Vorsicht an Halloween!

  • Kraftfahrer: Besonders aufmerksam fahren
  • Kinder: Für gute Sichtbarkeit sorgen
  • Erwachsene: Masken bei der Fahrt abnehmen

Halloween wird auch in Deutschland immer beliebter. Wenn sich am 31. Oktober dunkle Gestalten, Vampire und Geister auf den Straßen tummeln, müssen Autofahrer besonders aufmerksam sein. Aber auch feiernde Erwachsene sollten ein paar Tipps beherzigen.

Kinder im Dunkeln. Foto: ARCD.
Kinder im Dunkeln. Foto: ARCD.
Gerade in Wohngebieten sind an Halloween viele Kinder unterwegs, um von Haus zu Haus zu gehen und mit dem Spruch „Süßes oder Saures“ möglichst viele Süßigkeiten zu sammeln. Die typische Zeit dafür sind die frühen Abendstunden. Hier müssen Verkehrsteilnehmer besonders vorausschauend und langsam fahren, denn die oft dunkel gekleideten Kinder sind in der Dämmerung und der früh einsetzenden Dunkelheit schwierig zu erkennen. Man muss außerdem immer damit rechnen, dass die Kleinen plötzlich auf die Straße laufen – oft auch zwischen zwei parkenden Autos hervor –, und bedenken, dass sie häufig noch nicht genau wissen, wie sie sich im Straßenverkehr verhalten müssen.

Reflektoren erhöhen Sichtbarkeit
Aber auch Eltern können Unfällen vorbeugen, indem sie die Kostüme ihrer Kinder mit Reflektoren ausstatten. „Gute Exemplare leuchten im Scheinwerferkegel bis zu 160 Meter weit und erhöhen so die Wahrnehmbarkeit in der Dämmerung und bei Nacht deutlich. Bei Dunkelheit sind die Jüngsten ansonsten erst im Bereich von 30 Metern gut erkennbar“, erklärt ARCD-Pressesprecher Josef Harrer. Auch Taschenlampen sind sinnvolle Utensilien, die auf die Kinder aufmerksam machen. Und natürlich sind Väter und Mütter gut beraten, wenn sie die Kindergruppen diskret begleiten.

Kostüme dürfen Sicht und Gehör nicht einschränken
Wer selbst verkleidet zu einer Halloween-Party geht, der darf beim Autofahren nicht durch die Verkleidung beeinträchtigt werden. „Wie im Karneval gilt: Die Verkleidung darf Sicht und Gehör des Fahrers nicht einschränken“, sagt Harrer. Bei einem Unfall kann sonst der Versicherungsschutz gefährdet sein, und es droht ein Bußgeld. Nach einer feuchtfröhlichen Feier sollte man sich außerdem keinesfalls hinters Steuer setzen, denn schon geringe Mengen an Bier, Wein oder Schnaps verringern die Reaktionsfähigkeit, und das Fahren unter Alkoholeinfluss wird bei einer Kontrolle mit satten Strafen geahndet. Der ARCD rät deshalb allen, die mit Kostüm und Alkohol Halloween feiern wollen, auf öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi umzusteigen. Keinesfalls sollte man außerdem am nächsten Morgen den Restalkohol unterschätzen, denn pro Stunde baut der Körper gerade einmal zwischen 0,1 und 0,15 Promille Alkohol im Blut ab!

– Presseinfo des ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e.V. –
Foto: ARCD.