Gut vorbereitet in die Führerscheinprüfung gehen: Gründliche Fahrschulausbildung gibt Sicherheit

Theoretische Führerscheinprüfung. Foto: TÜV Rheinland Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/pm/31385 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: "obs/TÜV Rheinland AG"
Theoretische Führerscheinprüfung. Foto: TÜV Rheinland Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/pm/31385 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/TÜV Rheinland AG“
Jahr für Jahr machen bei TÜV Rheinland rund 250.000 junge Menschen die Führerscheinprüfung. Viele Bewerber haben zunächst Bammel vor der Prüfung. Doch das muss nicht sein: Eine gründliche Ausbildung und Vorbereitung in der Fahrschule geben Sicherheit. Diese Ausbildung in der Fahrschule darf fürs Auto bereits im Alter von 16 Jahren und 6 Monaten begonnen werden. Nach der erfolgreichen praktischen und theoretischen Prüfung darf man ab dem 17. Geburtstag mit einer erwachsenen Begleitperson Auto fahren.

Sicherheit fährt vor: Die richtige Ausbildung in der Fahrschule Bei der Wahl der richtigen Fahrschule lohnt sich ein Vergleich. Oft ist es auch sinnvoll, im Freundeskreis Erkundigungen einzuholen. Der Grundstoff beim Ersterwerb einer Fahrerlaubnis beträgt zwölf Doppelstunden Theorieunterricht. Das heißt: Für den theoretischen Teil der Ausbildung sollten bei zwei Doppelstunden pro Woche mindestens zweieinhalb Monate eingeplant werden.

Wer sich bei einer Fahrschule angemeldet hat, kann auch den „Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis“ bei der Führerscheinstelle der Stadt oder des Kreises stellen. Die Antragsformulare gibt es meist in der Fahrschule. Da der Scheckkarten-Führerschein eine Unterschrift trägt, muss er dann persönlich bei der Führerscheinstelle beantragt werden. Die Bearbeitung kostet bei der Ersterteilung je nach Führerschein-Klasse meist zwischen 35 und 40 Euro. Je nach Führerscheinklasse müssen mit dem Antrag verschiedene Unterlagen vorgelegt werden. Dazu zählen beispielsweise der Personalausweis, ein aktuelles Passfoto oder auch eine Sehtestbescheinigung und die Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs.

Voraussetzung für die Teilnahme an der theoretischen Prüfung: Der Schüler hat die Mindestanzahl der Pflichtstunden absolviert, und der Fahrlehrer hält ihn fit für die Prüfung. Erst dann stellt er eine Ausbildungsbescheinigung aus. „Ganz ohne Lernen im Vorfeld geht es nicht – Programme für Computer oder Smartphone stehen zur Verfügung und werden zum Teil auch von den Fahrschulen angeboten“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrt-Experte bei TÜV Rheinland. Eine Möglichkeit, sich mit dem Ablauf der Prüfung vertraut zu machen, bietet das Portal www.tuv.com/fuehrerscheinpruefung im Internet.

Die theoretische Prüfung selbst wird nicht von der Fahrschule, sondern durch einen eigens geschulten, unabhängigen und amtlich anerkannten Prüfer abgenommen. Während der Prüfung ist genug Zeit, um die 30 Fragen zu bearbeiten, die für den Pkw-Führerschein beantwortet werden müssen.

– Pressemeldung und Foto: TÜV Rheinland AG –