Zu schnell gefahren: Bußgeld kann höher sein, als im Bußgeldkatalog festgelegt

Zu schnell gefahren: Bei Vorsatz kann Bußgeld höher ausfallen als im Bußgeldkatalog vorgesehen. Foto: HUK-Coburg.
Zu schnell gefahren: Bei Vorsatz kann Bußgeld höher ausfallen als im Bußgeldkatalog vorgesehen. Foto: HUK-Coburg.
Die Zeit drängt. Die Antwort scheint einfach: Das Gaspedal durchdrücken, um schneller anzukommen. Das Risiko der Zeitersparnis kennt jeder Autofahrer. Wer geblitzt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Eventuell werden auch Punkte fällig. Wie hoch die Strafe ausfällt, gibt für gewöhnlich der Bußgeldkatalog vor. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Fährt jemand vorsätzlich schneller als erlaubt, kann ein Gericht auch eine deutlich höhere Strafe verhängen. Genau das taten die Richter des Oberlandesgericht Hamm (4 RBs 91/16).

Sie gingen davon aus, dass ein 55-jähriger Autofahrer, der mit 78 Stundenkilometern innerorts einen Pkw überholte, vorsätzlich gehandelt habe. Schließlich habe er die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 40 Prozent überschritten. Der Grad der Überschreitung war in ihren Augen Indiz für den Vorsatz. Zumal der Autofahrer bereits in der Vergangenheit wiederholt durch Geschwindigkeitsüberschreitungen aufgefallen war. Deshalb verwarfen sie seine Rechtsbeschwerde und bestätigten das Urteil des Amtsgerichts Höxter (AZ 11 OWi 301/15). Die Richter dort hatten eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro verhängt, während der Bußgeldkatalog eine Strafe in Höhe von 100 Euro vorsieht.

  • Presseinformation und Foto: HUK-Coburg –