Keine Senkung der Bargeld-Obergrenze!

Gebrauchtwagenkauf. Foto: ProMotor / ZDK.
Gebrauchtwagenkauf. Foto: ProMotor / ZDK.
  • AvD gegen Senkung der Bargeld-Obergrenze
  • Flut von Rechtsstreitigkeiten wird befürchtet
  • Privater Autohandel stark beeinträchtigt

Der Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) sieht die vom Ressort von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) vorgeschlagene Obergrenze für Bargeldgeschäfte von 5.000,- Euro kritisch. Denn viele Automobilverkäufe werden bar abgewickelt und bieten dem Verkäufer so die Sicherheit, den Kaufpreis in der Hand zu haben, bevor er Fahrzeug, Papiere und Schlüssel aus der Hand gibt. Außerdem sieht eine Klausel in vielen Händlerverträgen vor, dass die Zahlung „in bar“ zu erfolgen hat. Die Statistik zeigt nicht, dass dies zu einer größeren Zahl von Gefahren oder Betrügereien führt, wie sie im Übrigen auch bei allen anderen Geschäften möglich sind.

Der AvD weist darauf hin, dass gegenüber einem Händler bargeldlose Zahlung durch Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel ohne besondere Vereinbarung keine Erfüllung der Zahlungspflicht darstellt. Bei Fahrzeugkäufen unter Privaten stellt die für Barzahlung diskutierte Obergrenze von 5.000,- Euro ebenfalls eine Barriere dar. Die praktische Abwicklung wird erschwert, weil Banken in die Transfers mit einbezogen werden müssen, die Gebühren erheben werden. Autokäufer könnten zukünftig versuchen, wegen behaupteter oder tatsächlicher Mängel das Geld nach Übernahme von Fahrzeug, Papieren und Schlüsseln noch zu sperren und zurückzuholen. Der Verkäufer wird dann große Probleme haben, in solchen Fällen sein Auto wieder zu bekommen. Der Automobilclub von Deutschland befürchtet eine Welle von Rechtsstreitigkeiten um angebliche oder tatsächliche Mängel und die Verantwortung dafür, die den privaten Automarkt in Gefahr bringen könnte.

Die Erfahrung zeigt, dass Beschränkungen und Verbote nur dazu führen, dass die trotzdem weiter durchgeführten Geschäfte kriminalisiert werden – Autoverkäufe in bar würden dann „schwarz“ erfolgen. Damit werden Hunderttausende von Sparern diskriminiert, die sich das Geld für einen Autokauf in bar ansparen und dann auch bar kaufen wollen. Die geltenden Regelungen zum Bargeldverkehr sind nach Ansicht des AvD so wirksam, dass eine Senkung der Obergrenze auf 5.000,- Euro unnötig und für den Automobilhandel sogar schädlich ist.

Der 1899 als Deutscher Automobilclub DAC gegründete AvD ist als traditionsreichster Automobilclub hierzulande Mitbegründer des Weltverbandes FIA (seit 1904) und von Anbeginn maßgeblich für Verkehrssicherheit, Tourismus und Sport engagiert. Er vertritt die Belange von 1,5 Millionen Mitgliedern und Kunden in allen Bereichen der Mobilität. Der AvD – Pannenhilfe überall!

– Pressemeldung des AvD Automobilclub von Deutschland –
Foto: ProMotor / ZDK Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe