ARCD: Urlaubsgepäck perfekt verstaut

  • Schweres im Kofferraum nach unten in die Mitte packen
  • Bei der Dachbox auf die zulässige Dachlast achten
  • Fahrradträger: Pedelecs wiegen mehr als herkömmliche Fahrräder

Foto: ARCD
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Während der Urlaubszeit sind Autos, die Packeseln gleichen und in denen die Sicht des Fahrers stark eingeschränkt ist, keine Seltenheit auf den Straßen. Dabei kann eine solche Beladung sehr schnell zu einer großen Gefahr für die Insassen werden. Wie man es richtig macht, erklärt der ARCD.

In Paragraph 22 der Straßenverkehrsordnung ist die Ladungssicherung vorgeschrieben – demnach muss man Gepäck so sichern, dass die Ladung „selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen“ kann. Was bedeutet das konkret in den einzelnen Fällen?

Im Kofferraum
Beim Beladen des Kofferraums mit Gegenständen, die man während der Fahrt nicht braucht, gilt: Schweres nach unten, mittig hinter die Rückbank und Leichtes nach oben – und alles möglichst lückenlos verstauen. Das Gewicht verteilt man gleichmäßig, damit das Fahrzeug keine Schlagseite bekommt. Mit Gurten, die man an den im Fahrzeug vorhandenen Verzurrösen befestigt, sichert man das Gepäck zusätzlich. Einen Kombi sollte man nur dann über die Höhe der Rücksitzlehne hinaus beladen, wenn ein am besten ab Werk eingebautes Trenngitter oder -netz angebracht wird. „Die Gurte auf der Rückbank sollte man auch schließen, wenn dort niemand sitzt, denn so muss die Arretierung der Rückbank das Ladungsgewicht nicht allein halten“, rät ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Beim Packen muss man darauf achten, dass die Sicht des Fahrers nach allen Seiten hin frei ist und man das im Fahrzeugschein eingetragene zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs einhält.

Im Innenraum
Lose Gegenstände im Innenraum können sich schnell in gefährliche Geschosse verwandeln. Um das zu verhindern, verstaut man Getränke, Snacks, Handy usw. in den Staufächern, zum Beispiel in den Türseiten oder im Handschuhfach. Auf keinen Fall sollte man etwas ungesichert auf die Kofferraumablage legen.

Zwar gilt ab 1. Juli 2014 in Deutschland nur eine Mitführ- und keine Tragepflicht, doch sollte man Warnwesten immer griffbereit im Innenraum des Fahrzeugs haben, um sie im Notfall vor dem Aussteigen noch im Fahrzeug anziehen zu können. Der beste Platz dafür ist in den Seitenfächern.

Auf dem Dach
Reicht der Platz im Fahrzeug nicht aus, um das Urlaubsgepäck unterzubringen, bietet eine Dachbox weiteren Stauraum – allerdings nur für leichte und sperrige Gegenstände. Beim Beladen darf man zwei Werte keinesfalls überschreiten: die vom Fahrzeughersteller angegebene zulässige Dachlast, die häufig schon bei 55 bis 75 Kilogramm erreicht ist (siehe Bedienungsanleitung des Fahrzeugs), und die erlaubte Beladung der Box. In dieser verteilt man alles gleichmäßig, damit nichts verrutscht, und zurrt das Gepäck mit den vorgesehenen Halterungen und Gurten fest.

Auf der Anhängerkupplung
Viele wollen während der Reise auch auf das eigene Fahrrad nicht verzichten. „Für den Transport empfehle ich Träger für die Anhängerkupplung, denn sie geben ein besseres Fahrgefühl als Dachträger“, sagt Harrer. In diesem Fall benötigt man ein zweites Nummernschild, in Italien und Spanien zusätzlich eine 50 x 50 cm große Warntafel am Heck. Auch hier muss man beim Beladen zwei Werte beachten: die zulässige Last des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung. Pedelecs sind übrigens schwerer als herkömmliche Fahrräder. Deshalb muss man unbedingt einen dem Gewicht entsprechenden Träger wählen.

Und dann?
Bevor es losgeht, erhöht man den Reifendruck entsprechend der Angabe im Tankdeckel und passt die Scheinwerfereinstellung an – falls das nicht automatisch geht, – um den Gegenverkehr nicht zu blenden. Bei einer Probefahrt kann man sich an das veränderte Fahrverhalten und den verlängerten Bremsweg gewöhnen. So ist man bestens gerüstet für die Fahrt in den Urlaub.

– Presseinformation und Foto vom ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. –