Der Bußgeldkatalog
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Verstöße gegen die Verkehrsregeln sind kein Kavaliersdelikt, sondern
Ordnungswidrigkeiten, mitunter sogar Straftaten, die entsprechend geahndet
werden. Das kann von einfachen Geldbußen über Punkte im
Verkehrszentralregister in Flensburg („Verkehrssünderkartei") bis
hin zu Fahrverboten, Führerscheinentzug oder gar Gefängnisstrafen
reichen.
Der Bußgeldkatalog enthält nur Verkehrsordnungswidrigkeiten, für
Straftaten ist das Strafgesetzbuch (StGB) zuständig, die Punkte werden in
einem separaten Punktekatalog behandelt. Die genannten Geldbußen sind
Regelsätze, die zur Anwendung kommen, wenn die Tat keine Besonderheiten
aufweist und die Verkehrssicherheit nicht vorsätzlich oder besonders
nachhaltig beeinträchtigt wurde. Entsprechend werden die Regelsätze bei
Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, aber auch im
Wiederholungsfall erhöht. Auch gegen Fußgänger und Radfahrer können
Bußgelder verhängt werden, wenn sie als Verkehrsteilnehmer gegen die
gesetzlichen Regelungen verstoßen.
Kleinere Vergehen werden mit einem so genannten
Verwarnungsgeld belegt, das bis zu 35 Euro beträgt. Ab 40 Euro Bußgeld
wird der Verstoß in der Verkehrssünderkartei eingetragen und es gibt bis
zu vier Punkte. Verkehrsstraftaten werden mit Geldbußen ab 750 Euro und
mindestens fünf Punkten sowie Fahrverboten oder gar Führerscheinentzug
geahndet. Bleibt man zwei Jahre nach Eintragung der Punkte ohne weitere
Einträge, werden die Punkte gelöscht, ansonsten erst nach fünf Jahren.
|
Das Wichtigste in Kürze |
Geldbuße
(in Euro) |
Punkte |
Fahr-
verbot*1 |
|
Mit dem Pkw zu schnell gefahren (innerorts)
bis 10 km/h
11 – 15 km/h
16 – 20 km/h
21 – 25 km/h
26 – 30 km/h
31 – 40 km/h
41 – 50 km/h
51 – 60 km/h
61 – 70 km/h
über 70 km/h
|
15
25
35
50
60
100
125
175
300
425
|
1
3
3
4
4
4
4
|
1
1
2
3
3
|
|
Mit dem Pkw zu schnell gefahren (außerorts)
bis 10 km/h
11 – 15 km/h
16 – 20 km/h
21 – 25 km/h
26 – 30 km/h
31 – 40 km/h
41 – 50 km/h
51 – 60 km/h
61 – 70 km/h
über 70 km/h
|
10
20
30
40
50
75
100
150
275
375
|
1
3
3
3
4
4
4
|
1
1
2
3
|
|
Zu dicht aufgefahren bei mehr als 80 km/h
Abstand in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeugen
betrug
- weniger als 5/10 des halben Tachometerwerts
- weniger als 4/10
- weniger als 3/10
- weniger als 2/10
- weniger als 1/10
|
40
60
100
150
200
|
1
2
3
4
4
|
1*2
2*2
3*2
|
|
Zu dicht aufgefahren bei mehr als 130 km/h
Abstand in Metern zum vorausfahrenden Fahrzeugen
betrug
- weniger als 5/10 des halben Tachometerwerts
- weniger als 4/10
- weniger als 3/10
- weniger als 2/10
- weniger als 1/10
|
60
100
150
200
250
|
2
3
4
4
4
|
1
2
3
|
|
Bei Rot über die Ampel
- dabei andere nicht gefährdet
- mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
- Rotphase länger als 1 Sekunde, dabei andere
nicht gefährdet
- Rotphase länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung
oder Sachbeschädigung
|
50
125
125
200
|
3
4
4
4 |
1
1
1 |
|
Verbotswidrig überholt
- außerorts rechts überholt
- bei Unübersichtlichkeit und Überholverbot mit
Gefährdung
|
50
125
|
3
4
|
1
|
|
Auf Autobahnen verbotswidrig
- geparkt
- beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet
- gewendet, rückwärts gefahren
|
40
50
150
|
2
3
4
|
1
|
|
Verbotswidrig geparkt oder gehalten
Verbotswidrig geparkt mit Behinderung von
Rettungsfahrzeugen
|
15 – 35
40
|
1
|
|
|
Vorfahrt nicht beachtet
Vorfahrt nicht beachtet und Vorfahrtsberechtigten
behindert
Vorfahrt nicht beachtet und Vorfahrtsberechtigten
gefährdet
|
10
25
50 |
3 |
|
|
Handy verbotswidrig vom Kfz-Führer benutzt |
40 |
1 |
|
|
Personensicherung
- Sicherheitsgurt nicht angelegt
- Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert
- mehrere Kinder nicht vorschriftsmäßig
gesichert
- Kind gar nicht gesichert
- mehrere Kinder gar nicht gesichert
|
30
30
35
40
50
|
1
1
|
|
|
In der Umweltzone ohne Feinstaub-Plakette
gefahren |
40 |
1 |
|
|
AU-Überschreitung (Abgasuntersuchung)
Frist überschritten um 2 – 8 Monate bzw. mehr
als 8 Monate
HU-Überschreitung (Hauptuntersuchung)
Termin überschritten um 2
– 4 Monate
Termin überschritten um 4 – 8 Monate bzw.
über 8 Monate
|
15 / 40
15
25 / 40 |
- / 1
.
- / 1 |
|
|
Fahrerflucht
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Straftat)
|
Geldstrafe oder bis zu 3 Jahre Gefängnis |
7 |
|
Unter Drogen oder Alkohol gefahren
|
Ab 0,3 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit bei alkoholtypischen
Ausfallerscheinungen oder Fahrfehlern, Straftat) |
Geldstrafe |
7 |
Führerscheinentzug zw. 6 Monate und fünf Jahre |
|
Ab 0,5 Promille (relative Fahruntüchtigkeit, Ordnungswidrigkeit,
bei alkoholtypischen Ausfallerscheinungen Straftat, Rechtsfolgen
siehe oben) |
ab 250 bis 750*3, bei Straftat wie bei 0,3 Promille |
4,
Straftat 7
|
1 bis 3*3 Monate, bei einer Straftat wie bei 0,3
Promille |
|
Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit, Straftat) |
Geldstrafe, Gefängnisstrafe |
7 |
Führerscheinentzug zw. 3 Monate und fünf Jahre |
|
Ab 1,6 Promille |
s. o. |
s. o. |
s. o., es wird aber zur Wiedererlangung des Führerscheins eine
MPU angeordnet |
*1) in Monaten *2) Die genannten
Fahrverbote gibt es erst ab Geschwindigkeiten von 100 km/h. *3) im Wiederholungsfall
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© 2008 Petra Grünendahl
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