Reißverschlussverfahren im Straßenverkehr: Einer nach dem Anderen

Wenn die Straße enger wird, kommt oft das Reißverschlussverfahren zur Anwendung: Diese Methode trägt maßgeblich dazu bei, den Verkehrsfluss zu erhalten. Doch was in der Theorie gut gemeint ist, führt in der Praxis immer wieder zu Konflikten. Ob Baustelle, Unfall oder Ende einer Ausbaustrecke: das Reißverschlussverfahren ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen immer dann angesagt, wenn ein Fahrstreifen nicht durchgängig befahren werden kann oder ganz endet. Laut § 7 Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung ist „den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen“ zu ermöglichen – und zwar so, dass sie sich jeweils im Wechsel nach einem Fahrzeug einordnen können, das auf dem durchgehenden Fahrstreifen fährt.
 

  • Wichtig: Unmittelbar vor der Engstelle einfädeln
  • Wer bis zum Hindernis vorfährt, verhält sich korrekt
  • Reißverschluss gilt nicht auf Einfädelungsstreifen der Autobahn

 
In der Praxis entzünden sich Konflikte immer wieder daran, an welcher Stelle die Fahrzeuge der endenden Fahrspur am besten einfädeln. Aber auch dies hat der Gesetzgeber klar geregelt: So sollen sich die Fahrzeuge „unmittelbar vor Beginn der Verengung“ einordnen können.
 
Tatsächlich wechseln viele Autofahrer schon weit vorher auf den durchgehenden Fahrstreifen. „Natürlich dürfen sich Fahrzeuge schon davor einfädeln, aber das ist wenig sinnvoll“, sagt Luigi Ancona, Unfallexperte bei DEKRA. „Dabei wird viel Platz verschenkt und je nach Verkehrsaufkommen kann ein Rückstau entstehen oder sich verlängern.“ Autofahrer sollten wissen, dass sie nur direkt vor der Verengung Anspruch aufs Einfädeln haben, weil das Reißverschlussverfahren nur hier greift. „Der Fahrstreifen, der endet, soll und kann bis zum Schluss ausgenutzt werden. Autofahrer, die bis zum Hindernis vorfahren, verhalten sich also korrekt“, betont der Experte.
 
Allerdings sollte man, wenn das Ende der eigenen Fahrspur absehbar ist, seine Geschwindigkeit an die der Fahrzeuge des durchgehenden Fahrstreifens anpassen, um ein flüssiges Einfädeln zu ermöglichen. Autofahrer sollten nicht nur den Blinker setzen, sondern auch darauf achten, ob der Fahrer nebenan genügend Platz zum Wechseln der Fahrspur lässt, und sich gegebenenfalls per Blickkontakt verständigen.
 
Oft hilft es auch, schon im Vorfeld versetzt zu den Fahrzeugen auf dem durchgehenden Fahrstreifen zu fahren, um deutlich zu machen, in welche Lücke man einfädeln möchte.
 
Auch bei der Zusammenführung von Fahrspuren hilft außerdem der Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden. Vor allem bei höheren Geschwindigkeiten ist das wichtig, damit ein Anhalten möglich ist, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst
 
Und: Keine Regel ohne Ausnahme. Das Reißverschlussverfahren gilt nicht immer, wenn ein Fahrstreifen endet, erinnert DEKRA Experte Ancona. Zum Beispiel nicht auf dem Einfädelungsstreifen an Autobahnauffahrten. Hier gilt § 18 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung, wonach der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt hat. Der Einfädelnde hat dort keinen Anspruch, dass ihm die Fahrzeuge auf der Autobahn Platz machen, sondern muss eine entsprechende Lücke abwarten.
 
– Pressemeldung der Dekra –