TÜV Rheinland: Gefährliches Streulicht / Beschädigte Scheibe unverzüglich austauschen / Keine Reparatur bei Steinschlag im Fernsichtbereich
Auch die Windschutzscheiben von Autos kommen in die Jahre. Der ständige „Beschuss“ von Staubpartikeln schädigt im Laufe der Zeit die Oberfläche. „Ist die Scheibe von unzähligen winzigen Kratzern übersät, bildet sich bei tief stehender Sonne oder abends im Fahrlicht des Gegenverkehrs gefährliches Streulicht. Diese Reflexionen können den Fahrer blenden und seine Sicht erheblich einschränken“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Dann bleibt im Sinne der Verkehrssicherheit wie bei anderen Verschleißteilen nur ein Austausch der Scheibe übrig.
Reparatur nicht immer möglich
Bei größeren Steinschlagschäden ist häufig eine kostengünstige Reparatur mit einem speziellen Harz möglich. Doch auch hier gibt es einige Einschränkungen: Die beschädigte Stelle darf eine bestimmte Größe nicht überschreiten und nicht im sogenannten Fernsichtbereich des Fahrers liegen. Dieser ist 29 Zentimeter breit und liegt mittig über dem Lenkrad. Oben und unten wird die Zone begrenzt durch das Wischfeld der Scheibenwischer. „Hier ist auf keinen Fall eine Reparatur möglich, es bleibt nur der Austausch der kompletten Scheibe“, betont TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander. Außerdem wird immer eine neue Scheibe fällig, wenn ein Riss größer als fünf Zentimeter ist oder – egal wie lang – bis an den Scheibenrand ragt. Übrigens: Eine derart defekte Windschutzscheibe gilt bei der Hauptuntersuchung als erheblicher Mangel und es gibt keine Plakette.
Check in der Fachwerkstatt
„Bei Schäden ohne Rissbildung außerhalb des Fernsichtbereichs sollte der Autofahrer in einer Fachwerkstatt umgehend checken lassen, ob eine Reparatur möglich ist oder die Scheibe komplett ersetzt werden muss. Generell gilt: Beschädigungen an der Windschutzscheibe unverzüglich beheben lassen“, unterstreicht Hans-Ulrich Sander.
– Pressemeldung vom TÜV Rheinland –