Wie reagiere ich richtig bei einem Geisterfahrer?

geisterfahrerVerbraucherfrage der Woche: Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe

Jana M. aus Reutlingen:
Immer öfter höre ich im Autoradio die Warnung vor Geisterfahrern auf der Autobahn. Wie reagiere ich richtig, wenn ich einen Geisterfahrer sehe oder im Verkehrsfunk davon höre?

Frank Mauelshagen,
Kfz-Experte von ERGO:

Hören Autofahrer eine Geisterfahrer-Meldung für die Autobahn, auf der sie sich gerade befinden, dann gilt: Umgehend das Tempo reduzieren, ausreichend Abstand zum vorausfahrenden Auto halten und auf keinen Fall überholen. Ganz wichtig dabei: Möglichst weit rechts fahren, um dem Falschfahrer auszuweichen. Den Seitenstreifen sollten Sie aber für den Notfall frei halten. Solange die Warnung besteht, ist es ratsam, die Gefahrenstrecke nach Möglichkeit zu verlassen und gegebenenfalls auf einem Parkplatz zu warten oder eine Ausweichroute zu wählen. Kommt einem der Falschfahrer tatsächlich entgegen: Ruhe bewahren und überlegt ausweichen. Außerdem sollten Betroffene schnellstens die Polizei informieren und dabei den Standpunkt des Geisterfahrers möglichst genau mitteilen. Orientierung bieten die kleinen Kilometertafeln am Fahrbahnrand. Befindet sich eine Notrufsäule in der Nähe, sollten Autofahrer darüber die Polizei kontaktieren. Denn die Säulen übermitteln automatisch die exakte Position. Generell gilt: Um aktuelle Verkehrsnachrichten zu erhalten, empfiehlt es sich, den Verkehrsfunk beim Autoradio immer zu aktivieren. Gut zu wissen: Navigationsgeräte, die Verkehrsmeldungen übertragen können, warnen zunehmend auch vor Falschfahrern.

Über den Experten der ERGO Versicherung
Frank Mauelshagen (Jahrgang 1969) ist Bereichsleiter für die Kraftfahrtversicherung der ERGO Versicherung. Der Dipl. Kaufmann ist seit 1999 für den ERGO Konzern tätig, zunächst im Controlling für Gewerbe/Industrie, anschließend als Assistent für den Vorstandsvorsitzenden der Victoria-Versicherung AG, welche dann in die ERGO Versicherung AG umbenannt wurde.

– Pressemitteilung der Ergo Versicherung –