Reißverschlussverfahren: Immer bis zum Spurende fahren

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  • TÜV Rheinland: Auf Hinweisschilder achten
  • Zu frühes Einfädeln kann Stau verursachen

Wie ein Reißverschluss funktioniert, weiß jedes Kind. „Doch für viele Autofahrer ist das Reißverschlussverfahren offenbar noch immer ein Buch mit sieben Siegeln. Oft ist zu beobachten, dass Verkehrsteilnehmer bereits weit vor der Engstelle auf die weiterführende Spur wechseln“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland. Laut Straßenverkehrsordnung unterliegen Straßen mit mehreren Fahrstreifen in eine Richtung besonderen Regeln, die den reibungslosen Verkehrsfluss garantieren sollen. Endet beispielsweise ein Fahrstreifen oder ist die Weiterfahrt dort nicht möglich, greift das so genannte Reißverschlussverfahren. Die an der Weiterfahrt gehinderten Fahrzeuge dürfen auf den freien Fahrstreifen wechseln. Dazu fahren sie bis unmittelbar vor die Verengung und ordnen sich im Wechsel mit den Fahrzeugen auf dem freien Fahrstreifen ein. Die Fahrzeuge auf dem benachbarten Fahrstreifen müssen diesen Wechsel ermöglichen.

Verkehrsraum optimal nutzen
„Nur so lässt sich der Verkehrsraum vor dem Engpass optimal nutzen“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann und ergänzt: „Das hat nichts mit Vorbeimogeln zu tun. Denn wer sich schon mehrere hundert Meter vor dem Ende des Fahrstreifens einfädelt, verschenkt viel Platz und kann sogar, je nach Verkehrsaufkommen, einen Stau verlängern oder verursachen.“ Häufig weisen deshalb Schilder mit der Aufschrift wie „Reißverschluss erst in 200 Metern“ darauf hin, dass der Fahrbahnwechsel auch erst dann erfolgen sollte.

Auf Autobahnauffahrten immer Vorfahrt beachten
Doch Vorsicht: Das Reißverschlussverfahren gilt nur beim Wegfall einer Fahrspur – nicht jedoch auf den Beschleunigungsstreifen von Autobahnen. Wer hier auffährt, ist stets wartepflichtig und muss unbedingt die Vorfahrt gewähren. „Falls notwendig, muss der Kraftfahrer sogar anhalten und den fließenden Verkehr passieren lassen, um anschließend vorsichtig, aber zügig auf die Schnellstraße zu gelangen“, erklärt TÜV Rheinland-Experte Hans-Ulrich Sander.

– Presseinformation des TÜV Rheinland –