Verbraucherfrage der Woche: Auto beim Abschleppen beschädigt

Hubert W. aus Prignitz:
Mein Auto wurde beim Abschleppen beschädigt. An wen muss ich mich jetzt wenden?

Frank Mauelshagen, Kfz- Experte von ERGO:
Wurde Ihr Auto im Auftrag der Straßenverkehrsbehörde abgeschleppt und dabei beschädigt, haftet sie auch für Schäden. Denn seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 ist dafür nicht mehr das von der Behörde beauftragte Abschleppunternehmen verantwortlich. Dieses handelt in solchen Fällen „hoheitlich“ und kann deshalb nicht auf Schadenersatz verklagt werden. Autofahrer müssen sich bei Schäden also direkt an die Behörde wenden. Am besten überprüfen Sie Ihr Fahrzeug gleich beim Abholen auf Beschädigungen. Achten Sie auf die Felgen, Lackschäden durch Haltebänder und Reifenschäden. Bei Fahrzeugen, die auf einer Abschleppachse fixiert und mit einer rollenden Achse abgeschleppt werden, können Beschädigungen an Getriebe oder Lenkung auftreten. Wichtig: Holen Sie das abgeschleppte Fahrzeug nicht ohne Zeugen ab! Auch Fotos des Schadens sind für die Anzeige hilfreich.

Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der ERGO Versicherungsgruppe. Foto: Ergo.
Frank Mauelshagen, Kfz-Experte der ERGO Versicherungsgruppe. Foto: Ergo.
Über den Experten der ERGO Versicherung
Frank Mauelshagen (Jahrgang 1969) ist Bereichsleiter für die Kraftfahrtversicherung der ERGO Versicherung. Der Dipl. Kaufmann ist seit 1999 für den ERGO Konzern tätig, zunächst im Controlling für Gewerbe/Industrie, anschließend als Assistent für den Vorstandsvorsitzenden der Victoria-Versicherung AG, welche dann in die ERGO Versicherung AG umbenannt wurde.

– Presseservice der Ergo Versicherungsgruppe –