Bei Rot über die Ampel oder betrunken am Lenker: Auch Fußgängern und Fahrradfahrern drohen dafür Geldbußen – und Punkte in Flensburg. Doch jedem dritten Deutschen ist das nicht bekannt, auch vielen Autofahrern nicht. Dies zeigt eine repräsentative Umfrage des Kfz-Direktversicherers R+V24. „Wer zum Beispiel stark alkoholisiert als Radfahrer andere gefährdet, kann Punkte im Verkehrszentralregister kassieren“, sagt Andreas Tepe von R+V24. Dies ändert sich auch nicht durch die neue Punktereform, die ab 1. Mai 2014 in Kraft tritt.
33 Prozent der Autofahrer wissen nicht, dass sie auch ohne ihr Fahrzeug Punkte in Flensburg riskieren. Ein gewagter Irrglaube: „Wer mit 1,6 Promille oder mehr auf dem Fahrrad angehalten wird, begeht eine Straftat und muss mit einer Anzeige sowie hohen Geldstrafen rechnen“, so Andreas Tepe von R+V24. „Unter Umständen droht sogar eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Fällt der Verkehrssünder durch, verliert er den Führerschein ganz.“ Statt vorher sieben gibt es für stark alkoholisiertes Fahren ab Mai zwei bis drei Punkte. Aber: Bei acht Punkten ist die Fahrerlaubnis weg. Geldstrafen drohen bereits ab 0,3 Promille.
Bundesbürger, die keinen Führerschein besitzen, sind sich noch seltener des Risikos bewusst: 42 Prozent glauben, dass sie auf dem Rad keine Punkte befürchten müssen. Doch Vorsicht: Wer im Nachhinein noch seinen Führerschein machen möchte, muss die gesammelten Punkte erst abbauen. Bisher verhindert jeder neue Verstoß eine Tilgung. In Zukunft verjähren Punkte aber unabhängig voneinander. Die Frist hängt von der Schwere des Vergehens ab.
– Presseinformation der R+V24 Versicherung –
Foto: Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V.