Zebrastreifen-Sterben verhindern: Neue Vorschriften sinnvoll und flexibel anwenden

Zebrastreifen: Absoluter Vorrang für Fußgänger. Foto: TÜV Rheinland.
Zebrastreifen: Absoluter Vorrang für Fußgänger. Foto: TÜV Rheinland.
Durch geänderte Verwaltungsvorschriften der StVO sind für Zebrastreifen (im Amtsdeutsch „Fußgängerüberwege „kurz: „FGÜ“ genannt) erhöhte Anforderungen an die Beleuchtung Pflicht geworden.
Das sei im Prinzip sinnvoll, meint die Fußverkehrslobby Fuss e.V., da Fußgänger Zebrastreifen nutzen, damit sie für Autofahrer besser zu erkennen sind. Mit der neuen Vorschrift seien Zebrastreifen allerdings in vielen Kommunen gefährdet, da die Nachrüstung von Fußgängerüberwegen entsprechend den neuen Beleuchtungsnormen etwa je 10.000 Euro kostet. Das könnte klamme Kommunen veranlassen, Zebrastreifen zu entfernen.

Der Abbau von Zebrastreifen wegen Nichteinhaltung der Beleuchtungsvorschriften kann sich als Bumerang in Bezug auf die Verkehrssicherheit erweisen. Denn Untersuchungen zeigen: Die Anzahl, mehr noch als die Qualität, von Querungsanlagen beeinflusst die Verkehrssicherheit in einer Stadt.

FUSS e.V. wünscht sich daher möglichst viele Zebrastreifen. Um das zu erreichen, können nach Ansicht des Vereins in bestimmten Situationen Abstriche beim Beleuchtungsniveau in Kauf genommen werden. Besser wäre es allerdings, der Bund würde nicht einfach neue Vorschriften erlassen, sondern die Kommunen mit ausreichenden Finanzmitteln zu ihrer Umsetzung ausstatten.

Hintergrund-Info:
Seit 2013 überprüfen viele Städte ihren Zebrastreifenbestand. Anlass ist eine veröffentlichte Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO). Diese geben nun ausdrücklich den Straßenverkehrsbehörden eine Verantwortung für die Einhaltung der Beleuchtungsvorschriften – auch bei bestehenden Altanlagen. Die Normen für die Beleuchtung werden in den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen 2001“ (R-FGÜ) des Bundesverkehrsministeriums definiert und in technischen Normen (DIN bzw. EN) präzisiert.

– Presseinformation der Fuss e.V. –
Foto: TÜV Rheinland