Oldtimer: Saisonkennzeichen jetzt auch für historische Fahrzeuge

Die Besitzer historischer Fahrzeuge gehen in der Regel sehr sorgfältig mit ihren Schätzchen um. Ihre Fahrzeuge haben meist eine ganz besondere Geschichte und oft einen nicht unerheblichen Wert. Jetzt winkt eine kräftige Steuerersparnis für die Oldtimer. Darauf macht die KÜS aufmerksam.
 

Oldtimer-Zulassung. Foto: Petra Grünendahl.
Wenn ein Fahrzeug die Altersgrenze von 30 Jahren erreicht hat, kann es bei einer amtlichen Kfz-Prüforganisation eine Einstufung als Oldtimer zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes erhalten. Wird diese positiv beschieden, steht der Beantragung des sogenannten H-Kennzeichens nichts mehr im Wege. Ein günstiger Steuertarif ist die Folge.
 
Die Kfz-Steuern müssen bisher für das komplette Jahr, wie bei modernen Fahrzeugen auch, entrichtet werden. Dies war für viele der Besitzer historischer Fahrzeuge ein Ärgernis, denn die Oldtimer werden hauptsächlich in den Sommermonaten gefahren und nicht den Einflüssen etwa von Streusalz im Winter ausgesetzt. Der Bundesrat hat nun eine Verordnung erlassen, nach der historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen auch mit einem Saisonkennzeichen – also für wenige Monate im Jahr – angemeldet werden können. Diese Kombination war bisher unzulässig. Mit 350.000 angemeldeten Fahrzeugen mit H-Kennzeichen hatte im Jahr 2016 die Anzahl der Oldtimer auf unseren Straßen den Höchststand erreicht.
 
Es wird wohl noch ein paar Wochen dauern, bevor die Verordnung in die Praxis umgesetzt wird. Dies geschieht in der Regel mit der Veröffentlichung der Bundesratsverordnung im Amtsblatt. Die Prüfingenieure der KÜS sind Ansprechpartner, wenn es um die Prüfung zur Einstufung eines Fahrzeuges als Oldtimer oder um ein Wertgutachten für historische Fahrzeuge geht.
 
– Presseinformation der KÜS Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger –
Foto: Petra Grünendahl