Mit dem Dezember hat meteorologisch der Winter begonnen. Die Temperaturen sind schon spürbar zurückgegangen und in der Nacht zum Mittwoch (3.12.) und Mittwoch Früh – so der Deutsche Wetterdienst – könnte mancherorts in NRW Schneegriesel fallen. Mit Glätte ist vor allem auf Nebenstrecken und Brücken zu rechnen. Der Winterdienst des Landesbetriebes, der in den vergangenen Tagen bereits in den höheren Lagen des Landes aufgrund von Frost erste Einsätze fahren musste, ist für die vierte Jahreszeit gut gerüstet: 148.000 Tonnen Salz lagert Straßen.NRW in seinen 220 Hallen, 700 Streufahrzeugen und Schneeräumer stehen bereit. Den Autofahrern raten die Winterdienst-Experten des Landesbetriebes, sich rechtzeitig auf die Wetterlage einzustellen, denn jeder Verkehrsteilnehmer kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass alle sicher durch den Winter kommen.
Schnee, Eis und Dunkelheit führen dazu, dass Autofahrer langsamer fahren, eher auf die Bremse treten und einen größeren Abstand zum Vordermann halten. Das ist auch gut so, denn der Fahrstil muss zum Wetter passen. Ein defensives, vorausschauendes Verhalten erhöht die Sicherheit – führt aber eben auch zu zäher fließendem Verkehr. Speziell Pendler sollten deshalb mehr Zeit für den Weg zur Arbeit einplanen.
Mehr Haftung durch passende Reifen
Wichtig ist die richtige Ausrüstung: Die Reifen sind das Bindeglied zwischen Fahrbahn und Fahrzeug. Über die relativ kleinen Aufstandsflächen müssen alle Kräfte (Beschleunigung, Verzögerung, Seitenführung) übertragen werden. Hierbei kommt es auf optimale Haftung an. Winterreifen sind bereits bei Temperaturen unterhalb von sieben Grad Celsius und erst recht mit der speziellen Profilgestaltung bei Eis und Schnee deutlich griffiger als Sommerreifen. Wer bei Eis, Schneeglätte oder -matsch die falschen Pneus aufgezogen hat, riskiert ein Bußgeld (Straßenverkehrsordnung § 2 Abs. 3a). Darüber hinaus kann der Kaskoschutz verloren gehen („Halterverantwortung“).
Gasse für Winterdienst freihalten
Bleiben PKW und LKW mit Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen an den kleinsten Steigungen liegen, haben Streufahrzeuge keine Chance mehr durchzukommen. Grundsätzlich sollten Autofahrer Streu- und Räumfahrzeuge im Einsatz nicht überholen und – wenn bei Schnee und Eis nichts mehr geht – eine Gasse freihalten, damit die Winterdienstfahrzeuge ungehindert passieren können.
Kein Recht auf eis- und schneefreie Straßen Autobahnen sollen 24 Stunden täglich, wichtige Straßen außerorts von 6 bis 22 Uhr befahrbar sein. So sieht es das bundesweit gültige „Anforderungsniveau Winterdienst“ vor. Ein Recht auf eis- und schneefreie Straßen besteht allerdings nicht. Im Bundesfernstraßengesetz heißt es dazu: „Die Träger der Straßenbaulast sollen nach besten Kräften … die Bundesfernstraßen bei Schnee und Eisglätte räumen und streuen.“ Das gilt auch für Landesstraßen.
Im Winter müssen Verkehrsteilnehmer deshalb immer mit Glätte rechnen.
– Pressemeldung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW –
Foto: ARCD Auto- und Reiseclub Deutschland e. V.