Was tun bei Panne oder Unfall im Ausland?

  <p><img src="https://vg02.met.vgwort.de/na/aa1820eb4ee3ea9fcc45dbed58ef24" width="1" height="1" alt="">Schlimm genug, wenn man in Deutschland mit einer
  Panne oder nach einem Unfall liegen bleibt. Aber im Ausland ist man da
  noch ein bisschen hilfloser ...</p>
  <p class="MsoNormal">EU-weit gibt es aber unter der bekannten Notrufnummer
  112 schnelle Hilfe. Diese Nummer kann auch von einem Handy ohne Guthaben
  oder SIM-Karte kostenfrei angerufen werden (einzige Ausnahme ist
  Bulgarien, dort ist es die 150), man erreicht dann die örtliche Polizei
  oder den Rettungsdienst.</p>

  <p>Ansonsten heißt es bei Panne oder Unfall: einen kühlen
  Kopf bewahren, die in vielen Ländern vorgeschriebene Sicherheitsweste
  anlegen und die Insassen in Sicherheit bringen. Dann sollte man – wie
  auch in Deutschland – die Unfallstelle absichern oder das Fahrzeug
  abseits des fließenden Verkehrs abstellen. <a href="https://www.unfall-magazin.de/magazin/was-tun-im-falle-eines-unfalls/">Mehr ...</a></p>

  <p>Bei einem Unfall in Deutschland ist es ratsam – und
  im Ausland zuweilen sogar Pflicht – die Polizei zu rufen, damit diese
  den Unfall richtig aufnimmt. Für die eigene Unfallmeldung bei der
  Versicherung sind möglichst genaue Angaben zu Unfallhergang und
  beteiligten Fahrzeugen erforderlich. Hier hilft der <a href="https://www.unfall-magazin.de/wp-content/uploads/2008/07/unfallbericht.pdf">Europäische Unfallbericht</a> 
  sowie Fotos, die man vor Ort von Bremsspuren
  oder Splittern auf der Fahrbahn gemacht hat.</p>

  <p>Der Unfallbericht ist eine objektive Darstellung des
  Geschehens, aber kein Schuldanerkenntis. Man sollte sich aber hüten,
  irgend etwas zu unterschreiben. Die eigenen Versicherungsdaten sind auf
  der Grünen Versicherungskarte enthalten, die der eigene
  Kfz-Haftpflichtversicherer kostenlos ausstellt. Es lohnt sich allein
  deswegen, diese Karte bei sich zu führen, auch wenn sie nicht mehr überall
  vorgeschrieben ist. Die Polizei vor Ort verlangt sie bei der
  Unfallaufnahmen schon mal zu sehen, und sie erleichtert die
  Schadenabwicklung.</p>

Sinnvoll ist auch, vor der Auslandsreise bei einem Automobilclub oder der Autoversicherung einen Auslandsreise-Schutzbrief abzuschließen: Pannen- und Abschlepphilfe, Ersatzteilversand, Hotel- und Mietwagenkosten sind beispielsweise darüber gedeckt. Außerdem geben viele Kfz-Werkstätten bei der Jahresinspektion eine mehr oder weniger europaweit geltende Mobilitätsgarantie mit auf den Weg, die im Pannenfall für Hilfen wie Ersatzfahrzeug oder Übernachtung aufkommt. Die entsprechenden Hotline-Nummern gehören selbstverständlich auch ins Reisegepäck.

© Juli 2008, Petra Grünendahl

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