Es werde Licht: Sehen und gesehen werden

  • Bei Dämmerung und Nebel immer mit Fahrlicht fahren
  • Tagfahrleuchten ersetzen nicht die reguläre Beleuchtung
  • Schäden müssen umgehend behoben werden

 

Autofahren im Nebel: Tagfahrlicht reicht hier nicht aus. Foto: Bernd Blume / panthermedia.net.
Die dunkle Jahreszeit nähert sich und die Tage werden kürzer. Der Automobilclub von Deutschland e.V. (AvD) weist darauf hin, dass man schon in der Dämmerung, Dunkelheit, Schneefall oder Nebel das Licht einschalten muss. Wird durch schlechte Witterungsverhältnissen auch tagsüber die Sicht erheblich eingeschränkt, ist das Abblendlicht ebenfalls pflichtmäßig einzuschalten.
 
Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf bei den geschilderten Witterungsverhältnissen nicht gefahren werden. Tagfahrlicht alleine ist ebenfalls nicht ausreichend. Bei der Verwendung von Tagfahrlicht brennt nicht gleichzeitig Licht am Heck, die Fahrer gehen aber davon aus, ordnungsgemäß beleuchtet zu sein.
 
Defektes oder falsch eingestelltes Abblendlicht ist gefährlich. Zum einen wird die eigene Sicht stark eingeschränkt. Zum anderen wird man in einer solchen Situation auch zur Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer, denn es kann jederzeit ein weiteres Leuchtelement ausfallen und man ist für andere Verkehrsteilnehmer schwer oder gar nicht mehr sichtbar. Der AvD rät, vorsorglich anhand der Betriebsanleitung zu prüfen, welche Leuchtmittel selbst ausgetauscht werden können und ob sie so gut zugänglich sind, dass kein umfangreiches Werkzeug benötigt wird. Bei LED-Scheinwerfern und Lampen mit Linsensystemen sollte grundsätzlich die Werkstatt beauftragt werden. Das gilt auch für das Tagfahrlicht, das bei vielen Autotypen inzwischen Designelement ist und auch mittels LED-Lichtketten funktioniert.
 
Auch Rückleuchten mit LED-Bändern können meist nur von der Werkstatt repariert werden, weil vielfach die einzelnen Lichtpunkte zu einer Einheit verbunden sind, die nur komplett ersetzt werden kann. Zur Vermeidung größerer Reparaturen sollten defekte Deckgläser auf Leuchtkörpern mit Klebeband verschlossen werden, damit kein Wasser auf Leuchtmittel, Reflektoren und Linsen gelangen kann. Auf diese Weise kann meist der teure Lampenkörper kurzfristig gerettet werden und es muss nur das defekte Glas ausgetauscht werden. Der AvD weist darauf hin, dass es bei vielen Lampentypen nicht mehr möglich ist, Ersatzbirnen im Fahrzeug mitzuführen – ausgefallene Birnchen sind deshalb Anlass, baldmöglich zur Werkstatt zu fahren.
 
Der AvD rät allen Kraftfahrern, die Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung des Fahrzeuges zu überprüfen und sicherzustellen. Bei Ausfall der Lampe in einem Scheinwerfer sollte man umgehend Ersatz montieren lassen, denn bei vielen modernen Lichtsystemen muss zum Lampentausch die Werkstatt ran. Fällt eine Lampe aus, könnte der Ausfall des zweiten Scheinwerfers dazu führen, dass man keine ausreichende Beleuchtung mehr hat. Wer mit defektem Licht unterwegs ist, muss bei einer Kontrolle mit einem Bußgeld von 20,- Euro rechnen.
 
AvD Automobilclub von Deutschland
Der 1899 als Deutscher Automobilclub DAC gegründete AvD ist als traditionsreichster Automobilclub hierzulande Mitbegründer des Weltverbandes FIA (seit 1904) und von Anbeginn maßgeblich für Verkehrssicherheit, Tourismus und Sport engagiert. Er vertritt die Belange von 1,4 Millionen Mitgliedern und Kunden in allen Bereichen der Mobilität. Der AvD – Pannenhilfe überall!
 
– Pressemmeldung des AvD Automobilclub von Deutschland –
Foto: Bernd Blume / panthermedia.net