Schneeketten auf Bergstrecken und Pässen unentbehrlich

Schneeketten anlegen sollte vor der Urlaubsfahrt mal geübt werden. Foto: ADAC.
Schneeketten anlegen sollte vor der Urlaubsfahrt mal geübt werden. Foto: ADAC.
Kettenpflicht im Ausland meist durch Schilder gekennzeichnet
Ausflügler und Winterurlauber, die auf höhergelegenen Bergstrecken und Pässen unterwegs sind, sollten Schneeketten dabei haben. Darauf weist der ADAC hin. Die Traktionshilfen sind vor allem dann unentbehrlich, wenn Autofahrer schneebedeckte Steigungen zu bewältigen haben oder auf Fahrbahnen mit dicker und geschlossener Schneedecke unterwegs sind.

Die Ketten müssen grundsätzlich auf die Räder der Antriebsachse montiert werden. Bei Allradfahrzeugen sollten Autofahrer den Empfehlungen des Herstellers folgen. Der Automobilclub rät, die Ketten möglichst frühzeitig aufzuziehen. Hat sich ein Fahrzeug im Schnee festgefahren, ist die Montage mühsam und zeitraubend. Im Idealfall üben Autofahrer das Aufziehen der Ketten vor dem ersten Einsatz in der heimischen Garage.

Eine allgemeine Schneekettenpflicht gibt es in Deutschland nicht. Verpflichtend ist das Anlegen der Schneeketten allerdings, wenn es durch das entsprechende, blaue Schild mit weißem Schneekettensymbol vorgeschrieben wird. Mit aufgezogenen Ketten dürfen Autofahrer nur mit maximal Tempo 50 unterwegs sein. Systeme wie die Antischlupfregelung oder ESP sollten dann ausgeschaltet sein, da Schneeketten meist einen höheren Schlupf an den Rädern benötigen, um Vortrieb zu erzeugen. Sind ASR und ESP nicht abschaltbar, kann der Antrieb vielfach auf ein „Winterprogramm“ umgeschaltet werden.

Auch im Ausland wird eine Schneekettenpflicht in der Regel durch Schilder signalisiert. Sind Autofahrer auf entsprechenden Strecken ohne die vorgeschriebene Ausrüstung unterwegs, drohen Bußgelder. Der ADAC empfiehlt Autofahrern, sich über die jeweiligen Bestimmungen im Zielland zu informieren.

– Pressemeldung und Foto: ADAC –