Kfz-Versicherer kündigt Wundercar-Fahrer fristlos die Police

taxi-times-logo„Privatfahrer“ als gewerblichen Nutzer eingestuft

Sogenannte „Privatfahrer“, die für einen App-Anbieter unterwegs sind, können von ihrer KFZ-Haftpflicht fristlos gekündigt werden. Über einen entsprechenden aktuellen Vorgang berichtet das Branchenmagazin Taxi Times in seiner kommenden Ausgabe (EVT: 15. August). Die Vorgehensweise des Versicherers stellt zugleich das Konzept der App-Anbieter wie Uber oder Wundercar in Frage. Sie vermitteln private Autobesitzer als „Taxi-Ersatz“. Wer sich jedoch als privates „Taxi“ betätigt, dem droht der Verlust des Versicherungsschutzes, so das Beispiel aus der Hansestadt Hamburg.

Der betroffene Autobesitzer hatte die Nutzung seines Wagens als „überwiegend privat“ dargestellt. Zugleich ließ er sich seitens des App-Anbieters Wundercar Fahrgäste vermitteln. Die Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation wollte nun vom Versicherer wissen, wie in solchem Fall die Haftpflichtpolice zu bewerten sei. Die Behörde verwies dabei auf einen aktuellen Vorgang. Es sei für eine 1,7 Kilometer-Distanz ein „Trinkgeld“ von 6 Euro entrichtet worden und es gebe Hinweise auf 74 weitere ähnliche Fahrten, stets durch Wundercar vermittelt.

Die Antwort der Versicherung folgt prompt in Form einer fristlosen Kündigung an den Kunden. Sie begründet ihren Schritt mit der gewerblichen Nutzung des Fahrzeuges: „Da sich aus der geänderten Nutzungsart eine Gefahrenerhöhung ergibt, haben wir von unserem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 24 Versicherungsvertragsgesetz Gebrauch gemacht und den Vertrag […] gekündigt“.

„Mit diesem ersten bekannten Fall einer Kündigung ist die seit Monaten in den USA laufende Diskussion über den Versicherungsschutz bei privat versicherten, aber für Taxi-ähnliche Sharing-Fahrten eingesetzte Fahrzeuge nun in Europa angekommen“, berichtet Wim Faber, International Editor bei Taxi Times, über seine Beobachtung aus den US-Staaten, wo bereits um eine rechtliche Beurteilung hinsichtlich der Kfz-Haftung bei einem ‚Sharing‘-Unfall gerungen wird. „In allen Metropolen, in denen Uber, Wundercar oder ähnliche Anbieter Fahrten an Privatfahrer vermitteln, werden die Versicherungsgesellschaften klare Positionen einnehmen müssen. Am besten, bevor es zu einem ersten Unfall kommt“, mahnt Taxi Times Chefredakteur Jürgen Hartmann.

Das Magazin wird in seiner kommenden Ausgabe über die grundsätzliche Haltung der Versicherungsbranche in Sachen „Privatfahrer“, die mit einem privaten PKW für App-Anbieter unterwegs sind, berichten. Die „Taxi Times“ ist ein Informationsmedium im Mobilitätssegment. Im inhaltlichen Fokus stehen der internationale Taximarkt und die Auswirkungen durch die neuen digitalen Formate. Das international gestaltete Magazin erscheint achtmal pro Jahr im gleichnamigen Verlag mit Sitz in München in einer deutschsprachigen und englischen Version.

– Presseinformation der taxi-times Verlags GmbH –