Mehr Sicherheit nach Massenunfällen

Foto: Bernd Blume /  panthermedia.net.
Foto: Bernd Blume / panthermedia.net.
In der Silvesternacht krachte es gewaltig – auch auf der Autobahn. Für einen Mann endete die Massenkarambolage auf der A 33 bei Paderborn tödlich, 27 Menschen wurden verletzt. In den Unfall waren laut Polizei 24 Fahrzeuge verwickelt. Als Auslöser nannten die Beteiligten Blitzeis und Nebel mit Sichtweiten unter 25 Metern. Gründe für die Massencrashs im Nebel sind laut dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) zu hohes Tempo und zu dichtes Auffahren. Pressesprecher Ulrich Köster: „Bei Nebel hängen sich Autofahrer oft an die Rückleuchten des Vorausfahrenden. Bremst in dieser Situation jemand abrupt, können die Nachfahrenden oft nicht schnell genug reagieren. Es kracht massenweise.“ Bei Nebel sollte man daher bremsbereit, mit ausreichend Abstand und gedrosseltem Tempo fahren. Leuchtet das Nebelschlusslicht, sind sowieso nur maximal 50 km/h erlaubt. Orientierung für den Sicherheitsabstand gibt der Abstand zwischen zwei Leitpfosten.

Neue Regelungen der Versicherer
Nach Massenunfällen sind Unfallhergang und Schuldfrage oft nur schwer oder gar nicht zu ermitteln. Die Kfz-Versicherer haben sich deshalb für freiwillige gemeinsame Regulierungsaktionen entschieden und diese vor wenigen Wochen neu geregelt.

„Alle Schäden am Auto werden jetzt in voller Höhe ersetzt. Das gab es bislang nur für Reparaturen am Heck“, erklärt ein Sprecher des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Das Prinzip, wonach unterschiedliche Schäden unterschiedlich bezahlt wurden, ist damit passé. Und auch, dass bestimmte Unternehmen mit der Regulierung beauftragt wurden.

Sämtliche Ansprüche stellen die Opfer nun an die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung. Dabei ist es egal, ob eine Kasko-Police vorliegt oder nicht. Auf eine Rückstufung im Schadenfreiheitsrabatt wird verzichtet.

Auf der Homepage des GDV sind alle beteiligten Unternehmen aufgelistet. Für den Fall, dass die eigene Kfz-Versicherung nicht dem neuen Verfahren beigetreten ist, werden die Schäden nach geltender Sach- und Rechtslage reguliert.

Insassen wenden sich an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters, der Fahrer an eine eventuell vorhandene Fahrerschutz-Versicherung. Reparaturen am Auto zahlt – sofern vorhanden – die eigene Vollkasko.

Für die neue Haftungsregelung hat der GDV auch die Bedingungen aktualisiert: Ein Massenunfall liegt vor, wenn der Verursacher nicht festgestellt werden kann, das Unfallgeschehen räumlich und zeitlich im Zusammenhang steht und mindestens 40 Fahrzeuge beteiligt sind.

Ist der Unfallhergang schwer nachvollziehbar, sinkt diese Zahl auf 20. Ob ein Massenunfall auch einer ist, entscheidet eine Kommission des GDV nach Einsicht in die Polizeiunterlagen.

Das Unglück bei Paderborn haben die Experten als solchen bereits anerkannt und werden ihn als ersten nach dem neuen Verfahren regulieren.

– Pressemeldung des ZDK Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe / ProMotor –
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