Vom ersten Schultag an – für Eltern kostenfrei: Auf dem Schulweg und in der Schule gesetzlich unfallversichert

Die Sommerferien sind zu Ende und Millionen Schüler machen sich wieder auf den Weg in die Schule. Wichtig für alle Eltern zum Schulbeginn: Vom ersten Schultag an sind ihre Kinder auf dem Schul- und Heimweg sowie in der Schule gesetzlich unfallversichert, wie die Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK) mitteilten.
 
Ob das Kind beim Sportunterricht hinfällt, auf dem Schulweg vom Fahrrad stürzt oder bei einer Rangelei auf dem Pausenhof verletzt wird: Es ist grundsätzlich ein Fall für die gesetzliche Unfallversicherung. Sie schützt unter anderem Schüler, Kinder in Kindertageseinrichtungen und Studierende an Hochschulen – und das kostenfrei für die Eltern. Finanziert wird die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung aus Steuermitteln.
 
Versichert sind der Weg von und zur Schule, die Teilnahme am Unterricht, die Pausen und sonstige Veranstaltungen der Schule, wie z. B. Ausflüge, Besichtigungen und Wandertage, wenn sie unter der Aufsicht von Lehrkräften durchgeführt werden. Auch bei der Teilnahme an einer organisierten Mittagsbetreuung bleiben die Kinder unfallversichert. Nicht versichert ist dagegen die Erledigung von Hausaufgaben im häuslichen Bereich.
 
Versicherungsschutz aus einer Hand
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die medizinische Behandlung wie Arzt und Krankenhaus, Medikamente und Kuren. Bei schweren Unfällen mit dauerhaften Beeinträchtigungen werden auch Renten gezahlt.
 
Wichtig ist, dass Unfälle schnell dem Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung gemeldet werden. Das übernimmt normalerweise automatisch die Schule. Wenn sich der Unfall auf dem Schulweg ereignet hat, müssen die Eltern die Schule verständigen. Der Arzt rechnet dann direkt mit der Gesetzlichen Unfallversicherung ab, die Krankenkassenkarte muss bei einem Schulunfall nicht vorgelegt werden.
 
KUVB und Bayer. LUK sind die gesetzlichen Unfallversicherungsträger für Schüler in Bayern. Weitere Informationen rund um die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung gibt es unter www.kuvb.de in der Rubrik „Fragen und Antworten / Schüler“.
Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und die Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK)
Foto: ADAC