R+V-Infocenter: Weitere Fahrer bei der Versicherung melden – Alkoholkonsum gilt nicht als Notfall
Ob nach einer Party oder auf dem Weg in den Urlaub: Die meisten Autobesitzer lassen auch andere ans Steuer ihres Wagens. „Problematisch ist das, wenn in der Versicherungspolice nur der Halter als Fahrer eingetragen ist“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät deshalb, einen Fahrerwechsel vorab bei der Versicherung zu melden.
Zu viel Alkohol: kein Notfall
Bei Notsituationen, etwa bei einer Fahrt ins Krankenhaus, machen die Versicherungen in der Regel keine Schwierigkeiten. Erhöhter Alkoholkonsum gilt jedoch nicht als Notfall, warnt das R+V-Infocenter. „Wer zu viel getrunken hat und deshalb nicht mehr fahren darf, muss sein Auto stehen lassen“, so Karl Walter.
– Presseinfo des R+V Infocenters –