Dürfen Fahrschüler auf Parkplätzen üben?

Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
Laura K. aus Potsdam: Bald steht die Führerscheinprüfung meiner Tochter an. Sie möchte zusätzlich zu den Fahrstunden üben. Ist das zum Beispiel auf einem leeren Parkplatz erlaubt?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):

Fahren üben ist auf öffentlichen Flächen NICHT erlaubt. Foto: Ergo Group.
Kurz gesagt: Nein. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht erlaubt. Dies gilt auf allen öffentlichen Verkehrsflächen. Die Gerichte haben seit Jahren immer wieder entschieden, dass auch Parkplätze, etwa von Supermärkten, dazuzählen. Sie gehören zwar einem privaten Eigentümer, gelten aber als öffentlich, sobald sie für die Allgemeinheit zugänglich sind (so zum Beispiel der Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22. Mai 2017, Az. 4 StR 165/17). Wer also auf dem leeren Parkplatz eines Geschäfts nach Feierabend herumkurvt, ohne eine Fahrerlaubnis zu besitzen, begeht eine Straftat. Darauf steht nach § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Zusätzlich kann das Gericht eine zeitlich befristete Sperre für die Erteilung der Fahrerlaubnis verhängen. Auch Halter eines Fahrzeugs machen sich strafbar, wenn sie einer Person ohne Führerschein das Fahren mit ihrem Auto erlauben. Wollen Fahrschüler außerhalb der Fahrstunden üben, empfehlen sich Verkehrsübungsplätze. Dazu muss der Fahrer je nach Platz mindestens 16 oder 17 Jahre alt sein und eine Person mit gültigem Führerschein als Beifahrer dabeihaben. Oft können die Autobesitzer dort eine Tages-Haftpflichtversicherung abschließen, um eine Höherstufung in der Kfz-Versicherung zu vermeiden, falls es zu einem Schaden kommt.


Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice). Foto: Ergo Group.
Über die Juristin des D.A.S. Leistungsservice
Michaela Rassat (Jahrgang 1975) ist Juristin und hat nach ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin 2005 bei der D.A.S. Rechtsschutzversicherung (heute D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH) angefangen. Sie verfasst Rechtsartikel für Zeitungen und Zeitschriften zu verbraucherrechtlichen Themen. Zudem betreut sie sowohl die D.A.S. App als auch das D.A.S. Rechtsportal (www.das.de/rechtsportal). Privat ist sie gern auf Reisen, geht Klettern und ist auf GPS-gesteuerter Schatzsuche namens Geocaching unterwegs.
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Fotos: Ergo Group