News

- Neuigkeiten aus dem Bereich Automobil, Technik und Unfallforschung -

Hier geht es zu frühren Berichten:
das News-Archiv 2008, das News-Archiv 2009
und das News-Archiv 2010.

 


4x4 und SUV in der kalten Jahreszeit

Wie wintertauglich sind sie mit Standardbereifung?



In einer eMail, die mich letztens mit einer Nachfrage zur Notwendigkeit von Winterreifen erreichte, war zu lesen: "da man ja mit Allrad über jeden Zweifel erhaben ist." Meine Antwort: „Allrad reduziert Bremswege ungemein, vor allem auf Schnee! Warum wollen Sie dann eigentlich nicht gleich Sommerreifen über das ganze Jahr (statt Ganzjahresreifen) fahren?“ ;-) Ich hoffe, die Ironie ist angekommen! Mehr ...

© Petra Grünendahl, November 2011, Fotos: Continental

 


Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) testet für EuroNCAP

Wie sicher sind Elektroautos?



Elektromobilität ist zur Zeit in aller Munde. Viele Leute sehen sie als Heilsbringer für die Zukunft angesichts der Endlichkeit fossiler Energieträger. Andere sind eher skeptisch – und das aus mehreren guten Gründen (zu teuer, zu geringe Reichweite etc.). Zum ersten Mal war 2011 ein reines Elektroauto unter den bewerteten Fahrzeugen im EuroNCAP. Es wurde mit vier Sternen bewertet.

Über Chancen und mögliche Risiken der Elektromobilität ebenso wie über die aktuellen Ergebnisse des EuroNCAP und ihre Bedeutung haben wir uns bei der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) in Bergisch Gladbach informiert. Die BASt vertritt das Bundesverkehrsministerium im EuroNCAP-Konsortium. Zwölf Mitglieder gehören dem Konsortium an, davon mit der BASt und dem ADAC zwei deutsche. Mehr ...

© Petra Grünendahl, April 2011, Fotos: pet (1), EuroNCAP (2)

 
NEUER KOMMENTAR

Strengere Sicherheitsauflagen nach der Loveparade-Katastrophe

Aufgespießt: Sinn und Unsinn einer Verordnung

Mehr finden Sie hier: Neu im Kommentar ... 

© Petra Grünendahl, Februar 2011

 


Dummer Jungenstreich – noch einmal gut ausgegangen

"Sternenkrieger" gefährdete Autofahrer


Mitarbeiter des Duisburger Ordnungsamtes ertappten einen 12-Jährigen dabei, wie er von einer Brücke herab versuchte, Autofahrer auf der Stadtautobahn A59 mit einem Laserpointer zu blenden. Glücklicherweise ist nichts passiert, denn ein geblendeter Autofahrer gefährdet ungewollt sich und andere Verkehrsteilnehmer.

Der junge Mann fiel aus allen Wolken, als ihn Polizeibeamte auf der Citywache, der gemeinsamen Dienststelle von Polizei und Ordnungsamt in der Duisburger Innenstadt, über die möglichen Folgen seines Handelns aufgeklärten. Ähnlich sprachlos waren die Eltern, als eine Polizeistreife den Junior nach Hause brachte.

Eltern sollten grundsätzlich mit dem Nachwuchs über die Gefahren beim falschen Umgang mit Laserpointern sprechen. Laserpointer sind kein Spielzeug und gehören nicht in Kinderhände! Nur eine sachgemäße Handhabung verhindert, dass Menschen damit geschädigt werden. Der Laserstrahl darf nicht absichtlich auf Personen gerichtet werden. Auch wenn Laserpointer eine deutlich schwächere Lichtleistung haben als Laserwaffen in Science-Fiction-Filmen, die Jugendliche gerne als Vorbild nehmen, so kann der Lichtstrahl doch leicht zu Augenschäden führen, die langfristig die Sehfähigkeit des Betroffenen beeinträchtigen. Bei der Handhabung von Laserpointern ist also immer Vorsicht angebracht.

Böse Folgen ...

Kinder sind zwar erst ab dem 14. Geburtstag strafmündig, aber sie sind ab dem 7. Lebensjahr deliktfähig und können damit für entstandene Schäden haftbar gemacht werden. Mit der Strafmündigkeit droht außerdem eine Strafanzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr, die mit einer empfindlichen Strafe geahndet werden kann. Und besonders glücklich macht sich niemand, der Tote und/oder Verletzte auf dem Gewissen hat!

Böse Folgen ... können richtig teuer werden

© Petra Grünendahl, Februar 2011, Fotos: Feuerwehr Ratingen

 


Mit hohem Schadenfreiheitsrabatt auf 30 Prozent, aber:

Versicherer kassieren mit "Seniorenzuschlag" ab


„Das ist ja wohl eine Unverschämtheit“, entrüstet sich Rosi H. Die Versicherungsprämien in ihrer Kraftfahrtversicherung steigen drastisch an. Ihr Auto ist nigelnagelneu (Baujahr 2010), sie fährt im nächsten Jahr in der Schadenfreiheitsklasse SF 13 (Beitragssatz 40 Prozent) – und doch steigen ihre Beiträge in einem Maß, das auch mit einem erhöhten Gesamtschadenaufkommen im letzten Jahr nicht zu rechtfertigen ist.

Rosi H. ist zu Recht mehr als entrüstet, denn der Versicherer setzt – wie alle Versicherer übrigens – in den Kraftfahrtversicherungen die Versicherungsbeiträge für ältere Autofahrer deutlich höher an: „Seniorenzuschlag“ heißt das in der Branche. Die Versicherten ahnen nichts, einen Vergleich haben sie nicht. Und die Versicherer machen es ALLE nicht transparent. Eingerechnet wird der „Seniorenzuschlag“ in die Prämien, die Versicherte über 70 Jahre (bei manchen Versicherern sogar schon ab 65 Jahre) zu zahlen haben. Der Versicherte merkt nichts davon. 

Die Tochter von Rosi H. hat mal ausgerechnet, was sie für „Mamas Auto“ bezahlen würde. Sie ist 28 Jahre jünger, hat 27 Jahre kürzer den Führerschein, besitzt kein Wohneigentum – und würde bei SF 12 (und damit ebenfalls 40 Prozent Beitragssatz) in einer Beispielrechnung 132 Euro weniger bezahlen für Kraftfahrt-Haftpflicht und Vollkasko.

Noch in den 80er und 90er Jahren des letzten Jahrtausends war bei SF 13 und 40 Prozent das Maximum an Schadenfreiheitsrabatt erreicht. Nachdem die Versicherer vor ein paar Jahren die Schadenfreiheitsklassen auf 25 und Schadenfreiheitsrabatte bis 30 oder gar 25 Prozent erweitert hatten, wird nur heimlich still und leise bei den Senioren abkassiert. Man gaukelt den Versicherten vor, dass es immer günstiger wird, aber heimlich still und leise wird abkassiert. So viel zur Transparenz der Versicherer ... Transparenz und Offenheit? Information der Versicherten? – Diese Politik der Versicherer steht so ganz im Gegensatz zu einer zur Zeit aktuellen Werbung: Transparenz und Versicherung – zwei fremde Welten treffen sich!

© Petra Grünendahl, Dezember 2010