Vorsicht mit Alkohol am Lenker

adac_logo_Wer in Deutschland alkoholisiert Fahrrad fährt, begeht ab 1,6 Promille – oder wenn der Radfahrer seine Fahrweise offensichtlich nicht mehr kontrollieren kann – eine Straftat. Dafür gibt es zwei Punkte und eine Geldstrafe von etwa einem Monatsnettogehalt. Zusätzlich wird ab 1,6 Promille eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Wer diese nicht besteht, verliert auch seine Fahrerlaubnis.

Auch im Urlaub sollten sich Radfahrer über die Promillegrenzen im Reiseland informieren. Nach Informationen des ADAC drohen unter Umständen erhebliche Bußgelder. In Italien, Frankreich, Kroatien, der Schweiz oder den Niederlanden sind am Lenker 0,5 Promille erlaubt, die Bußgelder variieren zwischen 65 Euro (Kroatien) und 500 Euro(Italien). Österreich hat mit 0,8 Promille die höchste Toleranzschwelle. Wer mit einem höheren Alkoholwert erwischt wird, muss dort mit Geldstrafen ab 800 Euro rechnen. In Tschechien liegt die Grenze bei 0,0 Promille – Urlauber sollten das Rad nach Alkoholgenuss daher stehen lassen. Wer sich nicht daran hält, wird mit einem Bußgeld ab 100 Euro belangt.

Besonders vorsichtig sollten Urlauber in Ländern sein, in denen es keine Promillegrenze gibt (zum Beispiel in Großbritannien, Irland, Dänemark, Finnland, Norwegen, Schweden). Hier ist Fahrradfahren verboten, wenn der Radfahrer alkoholbedingt nicht mehr in der Lage ist, das Rad sicher zu fahren. Bei einer Kontrolle oder auffälligem Fahrverhalten können Bußgelder bis zu 2 000 Euro (Irland) verhängt werden.

– Presseinformation des ADAC –