Der Bußgeldkatalog

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Verstöße gegen die Verkehrsregeln sind kein Kavaliersdelikt, sondern Ordnungswidrigkeiten, mitunter sogar Straftaten, die entsprechend geahndet werden. Das kann von einfachen Geldbußen über Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg („Verkehrssünderkartei") bis hin zu Fahrverboten, Führerscheinentzug oder gar Gefängnisstrafen reichen.

Der Bußgeldkatalog enthält nur Verkehrsordnungswidrigkeiten, für Straftaten ist das Strafgesetzbuch (StGB) zuständig, die Punkte werden in einem separaten Punktekatalog behandelt. Die genannten Geldbußen sind Regelsätze, die zur Anwendung kommen, wenn die Tat keine Besonderheiten aufweist und die Verkehrssicherheit nicht vorsätzlich oder besonders nachhaltig beeinträchtigt wurde. Entsprechend werden die Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, aber auch im Wiederholungsfall erhöht. Auch gegen Fußgänger und Radfahrer können Bußgelder verhängt werden, wenn sie als Verkehrsteilnehmer gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen.

Kleinere Vergehen werden mit einem so genannten Verwarnungsgeld belegt, das bis zu 35 Euro beträgt. Ab 40 Euro Bußgeld wird der Verstoß in der Verkehrssünderkartei eingetragen und es gibt bis zu vier Punkte. Verkehrsstraftaten werden mit Geldbußen ab 750 Euro und mindestens fünf Punkten sowie Fahrverboten oder gar Führerscheinentzug geahndet. Bleibt man zwei Jahre nach Eintragung der Punkte ohne weitere Einträge, werden die Punkte gelöscht, ansonsten erst nach fünf Jahren.

Das Wichtigste in Kürze

Geldbuße
(in Euro)

Punkte

Fahr-
verbot*1

Mit dem Pkw zu schnell gefahren (innerorts)
bis 10 km/h
11 – 15 km/h
16 – 20 km/h
21 – 25 km/h
26 – 30 km/h
31 – 40 km/h
41 – 50 km/h
51 – 60 km/h
61 – 70 km/h
über 70 km/h


15
25
35
50
60
100
125
175
300
425





1
3
3
4
4
4
4







1
1
2
3
3

Mit dem Pkw zu schnell gefahren (außerorts)
bis 10 km/h
11 – 15 km/h
16 – 20 km/h
21 – 25 km/h
26 – 30 km/h
31 – 40 km/h
41 – 50 km/h
51 – 60 km/h
61 – 70 km/h
über 70 km/h


10
20
30
40
50
75
100
150
275
375





1
3
3
3
4
4
4








1
1
2
3

Zu dicht aufgefahren bei mehr als 80 km/h
Abstand in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeugen betrug
- weniger als 5/10 des halben Tachometerwerts
- weniger als 4/10
- weniger als 3/10
- weniger als 2/10
- weniger als 1/10




40
60
100
150
200




1
2
3
4
4






1*2
2*2
3*2

Zu dicht aufgefahren bei mehr als 130 km/h
Abstand in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeugen betrug
- weniger als 5/10 des halben Tachometerwerts
- weniger als 4/10
- weniger als 3/10
- weniger als 2/10
- weniger als 1/10




60
100
150
200
250




2
3
4
4
4






1
2
3

Bei Rot über die Ampel
- dabei andere nicht gefährdet
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
- Rotphase länger als 1 Sekunde, dabei andere nicht gefährdet
- Rotphase länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung oder Sachbeschädigung


50
125
125

200


3
4
4

4



1
1

1

Verbotswidrig überholt
- außerorts rechts überholt
- bei Unübersichtlichkeit und Überholverbot mit Gefährdung


50
125


3
4



1

Auf Autobahnen verbotswidrig
- geparkt
- beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet
- gewendet, rückwärts gefahren


40
50
150


2
3
4




1

Verbotswidrig geparkt oder gehalten
Verbotswidrig geparkt mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen

15 – 35
40


1

 

Vorfahrt nicht beachtet
Vorfahrt nicht beachtet und Vorfahrtsberechtigten behindert
Vorfahrt nicht beachtet und Vorfahrtsberechtigten gefährdet

10
25

50


3

 

Handy verbotswidrig vom Kfz-Führer benutzt

40

1

 

Personensicherung
- Sicherheitsgurt nicht angelegt
- Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert
- mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig gesichert
- Kind gar nicht gesichert
- mehrere Kinder gar nicht gesichert


30
30
35
40
50





1
1

 

In der Umweltzone ohne Feinstaub-Plakette gefahren

40

1

 

AU-Überschreitung (Abgasuntersuchung)
Frist überschritten um 2 – 8 Monate bzw. mehr als 8 Monate
HU-Überschreitung (Hauptuntersuchung)
Termin überschritten um 2 – 4 Monate
Termin überschritten um 4 – 8 Monate bzw. über 8 Monate


15 / 40


15

25 / 40


- / 1
.

 

- / 1

 

Fahrerflucht
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Straftat)

Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Gefängnis

 

7

 

Unter Drogen oder Alkohol gefahren

Ab 0,3 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen oder Fahrfehlern, Straftat)

Geldstrafe

7

Führerscheinentzug zw. 6 Monate und fünf Jahre

Ab 0,5 Promille (relative Fahruntüchtigkeit, Ordnungswidrigkeit, bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen Straftat, Rechtsfolgen siehe oben)

ab 250 bis 750*3, bei Straftat wie bei 0,3 Promille

4,
Straftat 7

1 bis 3*3 Monate, bei einer Straftat wie bei 0,3 Promille

Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat)

Geldstrafe, Gefängnisstrafe

7

Führerscheinentzug zw. 3 Monate und fünf Jahre

Ab 1,6 Promille

s. o.

s. o.

s. o., es wird aber zur Wiedererlangung des Führerscheins eine MPU angeordnet

*1) in Monaten *2) Die genannten Fahrverbote gibt es erst ab Geschwindigkeiten von 100 km/h. *3) im Wiederholungsfall

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© 2008 Petra Grünendahl

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