Die ewige Streitfrage: Wem gehört die Parklücke?

Wem gehört die Parklücke? Diese Frage erhitzt täglich die Gemüter. Die Straßenverkehrsordnung sagt dazu: An einer Parklücke hat Vorrang, wer sie zuerst unmittelbar erreicht. Das gilt auch dann, wenn der Autofahrer an der Parklücke vorbeifährt, um rückwärts einzuparken, oder mit dem Fahrzeug rangieren muss, um in die Parklücke einzuparken. Vorrang haben auch Fahrer, die an einer frei werdenden Parklücke warten. Nicht jedoch ein Fahrer auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Nicht erlaubt ist, eine Parklücke durch einen Fußgänger freihalten zu lassen. Andererseits kann es Nötigung sein, wenn ein Fahrer auf ihn zufährt, um ihn zum Freigeben der Lücke zu zwingen. Geparkt wird übrigens immer dann, wenn man sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält. Ganz offiziell gilt auch das Gebot, sein Fahrzeug platzsparend abzustellen.
 
– Presseinformation der Dekra –