Andere ans Steuer lassen: bei Alleinfahrer-Tarifen sind Vertragsstrafen möglich

R+V-Infocenter: Weitere Fahrer bei der Versicherung melden – Alkoholkonsum gilt nicht als Notfall

Ob nach einer Party oder auf dem Weg in den Urlaub: Die meisten Autobesitzer lassen auch andere ans Steuer ihres Wagens. „Problematisch ist das, wenn in der Versicherungspolice nur der Halter als Fahrer eingetragen ist“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät deshalb, einen Fahrerwechsel vorab bei der Versicherung zu melden.

Experte Karl Walter von der R+V Versicherung.
Experte Karl Walter von der R+V Versicherung.
Viele Autofahrer nutzen bei der Kfz-Police besondere Vereinbarungen, um niedrigere Beiträge zu bezahlen. Dazu gehört der sogenannte Alleinfahrer-Tarif. Verursacht dann ein anderer Fahrer einen Unfall, hat das Konsequenzen. „Die Versicherung stellt den Vertrag in der Regel wieder um und fordert zusätzliche Beiträge nach. Es kann aber auch passieren, dass sie Vertragsstrafen erhebt oder die Leistungen kürzt. Das hängt vom Vertrag ab“, erklärt R+V-Experte Walter. Sein Tipp: Vorab klären, ob ein anderer ausnahmsweise ans Steuer darf – beispielsweise weil der Halter wegen eines gebrochenen Beins nicht selbst fahren kann.

Zu viel Alkohol: kein Notfall
Bei Notsituationen, etwa bei einer Fahrt ins Krankenhaus, machen die Versicherungen in der Regel keine Schwierigkeiten. Erhöhter Alkoholkonsum gilt jedoch nicht als Notfall, warnt das R+V-Infocenter. „Wer zu viel getrunken hat und deshalb nicht mehr fahren darf, muss sein Auto stehen lassen“, so Karl Walter.

– Presseinfo des R+V Infocenters –