- Flipflops sind am Steuer gestattet
- Aber: Vollkaskoversicherung kann Leistung einschränken
- Mit festen Schuhen können Fahrer besser reagieren
Zu Sommer und Sonne gehören offene Schuhe und Flipflops. Doch wie sieht das am Steuer aus? Der ARCD klärt auf, ob die bunten Gummilatschen und Schlappen erlaubt sind.
Die Unsicherheit ist bei vielen groß, wenn es um die Frage geht, ob man mit Flipflops, Schlappen oder barfuß Auto fahren darf. Grundsätzlich wird das nicht mit Bußgeld sanktioniert und ist auch durch keine Vorschrift des Straßenverkehrsrechts verboten. Dass in der Straßenverkehrsordnung nicht vorgeschrieben ist, was man während des Autofahrens an den Füßen tragen muss, bestätigte das Oberlandesgericht Bamberg, als es 2006 ein Urteil gegen einen Lkw-Fahrer aufhob. Er sollte eine Strafe in Höhe von 50 Euro zahlen, weil er am Steuer nur Socken und keine Schuhe trug (Az: 2 Ss OWi 577/06).
Auch die Haftpflichtversicherung zahlt i. d. R. für Unfälle, die von Fahrern mit Flipflops verursacht wurden. Die Vollkaskoversicherung kann dagegen bei einem Unfall für den Schaden am eigenen Fahrzeug die Leistung einschränken oder verweigern, wenn dieser auf das Schuhwerk zurückzuführen ist.
Der ARCD empfiehlt, beim Fahren dennoch immer gut sitzende Schuhe zu tragen. „Nur damit ist man auch für spontane Bremsmanöver gerüstet“, sagt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer.
– Presseinformation und Foto vom ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. –