Grünes Licht heißt nicht freie Fahrt

Dauerärgernis blockierte Kreuzungen: Bußgeld droht

Auch bei Grün hat man als Autofahrer nur dann freie Fahrt, wenn die Kreuzung frei ist. Foto: Petra Grünendahl.
Auch bei Grün hat man als Autofahrer nur dann freie Fahrt, wenn die Kreuzung frei ist. Foto: Petra Grünendahl.
Grünes Licht an der Ampel heißt für den Autofahrer nicht automatisch freie Fahrt. Blockiert ein Autofahrer eine Kreuzung, riskiert er laut ADAC nicht nur ein Bußgeld, sondern haftet auch für mögliche Unfallschäden. Das gilt auch für Kreisverkehre und Kreuzungen ohne Ampelschaltung.

Vor allem während Stoßzeiten sind blockierte Kreuzungen ein Dauerärgernis. Geregelt ist das korrekte Verhalten in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Demnach darf ein Autofahrer trotz Vorfahrt oder grüner Ampel in die Kreuzung oder Einmündung nicht sofort einfahren, wenn er dort erkennbar wegen des stockenden Verkehrs warten muss. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Ist bei größeren Kreuzungen nicht absehbar, dass der Verkehr plötzlich stockt, ist ein „Hängenbleiben“ in der Kreuzung unerwartet und somit straffrei.

– Pressemeldung des ADAC –
Foto: Petra Grünendahl