Betriebserlaubnis: Bei Einzelabnahmen und Vollgutachten genau beraten lassen

  • Gutachten bei Import aus Nicht-EU-Ländern Pflicht
  • An- und Umbauten überprüfen lassen

Für eine deutsche Betriebserlaubnis und Zulassung ist ein Gutachten bei Import aus Nicht-EU-Ländern Pflicht. Foto: DEKRA SE / Thomas Küppers.
Um ein gebrauchtes Importauto aus einem Land außerhalb der Europäischen Union in Deutschland zu fahren, ist eine Begutachtung erforderlich. Diese Begutachtung erfolgt vor der Zulassung beispielsweise durch einen so genannten Technischen Dienst wie TÜV Rheinland. Die Experten überprüfen bei einer Vollabnahme, ob das Fahrzeug dem EU-Recht beziehungsweise der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entspricht – inklusive Abgasvorschriften, Verhalten bei einem Crash oder der Beleuchtung. Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland, ergänzt: „Wir suchen nach technischen Mängeln, machen die erforderliche Hauptuntersuchung und sammeln die technischen Daten, die für die Zulassung nötig sind.“ Auch wenn ein Fahrzeug beispielsweise für mehr als sieben Jahre stillgelegt war, ist ein erneuter Check nötig, um die Betriebserlaubnis zu erlangen.

Teilegutachten als maßgebliches Instrument
Tuner und Bastler kennen das: Will man an seinem Auto etwas verändern, ist eine Einzel- oder Änderungsabnahme notwendig. In so einem Fall ist der Halter gut beraten, sich an eine TÜV Rheinland-Prüfstelle zu wenden – egal ob bei einem Auto oder bei einem Motorrad. Erste Abnahmevoraussetzung ist hier immer ein Prüfzeugnis, beispielsweise ein Teilegutachten. Das Dokument schreibt unter anderem vor, für welche Fahrzeuge das Bauteil genutzt werden darf. Dann kontrolliert der Sachverständige den korrekten Anbau.

Einzelabnahme – nicht alles ist möglich
Bei einer Einzelabnahme gibt es viele Punkte zu beachten. So kann im Prüfzeugnis eines Bauteils das eigene Fahrzeug nicht im Verwendungsbereich aufgelistet sein. Auch könnten mehrere Bauteile, beispielsweise Felgen, Reifen und Distanzscheiben, laut Prüfzeugnissen zwar für das Fahrzeug zugelassen sein, sich aber gegenseitig negativ beeinflussen. In diesem Fall muss das ein Ingenieur prüfen und die Sicherheit des Autos bestätigen. Die Sachverständigen von TÜV Rheinland verfügen über viele Jahre Erfahrung und Routine auf diesem Gebiet und stehen ihren Kunden auch beratend zur Seite. „Gerade beim Tuning wissen wir ziemlich genau, welche Kombinationen möglich sind und welche nicht“, erklärt Rechtien, dessen Kollegen ihre Dienste im gesamten Bundesgebiet anbieten.
TÜV Rheinland AG
Foto: Dekra