- Alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt
- Fußgänger dürfen Straße in ganzer Breite nutzen
- Kinderspiele überall erlaubt
In verkehrsberuhigten Bereichen, landläufig auch als Spielstraße bezeichnet, sind alle gleich. Hier zählt die gegenseitige Rücksichtnahme von Fußgängern, Radfahrern sowie Auto- und Zweiradfahrern gleichermaßen. Ausgewiesen werden solche Zonen durch ein 60 mal 90 Zentimeter großes, blaues, rechteckiges Verkehrszeichen mit einem weißen stilisierten Erwachsenen, einem Ball spielenden Kind, Auto und Haus. Der Bereich endet nach dem gleichen Schild mit breitem, rotem Querbalken. „Alle, die hier fahren – also auch Radfahrer -, müssen Schrittgeschwindigkeit einhalten. Das sind rund 4 bis 6 km/h“, sagt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland, und fügt hinzu: „Autofahrer lassen ihren Wagen am besten im ersten Gang mit Standgas rollen. Bewegt sich die Tachonadel, ist bereits Tempo 10 erreicht.“
Parken nur auf markierten Flächen erlaubt
Autofahrer dürfen außerhalb der speziell markierten Flächen – etwa durch verschiedenfarbiges Pflaster – nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Fußgänger können die Straße in ihrer gesamten Breite nutzen, Kinderspiele sind überall erlaubt. „Fußgänger dürfen jedoch den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern. Auto- und Radfahrer dürfen Passanten weder gefährden noch behindern, wenn nötig, müssen sie anhalten“, betont der TÜV Rheinland-Fachmann.
Vorfahrt achten bei der Ausfahrt
Darüber hinaus gilt in den verkehrsberuhigten Bereichen zumeist die Vorfahrtsregel rechts vor links. Wer aus diesem Gebiet herausfährt, muss immer die Vorfahrt achten – Indiz dafür ist auch der abgesenkte Bordstein. Generell zählt die Umsicht aller Verkehrsteilnehmer. Kraftfahrer sollten stets in Bremsbereitschaft sein und damit rechnen, dass plötzlich ein spielendes Kind hinter einem parkenden Auto oder Baum hervorspringt.
– Presseinformation des TÜV Rheinland –