Blinkmuffel: die unterschätzte Gefahr

Nicht reden, nicht gestikulieren – nein, blinken heißt das wichtige Kommunikationsmittel im Straßenverkehr. Das gelbe Licht signalisiert eine Fahrtrichtungsänderung. Andere Verkehrsteilnehmer können rechtzeitig reagieren, Unfälle werden vermieden. Besonders fatal deshalb: Nicht blinken scheint für viele Autofahrer heute zum guten Ton zu gehören. „Beim Spurwechsel oder Ausfahren eines Kreisels ist das Vergessen schon fast Volkssport“, bestätigt Ulrich Köster vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe. Partnerschaftliches, rücksichtsvolles Miteinander? Fehlanzeige.
 

Nicht nur beim Spurwechsel auf der Autobahn wird das Blinken oft unterlassen – eine Gefahr, die häufig unterschätzt wird. Foto: ©istockphoto/deepblue4you.
Sven Rademacher, Pressesprecher beim Deutschen Verkehrssicherheitsrat, nennt Gründe: „Regelunkenntnis, Bequemlichkeit, Egoismus – warum blinken, wenn ich weiß, wohin ich will? Es ist ein Mix aus allem. Die meisten unterschätzen die Bedeutung der Signalgebung und damit auch die Gefahr, die von Blinkmuffeln ausgeht.“
 
Das Nicht-Blinken ist keineswegs ein Kavaliersdelikt. Wer erwischt wird, zahlt 10 Euro Verwarnungsgeld. Kommt es dadurch zu einem Unfall, erhöht sich das Strafgeld auf 35 Euro, und die Sünder riskieren, auf einem Teil des Schadens sitzenzubleiben.
 
Damit niemand sagen kann, er hätte es nicht gewusst – hier eine kleine Regelkunde:
 
Abbiegen: Paragraph 9 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) schreibt vor: „Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.“ Das gilt auch auf Fahrbahnen mit Richtungspfeilen und abbiegenden Hauptstraßen.
 
Spurwechsel: Nichts anderes ordnet Paragraph 5 der StVO für das Überholen und Wiedereinordnen an. Besonders auf Autobahnen mit hohen Geschwindigkeiten riskieren Blinkmuffel beim Spurwechsel schwere Unfälle.
 
Kreisverkehr: Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr ist gemäß Paragraph 8 der StVO das Blinken unzulässig, bei der Ausfahrt aber Pflicht.
 
Einfahren und Anfahren: Auch hier regelt die StVO (Paragraph 10) das Setzen des Fahrtrichtungsanzeigers. Das kann beispielsweise bei einer Parklücke, einer Grundstücksausfahrt oder einer Fußgängerzone sein.
 
Rechtzeitig blinken: Wer anfährt oder die Fahrtrichtung wechselt, sollte mindestens dreimal blinken. Erst dann folgt die Aktion. Keinesfalls erst mit dem Abbiegen oder Überholen den Blinker setzen – Unfälle sind so vorprogrammiert.
 
– Presseinformation: ZDK Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe –
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