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Verstöße gegen die Verkehrsregeln sind kein Kavaliersdelikt, sondern Ordnungswidrigkeiten, mitunter sogar Straftaten, die entsprechend geahndet werden. Das kann von einfachen Geldbußen über Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg („Verkehrssünderkartei“) bis hin zu Fahrverboten, Führerscheinentzug oder gar Gefängnisstrafen reichen.

Der Bußgeldkatalog enthält nur Verkehrsordnungswidrigkeiten, für Straftaten ist das Strafgesetzbuch (StGB) zuständig, die Punkte werden in einem separaten Punktekatalog behandelt. Die genannten Geldbußen sind Regelsätze, die zur Anwendung kommen, wenn die Tat keine Besonderheiten aufweist und die Verkehrssicherheit nicht vorsätzlich oder besonders nachhaltig beeinträchtigt wurde. Entsprechend werden die Regelsätze bei Hinzutreten einer Gefährdung oder Sachbeschädigung, aber auch im Wiederholungsfall erhöht. Auch gegen Fußgänger und Radfahrer können Bußgelder verhängt werden, wenn sie als Verkehrsteilnehmer gegen die gesetzlichen Regelungen verstoßen.

Kleinere Vergehen werden mit einem so genannten Verwarnungsgeld belegt, das bis zu 35 Euro beträgt. Ab 40 Euro Bußgeld wird der Verstoß in der Verkehrssünderkartei eingetragen und es gibt bis zu vier Punkte. Verkehrsstraftaten werden mit Geldbußen ab 750 Euro und mindestens fünf Punkten sowie Fahrverboten oder gar Führerscheinentzug geahndet. Bleibt man zwei Jahre nach Eintragung der Punkte ohne weitere Einträge, werden die Punkte gelöscht, ansonsten erst nach fünf Jahren.

Das Wichigste in Kürze:


© 2008 Petra Grünendahl