit, Schmerzen, Verletzungen, Erkältung, Insektenstiche, Sonnenbrand, Fieber, Unwohlsein. Leiden Reisende an chronischen Krankheiten, Allergien oder Unverträglichkeiten, sollten sie den Inhalt entsprechend ihrer individuellen Bedürfnisse erweitern.

Von Medikamenten, die regelmäßig eingenommen werden müssen, sollten Urlauber einen großzügigen Vorrat (mindestens die Hälfte mehr als normalerweise benötigt) mitführen. Flugreisende sind gut beraten, einen Teil davon ins Handgepäck zu nehmen. So haben sie eine Reserve, falls der aufgegebene Koffer verloren geht. Unterwegs sollten Arzneimittel wasserdicht und temperaturgeschützt aufbewahrt werden. Die Verfallsdaten müssen vorab überprüft und nötigenfalls Packungen er- setzt werden. Die Beipackzettel sollten mit eingepackt werden. Sie können im Ernstfall nützlich sein, auch wenn sie auf Deutsch verfasst sind.

Wer bei Auslandsreisen auf Medikamente angewiesen ist, kann diese zum persönlichen Gebrauch in der Regel problemlos über die Grenze mitnehmen. Allerdings weist der ADAC darauf hin, dass Urlauber, die eine große Menge an Arzneimitteln mitführen, beim Zoll leicht Misstrauen erwecken können. Der Club stellt auf seiner Internetseite ein mehrsprachiges Formular zur Medikamentenmitnahme zur Verfügung. Darin können Reisende die Präparate, die sie dabei haben, auflisten. Wenn im Ausland ärztliche Hilfe nötig sein sollte, geht daraus zudem schnell hervor, welche Medikamente vom Patienten gewöhnlich eingenommen werden. Das Formular kann unter www.adac.de/reisemedizin in der Rubrik „Tipps & Infos“ heruntergeladen werden.

Bei betäubungsmittelhaltigen Arzneien, wie Morphin, gelten besondere Regeln. Der Club rät Betroffenen, im Vorfeld eine Bescheinigung einzuholen, die die Unterschrift eines Amtsarztes trägt. Probleme mit Zoll oder Polizei können damit vermieden werden – sowohl bei der Ausreise aus Deutschland als auch bei der Einreise in das Urlaubsland. Weil die Bestimmungen für die Mitnahme von Betäubungsmitteln unterschiedlich sind, ist es laut ADAC sinnvoll, sich im Vorfeld bei der zuständigen Botschaft zu erkundigen.

– Presseinfo des ADAC Nordrhein –